Ausschluß vom Unterricht

Hallo,

Ende Nov/Anfang Dez hatte meine Tochter schon zum 3. Mal (nicht im gleichen Schuljahr) das Handy angeblich benutzt. Das habe ich schriftlich auch bekommen.
Meine Tochter sagt sie hätte das Handy in der hinteren Hosentasche als sie vom Klo rauskam und der Lehrer (nicht Klassenlehrer) das erkannte. Sie hat sich geweigert es nach Aufforderung herauszugeben.
Heute bekomme ich einen Anruf vom Klassenlehrer.
Ich solle nächste Woche vorbeikommen damit wir angehört werden weil jetzt ein Schulverweis droht . Nach diesem Wochen erschliesst sich mir der Sinn nicht. Das hab ich dem Lehrer auch so gesagt. Ich habe gesagt dass ich nicht daran teilnehmen werde.Was soll ich da überhaupt? Noch dazu morgens um 8.
Sie hat gesagt wie es war . Wem werden sie glauben - da sitzt der Lehrer doch am längeren Hebel. Ist doch nur pro forma. Wie sehr ihr das?

Hallo,

vorab: bei Schulthemen lohnt es sich immer, auch das Bundesland zu nennen, weil Bildung Ländersache ist. In vielen Punkten sind die Schulordnungen aber ähnlich, so daß ich jetzt mal spaßeshalber die Schulordnung NRW erwähne, weil die mir vertraut ist.

Dort heißt es unter § 53 (Ordnungsmaßnahmen):
(3) Ordnungsmaßnahmen sind
(…)
4. die Androhung der Entlassung von der Schule,
(…)

(Hervorhebung von mir) Die Androhung der Entlassung von der Schule ist also eine Ordnungsmaßnahme und zwar schon eine sehr weitgehende (Nr. 4 in aufsteigender Ernsthaftigkeit). Sie ist nur zulässig, wenn die Schülerin oder der Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten die Erfüllung der Aufgaben der Schule oder die Rechte anderer ernstlich gefährdet oder verletzt hat. (§ 53 Absatz 4).

Weiter heißt es da (Abs. 7):
Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. 4 und 5 entscheidet eine von der Lehrerkonferenz berufene Teilkonferenz. Der Teilkonferenz gehören ein Mitglied der Schulleitung, die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer oder die Jahrgangsstufenleiterin oder der Jahrgangsstufenleiter und drei weitere, für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Lehrerinnen und Lehrer oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 als ständige Mitglieder an.

Und nicht zuletzt (Absatz 8):
(8) Vor der Beschlussfassung hat die Teilkonferenz der betroffenen Schülerin oder dem betroffenen Schüler und deren Eltern Gelegenheit zu geben, zu dem Vorwurf der Pflichtverletzung Stellung zu nehmen; zu der Anhörung kann die Schülerin oder der Schüler eine Person des Vertrauens aus dem Kreis der Schülerinnen und Schüler oder der Lehrerinnen und Lehrer hinzuziehen.

Da stehen wir also jetzt. Wenn Ihr die Gelegenheit nicht wahrnehmt, gebt Ihr das Heft aus der Hand, sozusagen. Wie die Teilkonferenz entscheidet, ist nicht unbedingt vorhersehbar; insofern solltet Ihr von der Möglichkeit Gebrauch machen, Stellung zu beziehen und das sollte wie folgt passieren: eigenes Bundesland herausfinden, passende Schulordnung und darin den Abschnitt über Ordnungsmaßnahmen suchen. Sofern der Text ähnlich ist, den Termin wahrnehmen und sich vom Lehrer erklären lassen, wie denn genau das vorgeworfene „wiederholte“ Fehlverhalten und die Erfüllung der Aufgaben der Schule oder die Rechte anderer ernstlich gefährdet oder verletzt hat seiner Ansicht genau ausgesehen hat bzw. wie er zu dieser Bewertung der ja nun über mehrere Schuljahre verteilten Situationen kommt.

