Ausschliessungsklage ( per Klage ausgeschlossen werden)

Ich habe eine Frage.
Meine Mutter bewohnt eine LIegenschaft ( noch 3 weitere EIgentümer) Diese möchten SIe nun aus der Wohnungseigentumsgemeinschaft per Gericht ausschliessen.
Es gibt aber eigentlich keine Gründe.
Es wird zb Behauptungen aufgestellt, das Sie sich unmöglich verhält, bzw andere ( Es gibt einen Hausbetreuer, der Reinigungsarbeiten durchführt, der arbeitet aber gar nicht oder mangelhaft,) das wurde auch der Hausverwaltung schon mitgeteilt.
Da auch sonst zahlreiche grobe Pflichtverletzungen gegen die Hausverwaltung laufen, wird diese gerade im Verfahren) lauft noch abgesetzt.
Ebenso hat meine Mutter zahlreiche Besitzstörungsklagen gegen Besucher und 1 Eigentümer eingebracht weil dieser und diese immer die Garage verparken.
Natürlich ist hier ein extremer Hass gegen meine Mutter ( diese komuniziert aber mit niemanden und alle Anschluldigungen sind erfunden)

Daher wohl meinen Sie die gerichtlich ausschliessen zu können um Ruhe zu haben.

Meine Frage man macht eh Einspruch sollte man diese auch Anzeige erstatten da schon schwere ohne jegliche Beweise Beschluldigungen sind.

Generell denke ich das so Ausschliessungssachen gar nicht durchgehen

Was meint ihr dazu?

Lg

Ich mein der ANwalt wirds mir nach dem Wochende eh sagen bin halt neugiert und will gerne jetzt schon Infos.

Was ist wenn jemand tatsächlich aus der WOhnungseigentumsgemeinschaft ausgeschlossen wird, man hat keine Rechte mehr ich mein man ist natürlich Eigentümer seiner Liegensschaft ( Wohnung) aber sonst?
Muss man dann überhaupt was bezahlen man ist ja ausgeschlossen?

Kannst Du Dein Anliegen verständlicher formulieren?
Ich verstehe einfach nicht was du genau willst.

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Achso na ich wollte nur wissen wenn alles sinnlose Behauptungen ohne jegliche Beweise sind wie so eine Aussschliessungsklage durchgehen soll? Das meinte ich

Vielleicht solltest du noch schreiben, dass es um österreichisches Recht geht - oder liege ich da falsch?

Ach ja österreich ja stimmt