Auslaufenden Kredit kündigen?

Übersehe ich hier gerade etwas?

Ein Immobilienkredit mit klar definierter Laufzeit läuft aus. Eine Prolongation für den Restbetrag ist nicht gewünscht. Dieser soll vielmehr zum Ende der Laufzeit aus Barmitteln aufgebracht und auf das Kreditkonto überwiesen werden. Es gibt dann keine wechselseitigen Ansprüche mehr. Damit wäre der Fall mE erledigt.

Jetzt verlangt die Bank (reine Online-Bank, die schon bislang durch Null-Kommunikation und kuriose Forderungen auffiel) eine „Kündigung des Kreditvertrages“.

Normalerweise würde ich sagen: „Wenn es sie glücklich macht“, nur habe ich hier eine Erbengemeinschaft mit einem unerreichbaren Miterben, und die Bank will die Unterschriften aller Erben. Mir ist klar, dass es so mit der Lösung der Grundschuld nichts wird, aber das ist ein anderes Thema.

@C_Punkt kannst Du Dir auf die Forderung der Kündigung einen Reim machen? Was kann passieren, wenn man diese Forderung einfach ignoriert?

Bei jedem anderen würde ich jetzt danach fragen, ob ich die Fälligkeitsklausel mal im ganzen Wortlaut sehen kann, aber bei Dir bin ich mir sicher, dass Du die richtig gelesen hast. Also: nein, ich kann mir darauf keinen Reim machen.

Wobei ich auch Kollegen kenne, die Garantieurkunden mit fester Laufzeit am Laufzeitende zurückhaben wollen, bevor sie die entsprechende Eventualverbindlichkeit ausbuchen.

Wahrscheinlich nichts. Wenn der ausstehende Kreditbetrag nebst Zinsen für den Zeitraum seit letztem Rechnungsabschluss auf dem Kreditkonto eingegangen ist, wird das System voraussichtlich alle Abbuchungen einstellen. Kontoführungsgebühren dürfen ja für Kreditkonten nicht (mehr) berechnet werden, so dass das Konto dann weiter auf null stehen sollte, bis es irgendwann auf einer internen Liste auftaucht und schulterzuckend von einem Menschen gelöscht wird.

Man könnte natürlich - um jeden potentiellen Ärger und Kummer zu vermeiden und wenn ein unmittelbarer Kontakt zu den handelnden Personen bei diesem Kreditinstitut nicht möglich ist - das Pferd spaßeshalber einfach weiterreiten und ein Schreiben mit dem nachstehenden Wortlaut an das KI schicken: „wie (unnötigerweise) gewünscht, kündigen wir hiermit das Darlehen zum vereinbarten Fälligkeitstermin xx.xx.xxxx. Wir werden den ausstehenden Kreditbetrag zzgl. Zinsen von € XXX zu vorstehendem Termin auf das Kreditkonto 1234567890 überweisen. Nach erfolgter Ablösung des Darlehens bitten wir um Übersendung einer löschungsfähigen Quittung.“

Und dann ein paar Unterschriften von verfügbaren Mitgliedern der Erbengemeinschaft darunter. Bei einem Verein, der so seltsam arbeitet, sollte eigentlich nicht auffallen, dass da für eine wirksame Vertretung (die hier ja gar nicht erforderlich ist) ein paar Unterschriften fehlen.

Gruß
C:

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Besten Dank für die prompte Rückmeldung. Mit der fehlenden Unterschrift wird es allerdings leider nichts werden, da die Erbengemeinschaft nur aus zwei Erben besteht. Bei einer größeren Erbengemeinschaft wäre das natürlich ein denkbarer Weg.

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