Auslegung eines Testaments

Hallo liebe Userinnen und User,

ich hab folgende Frage … Wie würdet Ihr das folgende Testament auslegen ?

Würdet Ihr mir als Miterbe 1/4 ; 1/8 oder garnix geben?

Großmutter, Großvater und mein Vater sind verstorben.

Testament

Wir die Eheleute Großmutter geb. am … in … wohnhaft in … und Großvater geb. … in … wohnhaft in … .
Legen hiermit unseren gemeinsamen Willen wie folgt fest: Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein.

Zu Schlusserber nach dem Tode des Zuletzt verstorbenen von uns bzw. zu Erben für den Fall unseres gleichzeitigen Ablebens bestimmen wir unsere 3 Kinder Mein Onkel geb. … , Meine Tante geb. … , Meine Tante geb. … und Ich geb. … Sohn von Mein Vater geb. … . verstorben am … zu je 1/8 Erbteil. Sollte eines unser Kinder oder Enkelkind entgegen dem Wunsch des überlebenden Ehegatten bereits nach dem Tod des Zuerst versterbenden von seinem Pflichtteil geltend machen, soll dieses Kind nach dem Tode des Zuletzt verstorben den von uns auch nur den Pflichtteil erhalten und mit seinem gesamten Stamm von der weiteren Erbfolge ausgeschlossen sein. Der überlebende Ehegatte ist berechtigt, von diesem Testament abweichende letztwillige Verfügungen zutreffen und neu zu testieren.

Rechtschreib- oder Grammatik-Fehler bitte nicht beachten.

Danke schon mal für eure Antworten

Liebe Grüße

3 Kinder und 1 Enkel sind 4 Menschen.
Wieso erben die

Die Rechnung geht doch nicht auf.
Wer erbt die anderen 50%?

Ist Dein Vater vor oder erst nach den Großeltern gestorben.
Falls „nach“: hat er seinen Pflichtteil beansprucht?

Er ist vorher gestorben.

Soweit ich weiß, hat keiner seinen Pflichtteil in Anspruch genommen.

Das ist erklärungsbedürftig! Oder hast Du Dich bei den 1/8 vertippt?

steht so im Testament drin!!! … Anwalt sagt auch, ganz klar das dass Testament so nicht richtig ist und mir ein 1/4 zu steht. Gegnerische Seite besteht auf ein 1/8 bzw. wollen mich am liebsten ganz enterben. Hab jetzt einen Erbschein bei Gericht beantragt, am Telefon meinte sie auch … keine frage, es gab 4 Kinder, daher 1/4.

Möchte ja nur mal eine andere Meinung wissen …

Meinungen zählen nicht so viel im Rechtsstreit.
Aber das Nachlassgericht hat doch bereits eine mutmaßliche Deutung des Testaments vorgenommen.
je Kind bzw. Enkel gleiche Teile, also 1/4.

Die Angabe " je 1/8" sagt doch auch aus dass da was nicht stimmen kann. So können es die Großeltern nicht gewollt haben. Denn dann würde ja ein Teil des Erbes nicht aufgeteilkt werden.

Du hast einen Teil-Erbschein beantragt. Warte mal ab was da drinsteht.
Es kann sein, die Miterben legen Einspruch gegen diesen Teil-Erbschein ein.

MfG
duck313

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Du sagst, es gibt 4 Kinder, im abgetippten Testament stehen 3 Kinder - was stimmt?

Hast du Geschwister oder bist du das einzige Kinder deiner Eltern?

Nein. Da bin ich auch drüber gestolpert. Aber es sind wohl 3 gemeinsame Kinder zzgl ein Kind, das nur den „Großvater“ als Vater hat.
Und der Fragesteller ist Sohn dieses Kindes.

Woraus liest Du das?
Die Großeltern hatten 4 Kinder, eines davon ist bereits zu Lebzeiten der Großeltern gestorben.
Ergo haben die Großeltern das Kind dieses verstorbenen Kindes als einen der Erben bestimmt.
Könnte man leicht feststellen: Sterbedatum Kind versus Datum Testament.

Ja.
Das war jetzt aber leicht festzustellen.

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3 Kinder - ein Enkel = 4 Erben in gerader Linie

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Bei der Auslegung eines Testaments ist der tatsächliche Wille des Erblassers zu erforschen (§§ 2084, 133 BGB). Ich könnte spontan auch nicht begründen, dass der Erbteil etwas anderes als je 1/4 betragen soll. Als Nachlassgericht würde ich aber versuchen herauszufinden, was es mit der Erbeinsetzung zu je 1/8 auf sich hat. Irgendwas muss doch dahinterstecken.

Sollte das Gericht einen Erbschein ausstellen, wäre dessen Inhalt hinsichtlich der Frage, wer Erbe ist und zu welchem Anteil, nicht verbindlich.

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gute Antwort … was wäre denn bindend dann? Das die Gegenseite in Widerspruch gehen wird, glaube ich eh.

Die Auseinandersetzen der Erben.

Erbauseinandersetzung - Erklärung & Ablauf | Erbrecht München (raklinger.de)

achso … aber das ist ja noch lange nicht soweit … es geht ja erstmal um meinen Erbteil, die höhe meines Erbteil usw.

Rechenschwäche? Bruchrechnen ist so ein Kapitel für sich. :rofl:

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Natürlich leide ich unter einer Rechenschwäche. Hilf mir!

Nein, nicht du, der Erblasser!

Mal als Gedanke:
Wenn ich vier Achtel unter den Benannten aufteile, dann verbleibt die Hälfte als Rest. Diesen Rest würde ich dann eigentlich den gesetzlichen Erben zusprechen. Aber wie du schon geschrieben hast: Das wird wohl kaum der Wille der Erblasser gewesen sein.

hab mir grad nochmal das Testament angeschaut … die eins ist normal geschrieben und die 8 scheint eher mehrfach nachgezogen … dumme frage, kann man nicht relativ leicht aus einer 4 eine 8 machen.

hab ja leider nur eine eher schlechte Kopie