Aussage verweigern

Liebe Leute ich und mein bester Freund hatten Anzeige nach einer Schlägerei gegen xy erhoben er hat seine Aussage schon gemacht und ihm wurde auch gesagt er könne seine Anzeige nicht zurück ziehen.
Ich hab nun schon mehrmals Post bekommen und soll auch meine Aussage machen.Mirs das ganze allerdings zu doof ich will keine Aussage machen und die Anzeige möchte ich eigtl auch gerne zurück ziehen.nun ist die frage kann die Kripo mich holen lassen müsste ich ne Art Bußgeld zahlen oder wie ist das?

P.s ich weiß viele finden es Feige ect pp eine Anzeige zurück zu ziehen.

hallo.

Ich hab nun schon mehrmals Post bekommen

von wem?

und soll auch meine
Aussage machen.Mirs das ganze allerdings zu doof ich will
keine Aussage machen und die Anzeige möchte ich eigtl auch
gerne zurück ziehen.

was soll das? man beschuldigt doch nicht mal eben jemanden einer straftat und will dann nix mehr davon wissen, weil’s einem „zu doof“ ist?!

nun ist die frage kann die Kripo mich
holen lassen müsste ich ne Art Bußgeld zahlen oder wie ist
das?

der tatbestand „nichtbeachten von FAQ:1129“ wird jedenfalls weniger streng geahndet: schlimmstenfalls wird der artikel gelöscht, oder gesperrt.
stell die frage doch bitte nochmal „richtig“.

gruß

michael

Hi
spätestens, wenn die Staatsanwaltschaft sich meldet, muss man als Zeuge seine Aussage machen. Es geht nicht an, dass die Verfolgung einer Straftat von „Ich hab eigentlich keine Lust“ des Zeugen abhängt.
Ein Gericht kann auch zur Aussageerlangung die sog. Beugehaft anordnen - d.h. der Zeuge ist bis zur Aussage in Haft.

Gruß
HaWeThie

Tach,

kuck mal hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zeugnisverweigerungsre…

Der Zeuge hat (und zwar auch der nicht zeugnisverweigerungsberechtigte Zeuge) – was weitgehend unbekannt ist – keine Verpflichtung, zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen, § 161a Abs. 1 StPO. Kommt er zur Vernehmung, ist er auf ein mögliches Zeugnisverweigerungsrecht hinzuweisen. Besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht, empfiehlt es sich schriftlich vorab darauf hinzuweisen, falls der Vernehmungstermin nicht wahrgenommen werden soll.

Ist der Zeuge allerdings zu einer Vernehmung durch den Staatsanwalt geladen, hat er die Pflicht zu erscheinen, auch wenn ihm ein Zeugnisverweigerungsrecht zur Seite steht. Möchte er in diesem Fall von seinem Schweigerecht Gebrauch machen, weist er darauf hin und die Einvernahme ist beendet. In jedem Falle hat er zu erscheinen.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/zeugnisverweigerung…

Strubbel
§:open_mouth:)