Ausschluss vom Schullandheim

Hallo zusammen,

der Klassenlehrer unseres Sohnes hat uns letzte Woche mitgeteilt, dass unser Sohn nicht ins Schullandheim mitdarf, da er in den letzten Monaten viele schwarze Einträge, viele Ermahnungen erhalten hat. Im alten Jahr (aber noch im selben Schuljahr) hatte er bereits zwei rote Einträge. Die „Vergehen“ sind fast immer Stören im Unterricht, nicht angemessene Ausdrücke, bzw. seine Arbeitsmaterialien nicht dabei oder auf dem Tisch. Bitte erst mal keine Wertung dazu. Nur mal rechtlich: Er hat meinem Sohn (12 Jahre) Anfang März angekündigt, dass er ihn ausschließt, wenn er noch weitere Male auffällt. Dies war ja nun der Fall. Die Vorgehensweise uns gegebüber war aber so, dass wir letzte Woche zu einem Gespräch kommen sollten. Wir wußten nicht, worum es geht. Wir haben auch seit Januar keine Meldung bekommen, nicht übers Hausiheft und nicht anderweitig, was alles vorgefallen ist. Der Lehrer sagt, dass kann er zeitlich nicht leisten. Ich habe meinen Sohn gelöchert, was in der Schule los ist - er sagte, er weiß es nicht. Wir bekamen dann eine Liste vorgelegt mit allen Dingen und dann, wie gesagt, die Mitteilung, dass er nicht mitdarf. Hätten wir nicht auch in irgendeiner Weise eine Vorwarnung erhalten müssen? Wir haben morgen nochmals ein Gespräch mit dem Lehrer. Ich möchte nur nochmals wissen, welche Rechte er bzw. wir die Eltern haben. Wie gesagt, ich würde mir vorerst mal keine Wertung wünschen, nur diesen rechtlichen Rat.

  1. Ohne Angabe des Bundeslandes ist die Beantwortung der Frage schwierig, weil Bildung Ländersache ist

  2. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass es in Berlin ebenso gehandhabt wird, wie von dir beschrieben. Die Lehrer gehen offenbar davon aus, dass die Schüler zu Hause davon erzählen, wenn man ihnen mit Ausschluss droht.

  3. Welche Schüler ein Lehrer mitnimmt oder nicht ist seine Entscheidung. Immerhin übernimmt er ja auch die Verantwortung für deren Sicherheit. Er kann Schüler auch problemlos wieder nach Hause schicken, wenn er das für richtig hält. Ich habe daher arge Zweifel, dass die Eltern irgendein ‚Recht‘ auf eine Vorwarnung haben.

Hallo,

das verstehe ich nicht: der Lehrer sagt, dass er keine Zeit hatte euch rechtzeitig zu informieren. Mit rechtzeitig meine ich den Zeitpunkt, wo das Fass fast voll war und die Einträge zu zahlreich wurden, dass die Entscheidung bevor stand ihn von der Klassenfahrt auszuschließen.

Er hat aber die Zeit gehabt die vielen Eintragungen zu machen und von den Vorkommnissen eine Liste anzufertigen.

Ihr scheint es ganz gut differenzieren zu können, dennoch nochmal deutlich:der Sohn hat Mist gebaut und dazu sollte er stehen und ihr solltet dies auch als unangemesses Verhalten zum Ausdruck bringen (also nicht schön reden oder relativieren). Die andere Seite des Problems ist, dass der Lehrer nicht kapiert hat, dass man ein derartiges Problem auch (und oft eigentlich NUR) in Kooperation mit den Eltern lösen kann (vorausgesetzt die Eltern sind kooperativ, aber das seid ihr ja). So kann das Elternhaus entsprechend auf den bockigen Nachwuchs einwirken, was ihm hoffentlich dazu motiviert im Unterricht weniger zu stören, was wiederum ein Energie- und Zeitgewinn für den Lehrer darstellt.

