Auslandzahlungen erhalten Bank nimmt Gebühren

Hallo,

mein Mann arbeitet in Schweden.
Er bekommt seinen Lohn auf sein deutsches Konto gezahlt.(Sparkasse)
Dafür nimmt sich die Bank jeden Monat eine Bearbeitungsgebühr.
Ebenso erhalten wir Pflegegeld für unsere jüngste Tochter dieses wird auch von Schweden gezahlt.Auch hier fällt eine Bearbeitungsgebühr an.
Nun meine Frage dürfen Banken das.
Wenn nein dann brauche ich bitte ein Gerichtsurteil.

Servus,

ab und zu gehe ich zum Friseur. Was meinst Du: Darf der dafür Geld nehmen, dass er mir die Haare schneidet, oder sollte es ihm nicht schon reichen, dass ich gnädigerweise zu ihm komme?

Schöne Grüße

MM

hi

Nun meine Frage dürfen Banken das.

Ja, denn Schweden ist kein EURO-Land. Damit gelten die Richtlinien für EURO-Zahlungen im EURO-Raum nicht.

Gruß
Edith

hi

ab und zu gehe ich zum Friseur. Was meinst Du: Darf der dafür
Geld nehmen, dass er mir die Haare schneidet, oder sollte es
ihm nicht schon reichen, dass ich gnädigerweise zu ihm komme?

Naja, da Schweden zur EU gehört ist die Frage durchaus berechtigt, da die meisten Menschen denken, daß EU und EURO-Länder das gleiche ist.

Gruß
Edith

1 Like

Hallo,

Hallo,

mein Mann arbeitet in Schweden.
Er bekommt seinen Lohn auf sein deutsches Konto
gezahlt.(Sparkasse)
Dafür nimmt sich die Bank jeden Monat eine Bearbeitungsgebühr.

Prinzipiell sollte in der EU eine Auslandüberweisung genauso viel Kosten wie im Inland.
Dafür muss folgendes erfüllt sein:

Auf dieser EU-Standardüberweisung muss die IBAN und BIC angegeben sein.
Die Währung darf grundsätzlich nur Euro sein
Die Überweisung nur in einen EU-Staat gehen.

Ansonsten fallen hohe Gebühren von bis zu 10€ an. Das Problem kann umgangen werden, indem man sich eine Bank sucht die keine oder geringere Gebühren verlangen

Nun meine Frage dürfen Banken das.

Ja, weil du mit der Eröffnung des Kontos die Bedingungen dafür akzeptiert hast.

Gruß
LampEh

Hallo,

Auf dieser EU-Standardüberweisung

die EU-Standardüberweisung gibt es seit ziemlich genau drei Jahren nicht mehr.

Die Währung darf grundsätzlich nur Euro sein

Abgesehen natürlich von rumänischen Lei und HUCH - schwedischen Kronen. Was nun?

Die Überweisung nur in einen EU-Staat gehen.

Seit wann gehören Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz und Monaco zur EU?

Weioweiowei
C.

Hallo,

Dafür nimmt sich die Bank jeden Monat eine Bearbeitungsgebühr.

da grundsätzlich alle Bedingungen für eine SEPA-Zahlung (und damit die Abwicklung zu Inlandskonditionen) erfüllt sind, vermute ich Fehler bei Beauftragung der Überweisung. Ich würde den Kontakt zum örtlichen Kreditinstitut suchen und die Sache mal durchgehen. Davon, daß die Sparkasse ein paar Euro einsteckt, hat das Institut in Schweden ja nichts. Also wird man da auch vorurteilsfrei beraten.

Gruß
C.

Servus,

nun ist es ja nicht unüblich, dass der ursprünglich beauftragte Betrag in Fremdwährung und der Kurs, zu dem umgerechnet worden ist, bei der Gutschrift auf dem Kontoauszug ausgewiesen ist; daran kann es dann schon auffallen, dass es sich nicht um einen Allerweltsvorgang der Marke SEPA handelt.

Schöne Grüße

MM

hi C.

da grundsätzlich alle Bedingungen für eine SEPA-Zahlung (und
damit die Abwicklung zu Inlandskonditionen) erfüllt sind,

Also ich bezweifle, daß eine schwedisch staatliche Institution (ich gehe mal davon aus, daß Pflegegeld nicht von einer Privatperson bezahlt wird) die Überweisung in EURO tätigt und der schwedische Arbeitgeber vermutlich auch nicht. Damit kann es sich nicht um eine SEPA-Zahlung handeln, sondern um eine „normale“ Auslandsüberweisung mit den entsprechenden Spesen.

Gruß
Edith

hi

Die Währung darf grundsätzlich nur Euro sein

Abgesehen natürlich von rumänischen Lei und HUCH -
schwedischen Kronen. Was nun?

eine Voraussetzung für die begünstigen Überweisungen in den SEPA-Raum ist nunmal, daß die Überweisung in EURO erfolgt. Alle anderen europäischen Währungen fallen nicht darunter.

Die Überweisung nur in einen EU-Staat gehen.

Seit wann gehören Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz
und Monaco zur EU?

Bei der Schweiz ist es übrigens so, daß diese zwar an SEPA-teilnimmt, aber für EUR-Überweisungen trotzdem Spesen anfallen können, da die Schweiz nicht in der EU ist.
Ist immer wieder sehr schwierig Kunden das erklären, wenn sie erstaunt nachfragen, warum denn Spesen verrechnet wurden.

Gruß
Edith

hi

nun ist es ja nicht unüblich, dass der ursprünglich
beauftragte Betrag in Fremdwährung und der Kurs, zu dem
umgerechnet worden ist, bei der Gutschrift auf dem Kontoauszug
ausgewiesen ist; daran kann es dann schon auffallen, dass es
sich nicht um einen Allerweltsvorgang der Marke SEPA handelt.