Weiterhin würde ich die Wiederholung in Frage stellen (eben, weil sich die Vorfälle in mehreren Schuljahren ereignet haben sollen und auch bereitwillig in die Diskussion einsteigen, ob denn das Mitführen eines Mobiltelefons überhaupt in die Rubrik der Benutzung fällt (was ja z.B. der Gesetzgeber in Bezug auf Mobiltelefone und das Führen von KfZ anders sieht) und ob denn der Lehrer für seine Behauptung, das Gerät sei benutzt worden, auch einen Nachweis oder Zeugen zur Hand hat.

Je nach Gesprächsverlauf würde ich dann noch erwähnen, daß - sofern es überhaupt zu einem Beschluß der Teilkonferenz kommt - man dem Widerspruchs- und ggfs. Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht erwartungsvoll entgegensieht, was man noch gleich mit dem Hinweis darauf verbinden kann, daß man bei der Aufrechterhaltung des hanebüchenen Vorwurf der ernstlichen Gefährdung oder Verletzung der Aufgabenerfüllung der Schule bzw. der Rechte anderer darüber nachdenkt, ob man nicht seinerseits disziplinarisch gegen den Lehrer vorgeht, der offensichtlich jedes Maß für die Dinge verloren hat.

Gruß
C.

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Nun, @C_Punkt hat das ja schon klar formuliert. Deiner Tochter werden da schwerwiegende Dinge vorgeworfen und durchaus schwerwiegende Konsequenzen angedroht. Da würde ich durchaus einer Einladung folgen (auch wenn die morgens um 8 Uhr ist*) und mir mal anhören, was überhaupt die Vorwürfe sind.

Vielleicht hat die Tochter nicht ganz alle Details erwähnt (was ja absolut in Ordnung und normal ist). Je nachdem wie gut das möglich ist, würde ich die Tochter vorher nochmal hochnotpeinlich befragen - wichtig, dass sie Dir alles erzählt, damit Du vorbereitet bist. Und nicht beim Lehrer sitzt und starr vor Schrecken die Beweise ihres - Dir noch unbekannten - Fehlverhaltens zu sehen kriegst.

Ich weiß auch nicht, ob es nicht im ersten Schuss sinnvoll wäre, Du gingest allein (oder ggf. mit dem Vater oder einer anderen Vertrauensperson) aber ohne Tochter zum Lehrer.
Das Ziel dabei ist, rauszukriegen, was sie Deiner Tochter so alles vorwerfen und wieso sie drauf kommen, dass das ausreicht, sie von der Schule zu verweisen. Versuch dann auch - soweit das halt gelingt - diese Vorwürfe erstmal so anzunehmen, und nur nach Details zu fragen und dabei versuchen rauszukriegen wie belastbar deren Beweise sind. Es ist an der Stelle nicht die Zeit, das Mädel zu verteidigen, Du musst erstmal die komplette Sicht der „anderen Seite“ kennen. Zusammen mit den Ergebnissen der hochnotpeinlichen Befragung sollte dann für Dich am Ende ein durchaus plausibles Bild stehen. Und mit diesem Bild kannst Du dann die „Verteidigungsstrategie“ entwickeln :wink:

Und dann noch was ganz anderes: wie hoch kannst Du denn pokern? Ich meine mich zu erinnern, dass es zu dem Mädel noch einen Zwillingsbruder gibt, und es zum Ende der Grundschule drum ging, dass der Bub auf die Realschule „musste“, das Mädel aber auf’s Gymnasium „sollte“ - das aber nicht das war, wie die Beteiligten das wollten. Geht mich auch nix an, aber wäre im schlimmsten Fall ein Schulwechsel für das Mädel überhaupt ein Drama?

Denn so eine Geschichte, wo sie das Gefühl hat, nur wegen eines Handys in der Hosentasche von der Schule verwiesen zu werden - da gibt’s doch ne Vorgeschichte. Vermutlich ein blöder Lehrer, der sie „aufm Kieker“ hat, ein bissle alterstypisch provozierendes Verhalten und wuusch haben wir ne wundervolle unglückliche Spirale abwärts. Darum wäre es eventuell überlegenswert, die Gelegenheit zu nutzen, dass sie die Schule wechselt und dort quasi nochmal „unbelastet“ startet.

