Ausnahmeregelung für Tschechien

Hallo,
jetzt tritt sogar noch die EU das Völkerrecht mit Füßen.
Ein schlechtes Beispiel und freie Bahn für totalitäre Regime in Afrika, Asien und Mittelamarika wurde damit gegeben.
Wie nun die Sudetendeutschen reagieren werden?
Freundlicher Gruß
Henrik

Hallo

jetzt tritt sogar noch die EU das Völkerrecht mit Füßen.

Nein, nur die klerikalkonservativ-wirtschaftsliberale Bundesregierung, die der Ausnahmeregelung zugestimmt hat und vor fünf Wochen vermutlich zuhauf von Sudentendeutschen gewählt wurde, so wie ich meine Verwandschaft kenne.

Ein schlechtes Beispiel und freie Bahn für totalitäre Regime
in Afrika, Asien und Mittelamarika wurde damit gegeben.

Was Minderheitenrechte angeht, war Europa auch bisher (und ist nach wie vor) kaum der Hort der Unschuld und des „guten Beispiels“.

Wie nun die Sudetendeutschen reagieren werden?

Hmmm…sie treten aus der EU aus?

Gruß
smalbop

Deutschland scheint sowieso das einzige Land zu sein, das sich keine „Ausnahmeregelung“ gesichert hat… England hat eine, Polen hat eine, Tschechien auch… Polen und Tschechien scheinen sie zu haben, nur um Schadensersatz vertriebener Deutscher zu verhindern, und natürlich hat die BRD nicht dagegen protestiert (schließlich darf Deutschland nicht widersprechen, das wäre ja gleich ein wiederaufkeimender Nationalismus/Faschismus/Nazismus u.ä, widersprechen dürfen nur „die Guten“).

Kurz: diese sog. „Grundrechtecharta“ ist schon vor Verabschiedung so ausgehöhlt, dass man sie eigentlich gleich verwerfen könnte…

Hallo,

Deutschland scheint sowieso das einzige Land zu sein, das sich keine :„Ausnahmeregelung“ gesichert hat.

Welche hättest du dir denn gewünscht?

Cassius

Welche hättest du dir denn gewünscht?

Eine Ausnahmeregelung wünsche ich mir gar nicht, mir wäre es am liebsten, wenn diese EU-Bonzen ihre eigenen Regeln einfach einmal ernstnähmen und von solchen Ausnahmeregelungen grundsätzlich absähen; wozu braucht man diese Grundrechte-Charta überhaupt, wenn sich sowieso Länder einfach so davon ausklammern können? Also entweder gilt das gesamte Teil für alle, oder es kommt ganz weg…

Und dass die Bundesregierung gerade gegen den tschechischen Vorbehalt, die Benes-Dekrete unangetastet zu lassen, nicht protestiert hat, zeugt schon wieder davon, dass sich der deutsche Michel immernoch nicht traut (bzw. trauen darf), gegen etwas zu protestieren, das „die Guten“ betreffen könnte…

Hallo,

Auch Hallo,

Deutschland scheint sowieso das einzige Land zu sein, das sich keine :„Ausnahmeregelung“ gesichert hat.

Welche hättest du dir denn gewünscht?

Wenn Du schon so fragst, eigentlich keine; aber gleiches Recht für alle.

Cassius

Gruß
Jürgen