Mir ist das klar, aber ich beschäftige mich auch tagtäglich mit dem Thema. Aber ich weiß, daß es Kunden nicht klar ist, was SEPA ist. Für die meisten Kunden ist einfach überall „Gratisüberweisung“ drinnen, wo EU draufsteht.

Gruß
Edith

Servus,

ja, da hasch Du schon recht, man kann sich schon fragen, ob die Gebühren da berechtigt erhoben werden - ich bin halt mehr und mehr verblüfft über die Selbstverständlichkeit, mit der „Dienstleistung einer Bank“ fast reflexhaft mit „hat kostenlos zu erfolgen“ verknüpft wird.

Aber es gibt da ja eine gewisse Tradition - Nachbars sind immer verblüfft, wenn sie mit ihren musealen Schecks daher kommen, für deren Einreichung innerhalb Frankreichs die Gebühren durch irgendein Gesetz vom 17 Brumaire des Jahrs IV der Republik oder sowas strikt begrenzt sind, und dann erfahren, dass diese Zettelwirtschaft außerhalb der Grande Nation seit etlicher Zeit so gut wie ausgestorben ist und einen Sack Geld kostet.

Moral: Dass Banken eigentlich gratis arbeiten müssten, ist keine moderne Erfindung.

Schöne Grüße

MM

Hi,

Hallo,

Auf dieser EU-Standardüberweisung

die EU-Standardüberweisung gibt es seit ziemlich genau drei
Jahren nicht mehr.

Entschuldigung SEPA = für einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum
War im dem irrglauben das „S“ stehe für Standard

Die Währung darf grundsätzlich nur Euro sein

Abgesehen natürlich von rumänischen Lei und HUCH -
schwedischen Kronen. Was nun?

Schon blöd wenn man Zitate so auseinanderreißt, daß dadurch was anderes verstanden wird.
Es ging um die Vorrausetzung das die Auslandüberweißung genauso viel kostet wie eine Inlandüberweißung.(siehe ein paar Zeilen darüber)

Die Überweisung nur in einen EU-Staat gehen.

Seit wann gehören Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz
und Monaco zur EU?

siehe Antwort darüber

Weioweiowei
C.

Nicht einfach Texte nur überfliegen. Dank an Edith fürs klarstellen
Kopfschüttelnder LampEh

Hallo,

Abgesehen natürlich von rumänischen Lei und HUCH -
schwedischen Kronen. Was nun?

eine Voraussetzung für die begünstigen Überweisungen in den
SEPA-Raum ist nunmal, daß die Überweisung in EURO erfolgt.
Alle anderen europäischen Währungen fallen nicht darunter.

die schwedische Krone ist explizit ausgenommen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…

Für den Lei gibt es einen Nachtrag, den ich gerade nicht zur Hand habe.

Gruß
C.

1 Like

Auf dieser EU-Standardüberweisung

die EU-Standardüberweisung gibt es seit ziemlich genau drei
Jahren nicht mehr.

Entschuldigung SEPA = für einheitlichen
Euro-Zahlungsverkehrsraum
War im dem irrglauben das „S“ stehe für Standard

Es gab die EU-Standardüberweisung und es gibt SEPA. Das sind zwei Paar Schuhe. Und das S steht für Single.

Die Währung darf grundsätzlich nur Euro sein

Abgesehen natürlich von rumänischen Lei und HUCH -
schwedischen Kronen. Was nun?

Schon blöd wenn man Zitate so auseinanderreißt, daß dadurch
was anderes verstanden wird.
Es ging um die Vorrausetzung das die Auslandüberweißung
genauso viel kostet wie eine Inlandüberweißung.(siehe ein paar
Zeilen darüber)

Dann zitiere ich mal aus der passenden EU-Richtlinie:
Um ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes
zu ermöglichen und den grenzüberschreitenden Handel
innerhalb der Gemeinschaft zu vereinfachen, muss sichergestellt
werden, dass für grenzüberschreitende Zahlungen
in Euro die gleichen Entgelte erhoben werden wie für
entsprechende Euro-Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaats.
Dieser Grundsatz der Gleichheit der Entgelte
wurde in der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 19. Dezember
2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro ( 4 )
festgelegt und gilt für grenzüberschreitende Zahlungen
in Euro bis zu 50 000 EUR bzw. dem entsprechenden
Betrag in schwedischen Kronen.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…

Hallo Edith,

da grundsätzlich alle Bedingungen für eine SEPA-Zahlung (und
damit die Abwicklung zu Inlandskonditionen) erfüllt sind,

Also ich bezweifle, daß eine schwedisch staatliche Institution
(ich gehe mal davon aus, daß Pflegegeld nicht von einer
Privatperson bezahlt wird) die Überweisung in EURO tätigt und
der schwedische Arbeitgeber vermutlich auch nicht. Damit kann
es sich nicht um eine SEPA-Zahlung handeln, sondern um eine
„normale“ Auslandsüberweisung mit den entsprechenden Spesen.

der Vollständigkeit halber und wegen der Unübersichtlichkeit des Archivs auch hier noch das Zitat aus der EU-Verordnung:
Um ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes zu ermöglichen und den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Gemeinschaft zu vereinfachen, muss sichergestellt werden, dass für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro die gleichen Entgelte erhoben werden wie für entsprechende Euro-Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaats. Dieser Grundsatz der Gleichheit der Entgelte wurde in der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember
2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro ( 4 ) festgelegt und gilt für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro bis zu 50 000 EUR bzw. dem entsprechenden
Betrag in schwedischen Kronen.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…

Gruß
Christian