*neugierige Frage am Rande: was stimmt mit dieser Uhrzeit nicht? Das ist doch eine Uhrzeit, zu der man üblicherweise unproblematisch irgendwo sein kann und wo man danach das übliche Tagwerk entsprechend beginnen / fortsetzen kann. Aber ich bin sicher, der Lehrer reagiert auf einen begründeten Änderungswunsch mit sinnvollen Alternativvorschlägen.

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Also nach Deiner bisherigen Schilderung über Deine Tochter, deren Verhältnis zu ihrem Handy und der Akzeptanz Deine Regelungen dazu wie sie es WANN nutzen darf und die (nicht) Einhaltung derselben durch sie, läßt zumindest vermuten, dass ihre Schilderung der Vorfälle Dir gegenüber nicht ganz vollständig war!
Also geh hin und höre Dir die andere Seite der Geschichte an. ramses90

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Möglicherweise liegt hier Miss Verständnis vor. Das erwähnte Schulgesetz sagt:

(3) Ordnungsmaßnahmen sind

  1. der schriftliche Verweis,

!
Wir reden doch wegen dieser Sache nicht von Nr. 4, oder?

So ein schriftlicher Verweis ist unschön, aber auch kein Weltuntergang. Üblicherweise sind die Kandidaten, die einen kriegen, schon öfter aufgefallen und Ermahnungen haben nicht gefruchtet.

Gruß,

Kannitverstan

der die „Vorgeschichte“ um die junge Dame jetzt nicht so mitverfolgt hat

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Daß mit „Schulverweis“ ein einfacher Verweis gemeint gewesen sein könnte, hatte ich in der Tat nicht in Betracht gezogen, zumal Schulverweis halt schon ein eindeutig belegter Begriff ist (eben der Verweis von der Schule).

„Von der Schule verwiesen“ ist dann aber schon die Nr. 4. Ein Verweis „durch die Schule“ oder ein „von der Schule ausgesprochener Verweis“ ist dagegen Nr. 1.

Aber geklärt werden sollte das schon. Zwischen 1. und 4. liegen schließlich Welten. Einen Verweis würde ich auch eher ignorieren, aber dennoch sollte man sich die ganze Geschichte aus Sicht des Lehrers anhören, denn es scheint ja jetzt schon, daß es da eine Vorgeschichte gegeben hat.

Gruß
C.

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sagen wir es mal so: entweder haben wir es mit einem am Rande der Hysterie lebenden Lehrer zu tun oder Deine Tochter hat nur die Hälfte bis ein Drittel dessen erzählt was tatsächlich vorgefallen ist. Standardmäßig ist nämlich auch wiederholtes Mitführen eines Handys kein Grund von der Schule geschmissen zu werden…

Vermutlich eher nein, da es vor Erteilung eines schriftlichen Verweises nicht üblich ist, die Eltern zu einer Stellungnahme einzubestellen. So einen zu kriegen gehört mehr oder minder zu jeder anständigen Schülerkarriere mal dazu… Außerdem gibt es den üblicherweise sofort und nicht mit Vorlaufzeit von mehr als einer Woche.

Au Cointreau, wie der Lateiner sagt. Zumindest im Land der Dichter und Denker (also NRW) ist das ganz klar geregelt:

Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nr. 1 bis 3 entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Schülerin oder des Schülers. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann sich von der Teilkonferenz gemäß Absatz 7 beraten lassen oder ihr die Entscheidungsbefugnis übertragen. Den Eltern und der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder der Jahrgangsstufenleiterin oder dem Jahrgangsstufenleiter ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In dringenden Fällen kann auf vorherige Anhörungen verzichtet werden; sie sind dann nachzuholen

Auch vor einem Verweis ist also der Schüler anzuhören und den Eltern und dem Klassenlehrer ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Gruß
C.

mal wieder eine vom Bundesland abhängige Angelegenheit offenbar… In Bayern wird der einfache Verweis vom Lehrer ausgesprochen, die Eltern werden erst ab der Versetzung in die Parallelklasse gehört.