Rechtlichen Rat darf hier keiner geben, da müsstest Du im Rechtsbrett schreiben (und die Frage in allgemeiner Form formulieren).

Viele Grüße

Moin! Moin!

den Zeitpunkt, wo das Fass fast voll war und die Einträge
zu zahlreich wurden, dass die Entscheidung bevor stand ihn von
der Klassenfahrt auszuschließen.

Der Lehrer hat den Schüler doch gewarnt:
Er hat meinem Sohn (12 Jahre) Anfang März angekündigt, dass er ihn ausschließt, wenn er noch weitere Male auffällt.

Das ganze würde ich als gelungene erzieherische Maßnahme bezeichnen!
Es ist ja keine Katastrophe, aber vielleicht begreift der Schüler ja, dass sein Verhalten auch ´mal Folgen hat!
Mit freundlichen Grüßen
Dino

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Hallo,
was ist denn daran „gelungen“? Das Kind erzählt seinen Unfug nicht zu Hause (was ja nun wirklich nicht ungewöhnlich ist), die Eltern wissen nichts und die Konsequenz soll es sein ,dass er nicht mit auf Klassenfahrt fährt (vielleicht will er ja gar nicht mit).
Viele Grüße

Dino81 hat völlig recht: Es ist eine gelungene Maßnahme. Den Eltern entstehen keine Nachteile - und dem Kind wird klar, dass sein Verhalten Konsequenzen hat. Das mit dem Kind in der Schule etwas im Argen liegt ging ja aus den Einträgen bereits lange vorher klar hervor.

Meine Klassenlehrerin hat auch einmal versucht mich von einer Klassenfahrt auszuschließen (was dann glücklichweise am Widerstand der Klasse scheiterte). Nachhaltig ist so eine Erfahrung aber.

Hi,

wichtig wäre wie gesagt das Bundesland.
Außerdem wäre wichtig, zu wissen, woher du das alles weißt:

dass unser Sohn nicht ins Schullandheim mitdarf, da er in den letzten Monaten viele schwarze Einträge, viele Ermahnungen erhalten hat. Im alten Jahr (aber noch im selben Schuljahr) hatte er bereits zwei rote Einträge. Die „Vergehen“ sind fast immer Stören im Unterricht, nicht angemessene Ausdrücke, bzw. seine Arbeitsmaterialien nicht dabei oder auf dem Tisch.

Hast Du das alles erst jetzt erfahren, als dir der Klassleiter gesagt hat, dass dein Sohn nicht mit ins Schullandheim darf?

die Franzi

Hallo,

  1. Bundesland?
  2. Was sind rote Einträge?
  3. Was sind schwarze Einträge?
  4. Gab es Elternabende?
  5. Falls es sie gab, warst du dort?
  6. Gibt es finanzielle Verpflichtungen?
  7. Öffentliche oder private Schule?
  8. Wenn er nicht mit darf, geht er dann zum Unterricht einer anderen Klasse oder nicht?

Gruß
MklMs

Hallo,

  1. Gibt es finanzielle Verpflichtungen?

Gibt es Klassenfahrten, die nichts kosten?

  1. Öffentliche oder private Schule?

Das ist doch piepegal, ob öffentlich oder privat.

  1. Wenn er nicht mit darf, geht er dann zum Unterricht einer
    anderen Klasse oder nicht?

Natürlich muss er - es besteht Schulpflicht!

Was sollen denn die Antworten dieser Fragen für Erkenntnisse bringen?

Viele Grüße

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Guten Abend,

  1. Öffentliche oder private Schule?

Das ist doch piepegal, ob öffentlich oder privat.

Neben der Frage nach dem Bundesland ist es die wichtigste. Privatschulen können sich selbst - innerhalb gewisser Grenzen - andere Regeln geben.

MfG
GWS

Hallo,

  1. Gibt es finanzielle Verpflichtungen?

Gibt es Klassenfahrten, die nichts kosten?

