Artikel 1:
Zwar gibt es keinen einzigen handfesten Beweis, dass der in seiner Heimat als „Lasermann“ bekannt gewordene Ausonius die Garderobenfrau Bianka Zmigrod auf dem Heimweg unweit der Frankfurter Oper in den Kopf geschossen hat. Aber die Richter schlossen sich weitgehend den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft an. Das Gericht habe „nicht die geringsten Zweifel“ an der Täterschaft, sagte die Vorsitzende Bärbel Stock in der Urteilsbegründung am Mittwoch. Die deutschen Fahnder hatten über lange Jahre hinweg Indizien gesammelt und zu einer, wie die Ermittler selbst meinen, überzeugenden Indizienkette zusammengefügt.
Artikel 2:
Seit 1996 lägen die Indizien, die Grundlage des Prozesses, unverändert auf dem Tisch. Weil sie offenbar nicht ausgereicht hätten, habe die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zunächst eingestellt. Erst als der Linken-Bundestagsabgeordnete Gregor Gysi 2014 die Bundesregierung nach den Ermittlungen im Fall Zmigrod gefragt und mögliche Parallelen zu der NSU-Mordserie thematisiert habe, sei der Fall erneut aufgegriffen worden, „auf Druck aus Berlin“.
2-in-1 gelesen:
Zwar gibt es keinen einzigen handfesten Beweis, dass der in seiner Heimat als „Lasermann“ bekannt gewordene Ausonius die Garderobenfrau Bianka Zmigrod auf dem Heimweg unweit der Frankfurter Oper in den Kopf geschossen hat. Aber die Richter schlossen sich weitgehend den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft an, die seit 1996 unverändert auf dem Tisch lagen und von der Staatsanwaltschaft als so unzureichend angesehen wurde, dass die Ermittlungen eingestellt wurden. Das Gericht habe „nicht die geringsten Zweifel“ an der Täterschaft, sagte die Vorsitzende Bärbel Stock in der Urteilsbegründung am Mittwoch. Die deutschen Fahnder hatten über lange Jahre hinweg Indizien gesammelt und zu einer, wie die Ermittler selbst meinen, überzeugenden Indizienkette zusammengefügt, die 20 Jahre in der Ablage geblieben ist, bis politischer Druck gemacht wurde.
(Normaldruck=SZ, Fettdruck=taz)
Weiterlesen hilft nicht gegen Übelkeit.
Artikel 3:
Der einzige Zeuge, ein heute 83-Jähriger, sah damals [vor einem Vierteljahrhundert weder das Gesicht des Schützen noch die entscheidenden Sekunden – geparkte Autos versperrten ihm den Blick … Es gibt keine DNA- Spuren und keine Fingerabdrücke. Die Erinnerungen der Zeugen [die auch nur den Streit und nicht die Tat bezeugen sollen] sind lückenhaft. Viele Ermittler können sich die Geschehnisse nur mit Spickzetteln ins Gedächtnis rufen oder gehen mit der Richterin alte Akten durch. Die ehemalige Chefin des Opfers ist krank, vor Gericht werden ihre früheren Aussagen verlesen. Die wichtigsten Beweisstücke sind Tatwaffe und Munition – vom gleichen Typ wie jene, die Ausonius für seine Mordanschläge in Schweden benutzte. Ein weiteres Indiz ist, dass er für seine Überfälle auf Räder zurückgriff, wie auch der Täter in Frankfurt.
Gott schütze diese Welt vor RichterInnen ohne die „geringsten Zweifel“ in solchen Angelegenheiten und vor Gerichtsverfahren, die durch „politischen Druck“ motiviert sind.
(Gott schütze die Welt natürlich auch vor Menschen wie Ausonius, aber das ist nicht das Threadthema und sollte eh keiner Diskussion bedürfen.)
Gruß
F.