Ausschluss eines Bewerbers wegen Alters

Folgender Fall: Person A steht zwei Jahre vor Erreichung des Rentenalters. Sein aktueller Job gefällt ihm nicht, er möchte sich gerne verändern und bewirbt sich auf eine freie Stelle. Das geforderte Studium hat er.

Der Arbeitgeber lehnt den Bewerber ab, weil schon die Einarbeitung in das neue Aufgabengebiet einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Rechnet man etwa sechs Monate, wäre der Arbeitnehmer nur etwa 1,5 Jahre voll einsatzfähig, wobei der Arbeitgeber zudem befürchtet, dass die Motivation kurz vor der Rente gering wäre.

Sachlicher Grund für einen Ausschluss oder Altersdiskriminierung?

Hallo,
meines Wissens nach darf man so etwas als Arbeitgeber denken aber nicht sagen oder schreiben.
Gruss
Czauderna

Sachlicher Grund, nach meiner Lesart explizit geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__10.html

Gruß,
Steve

Sachlicher Grund.

In vielen Unternehmen bringen die meisten neuen Mitarbeiter in den ersten paar Jahren oft nur wenig Geld ein, wobei das, je nach Unternehmen und Position, stark variieren kann. Bei uns kann man locker mal 2 Jahre rechnen :smile:

Offenkundig scheint sich nur Bewerber A auf die ausgeschriebene Stelle beworben zu haben. Falls der AG sich gegen A explizit entschieden hat, hätte das zur Folge, dass die neue Stelle aus Gründen unbesetzt bleibt, die offenkundig nicht auf eine mangelnde Qualifikation des Bewerbers zurückgeführt wird. Prinzipiell scheint der Bewerber nämlich befähigt und geeignet, also tauglich, zu sein. Meist ist es jedoch so, dass der Arbeitgeber aus einer Reihe von Bewerbern auswählen kann.

Grüße mki

Wieso das denn, steht davon irgendwas im Eigangsposting? Genau, nix davon steht da! Also sind Deine Mutmaßungen zu diesem Zeitpunkt überflüssig wie… rames90

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„Offenkundig“ meint stets mit NICHT letztlicher Sicherheit. Dass es auch noch anders gewesen sein könnte wird damit als immer noch möglich berücksichtigt. Deshalb der Hinweis im letzten Satz auf den Normalfall. Die tatsächliche Sachlage kennt der Fragesteller am aller besten.

Das sieht der Duden anders. Ich auch.

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Vom Hörensagen ist etwas, das eine Person nur aus Erzählungen anderer erfahren hat. Auf Erzählungen sollte man aber nicht unbedingt etwas geben. Oder setzt Du stets alles voraus, was man Dir sagt bzw. nicht sagt? Daher nur offenkundig, Unterscheide: Offensichtlich. Letzteres erscheint eindeutiger, birgt aber immer noch ein Restrisiko des Trugschlusses, wenn auch vermindet. Der Duden verleitet häufig zu Fehlschlüssen aufgrund grober und plumper Recherche. Mit der Schwarte ist stets ein vorsichtiger Umgang angesagt.

Grüße *mki

Dies hatte ich in der Beschreibung des fiktiven Falls nicht geschrieben. Da es in diesem fiktiven Fall um einen Beruf geht, in dem laut den Simpsons die Männer und Frauen in Anzügen und Kostümen an einer Feuertonne stehen und bei vorbeifahrenden Autofahrern mit ihrem Diplom wedeln, sind mehrere Bewerber vorhanden. Jedoch könnte gerade die beschriebene Zunft AGG-klagefreudig sein.

