Hallo zusammen,
ein Arbeitnehmer erkrankt, der AG hat den Vertrag nicht verlängert. Die Krankmeldung läuft jedoch weiter bis der Anspruch auf Zahlung von Krankengeld durch die KK besteht. Die KK kommt jedoch nicht in die Pötte, fast 3 Monate ist noch kein Krankengeld gezahlt worden, sodass Miete etc. von Erspartem gezahlt wurde.
Diverse Telefonate mit der KK später wurde mitgeteilt, dass man übergangsweise doch ALG I beantragen könne und wenn der Antrag auf Krankengeld durch die KK genehmigt wird, würde diese mit der Agentur für Arbeit verrechnen und man bekäme die DIfferenz (da Krankengeld höher ausfällt als ALG I). Es bestünde Anspruch auf ALG I ähnlich wie im Rahmen der Gleichwohlgewährung im Insolvenzfall. Zitat KK-Mitarbeiter.
Nun wurde Rücksprache mit der Agentur für Arbeit gehalten und die sieht sich hier nicht zuständig. Da man krank geschrieben ist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, könne man auch nicht zahlen.
Daraufhin wurde erklärt, dass man ja nicht grundsätzlich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht sondern nur bis einschließlich eines anstehenden Klinikaufenthaltes. Danach steht man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Weiter wurde auf die Aussage des KK-Mitarbeiters verwiesen.
Die KK verweist auf die Agentur für Arbeit, die Agentur für Arbeit auf die KK. Und Zahlungen bleiben aus.
Hat hier jemand zufällig eine Art Durchblick?
Vielen Dank für eure Zeit und Mühen.