Wenn man nicht unterschrieben hat zu zahlen,dann zahlt man nichts. Es soll Schulen geben, deren Fördervereine die Kosten übernehmen. Ebenso gibt es die Möglichkeit dass die AA die Kosten übernimmt.

  1. Öffentliche oder private Schule?

Das ist doch piepegal, ob öffentlich oder privat.

Nein! Es ist rechtlich wegen des Schulvertrages eine ganz andere Situation.

  1. Wenn er nicht mit darf, geht er dann zum Unterricht einer
    anderen Klasse oder nicht?

Natürlich muss er - es besteht Schulpflicht!

Falsch, es könnte sich(ich gehe von BW aus) um einen Unterrichtsausschluss handeln. Oder eben um eine Präventivmaßnahme, dann geht der Zwerg in den Unterricht. Auf jeden Fall sind beides Maßnahmen, die der Schulleiter verhängen muss.

Was sollen denn die Antworten dieser Fragen für Erkenntnisse
bringen?

Keine Ahnung, mit dem was bis jetzt bekannt ist kann ja keiner was anfangen. Wenn bisher keine Schulleitung dabei ist,dann wagt sich der Kollege ziemlich weit nach vorne. Vielen Kollegen ist auch nicht klar, dass es rechtlich nicht unproblematisch ist ein Kind von der Fahrt auszuschliessen und trotzdem die Kosten zu verlangen ( ohne Gegenleistung!). Diesen Fehlbetrag legt man häufig auf den Rest der Klasse um. Das ist auch problematisch.

Viele Grüße

Gruß zurück
MklMs

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Moin!

Ihr wollt euch hier also mit einem Fehler des Lehrers beschäftigen.

Was ist mit den zahlreichen Fehlern eures Sohnes? Sollte er nicht allmählich mal eine Konsequenz spüren, die ihm wehtut?

Ich stell mir grade vor, der Lehrer hat vielleicht drei oder fünf solcher Schüler in der Klasse, und weil er eine Maßnahme vermeintlich ausgelassen hat, soll er keine Möglichkeit haben zu disziplinieren…

Hast du eigentlich ne Ahnung, was in solchen Klassen manchmal abgeht? Stell dir bitte vor, wie Unterricht abläuft, wenn sich alle Schüler der Klasse so verhalten wie dein Sohn.

Jetzt drück mal ein Auge zu bei dem Lehrer und lass ihn die Konsequenz durchziehen. Im Berufsleben später hat dein Sohn keine Möglichkeit mehr, das zu lernen. Da fliegt er einfach achtkantig!

Nix für ungut

Noi

Hallo,

wenn man als Lehrer mit ca. 30 Schülern auf Klassenfahrt ist, ist man darauf angewiesen, dass ein Mindestmaß an Disziplin herrscht. In einer Zeit, in der jedes Individuum überall und zu jeder Stunde sein gottgegebenes Recht auf Selbstentfaltung auszuleben sich berechtigt fühlt, ist das gar nicht so einfach :wink:

Wenn man dann jemanden dabeihat, der sich bekanntermaßen selten bis nie an die Vorschriften hält, nehmen andere Schüler diesen Vorstoß gern zum Anlass, ebenfalls über die Stränge zu schlagen und schon ist Ärger vorprogrammiert.

Sei froh, dass der Klassenlehrer euren Sohn, der im Vorfeld gewarnt war, offenbar ohne seine Chance zu nutzen, gleich von der Fahrt ausgeschlossen hat. Ganz sicher hätte sich 2 Tage später vor Ort auch ein Anlass ergeben, ihn auf eure Kosten vorzeitig zurückzuschicken.

LG
sine

Hallo,

Wie gesagt, ich würde mir vorerst mal keine Wertung wünschen, nur diesen rechtlichen Rat.

für einen rechtlichen Rat stelle deine Anfrage bitte FAQ:1129 -konform ins Rechtsbrett.

Schöne Grüße
Jule