Ahh… Das wusste ich nicht, sage ich zu meiner Entschuldigung. :man_with_turban: Zur Klagefreudigkeit denke ich, dass die 1,5 Jahre Berufszeit allein, selbst wenn es so wäre wie in der Fallkonstellation, kein Grund sein sollten, um darauf abzuheben. Die Frage ist nämlich, wie diesem Aspekt rechtsrelevante Geltung verschafft werden kann in Hinblick auf unternehmensmaßgebliche Objektivität, Angemessenheit und Legitimität. Irgendwann wendet sich das Leben einfach gegen jeden. Ob man dann nicht lieber das genießen sollte, was man hat und sonst vielleicht noch (hoffentlich) kommt? Das Leben ist doch schön und - einmalig. :sunrise_over_mountains:

Grüße mki

„Offenkundig“ verstehe ich als Synonym mit „offensichtlich“, also ohne weitere Belege als wahr anzunehmen. Und m.E. spricht weder irgendetwas für diese These. Genauso hätte jemand schreiben können: „Offenkundig haben sich nur Männer beworben.“, „Offenkundig haben sich nur Personen beworben, weiter weg wohnen.“ oder ähnliches.

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Wie kommst du auf die gewagte These, dass aus der Absage folgt, dass diese nicht aus Qualifikationsgründen erfolgte. Ich habe seit Monaten eine Stelle zu besetzen, die leer bleibt, weil alle Bewerber die fachliche Qualifikation nicht haben. Die Stelle bleibt dann leer.

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Wo bitte steht in der Eingangsfrage, dass der Bewerber die Qualifikation nicht hat? Aber hier auch eine Frage an Dich: Was würde einen Bewerber für die vakante Stelle qualifizieren, für die Du eine Fachkraft suchst?

Grüße mki

Welches Leerrohr fängt 2Jahre vor der Rente noch was Neues an!?

Ich sage nicht, dass mangelnde Qualifikation der Grund oder gerade nicht der Grund für die Ablehnung war. Ich sage nur, dass deine Schlussfolgerung („offenkundig nicht auf eine mangelnde Qualifikation des Bewerber“) nicht ohne Weiteres gezogen werden kann. Es fehlt die Information, um diese oder die gegenteilige Schlussfolgerung ziehen zu können.

Nur weil etwas möglich ist, bedeutet nicht, dass es auch so passiert ist. In diesem Fall ist nämlich auch das Gegenteil möglich.

Bombadil

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Ach, zu der von mir zu besetzenden Stelle: Ich verlange neben fachlicher Kompetenz auch diverse persönliche Kompetenzen (Teamfähigkeit, Lernfähigkeit, Lernwilligkeit, Intelligenz etc.)

Die Bewerber scheitern an dem einen oder dem anderen - oder auch an absurden Gehaltsvorstellungen (die bei ihrer individuellen Interpretation der Stelle manchmal legitim erscheinen, bei der Realität der Stelle aber halt absurd sind - insofern mache ich ihnen keinen Vorwurf).

Bombadil

Hallo,

„Höchstaltersgrenzen“ bei der Einstellung sind dann „legitim“ iSd § 10 Abs. 1 Nr. 3 AGG, wenn die damit verbundenen Kosten bzw. Aufwendungen für Ausbildung/Qualifikation in einem vernünftigen Zusammenhang mit der Beschäftigungsdauer stehen sollen.
Die Rechtsprechung orientiert sich hier als Anhaltspunkt an der 3-Jahres-Grenze für die (anteilige) Rückzahlung für vom AG bezahlte Aus- und Fortbildung
( ErfK, Schlachter, § 10 AGG Rn 9).

&Tschüß
Wolfgang

Alles möglich. Das ist richtig. Um größere Gewissheit zu bekommen, sind Annahmen unumgänglich. Diese bergen aber das Risiko, sich zu irren. Was solls? Ob ich mich tatsächlich geirrt haben könnte kann nur der Fragesteller am besten wissen. Der Sinn des Bretts dreht sich hier auch nicht um Wahrheiten zu streiten, sondern Veranschaulichungen, Sichtweisen etc. anzubieten. Ob und in welcher Weise der Fragesteller die Antworten verwerten kann stellt sich dabei heraus.

Grüße mki

Gerechtfertigt ist Jede Gehaltsforderung, sofern der Funke über springt. Das scheint aber wohl noch nicht passiert zu sein. Hier ist möglich, dass die Bewerber letztlich nicht überzeugten. Möglich ist aber auch, dass der Entscheider ein grundsätzliches Problem hat oder sich selbst nicht entsprechend äußerte. Wo ein Wille ist ist immer ein Weg.

Grüße mki