hallo Armin,

nein, der Lehrer hat mir nichts anderes erzählt als von diesem Vorfall und meine Göre auch nicht.
In der Schulordnung steht „Mobiltelefone“ von Schülern müssen ausgeschaltet und in der Tasche verstaut sein"… Wobei Tasche auch als „Hosentasche“ :wink: verstanden werden kann

Dann würde ich vorschlagen Du teilst uns zuerst mal das Bundesland mit und dann ob Deine Tochter einen Verweis erhalten oder von der Schule fliegen soll. Falls Dich das nicht weiter interessiert brauchst Du den Termin um 8 Uhr morgens selbstverständlich nicht wahrzunehmen… Wenn die Tochter etwas nicht erzählt ist das im übrigen ja nicht gleichbedeutend damit daß etwas nicht existiert…

Bundesland ist Baden-Württemberg. Das erste mal als sie mit Handy erwischt wurde war im letzten Schuljahr. Dann in diesem Schuljahr ein zweites Mal und da bekam ich dann ein Schreiben dass sie einen Tag vom Unterricht wegbleiben muss falls es nochmal passiert. Ist das kein Verweisandrohung? Hab ich mich womöglich wieder falls ausgedrückt. Eben dann hatte sie das Handy in der Hosentasche. Ausgeschaltet.

Das ist ein Ausschluß vom Unterricht und kein Schulverweis. Bei einem Schuilverweis fliegt sie auf Nimmerwiedersehen…Einschlägig ist hier also dieser Paragraph: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BW+§+90&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Wir haben hier folgenden Fall: "Ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht, seine Androhung oder eine Androhung des Ausschlusses aus der Schule sind nur zulässig, wenn ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet. " Also wiederholte Pflichtverletzung, die Androhung des Ausschlusses vom Unterricht ist bereits beim letzten Mal erfolgt.
(7) Vor der Entscheidung nachzusitzen genügt eine Anhörung des Schülers. Im Übrigen gibt der Schulleiter dem Schüler, bei Minderjährigkeit auch den Erziehungsberechtigten, Gelegenheit zur Anhörung; Schüler und Erziehungsberechtigte können einen Beistand hinzuziehen.

hallo Jana

Naja schwerwiegend… es gibt schlimmeres. Und es wurde damit gedroht sie einen Tag vom Unterricht auszuschliessen.

Hat sie. Ich vertraue ihr.

Ja, ich glaub deswegen geh ich mal hin.

Sie ist im Abschlussjahr. Und es wäre auch so doof die Schule deswegen zu wechseln.

Du kannst einen richtig aufbauen :smile: :wink:

Ich arbeite da bereits.

ist Baden-Württemberg.Hatte ich noch dran gedacht aber vergessen.

schweres wiederholtes Fehlverhalten… ob es schwer war wage ich zu bezweifeln, wiederholt halt. Und die Schulordnung sagt „Mobiltelefon ist ausgeschaltet in der Tasche zu lassen.“ Wenn man nun „Tasche“ nicht weiter definiert hat, werde ich mich darauf berufen (müssen). Sie hatte es ausgeschaltet in der Hosentasche…

Ich werde mal hingehen und mir das Dilemma anhören.

ja das wäre mal interessant.

das sehe ich jetzt auch so.

Der letzte Satz vor allem, danke!

Ja, das war ein Mißverständnis, dem auch ich aufgesessen bin. Das ist zwar „schlimm“ aber nicht weiter tragisch (wenn man all die vielen bisherigen und zukünftigen Schultage betrachtet…)

Das ist gut :slight_smile: Schlimmstenfalls hast halt ein bissle Zeit verloren…

Natürlich ist es das! Und gemein, unfair und schrecklich obendrein! Und ein Aufwand für alle Beteiligten! Und überhaupt! Aber: wenn man mal in so einer Spirale ist (und Deine Tochter ist nunmal in der schwächsten Position) kann sowas manchmal die einzige Lösung sein.

Okay, dann hast Du mehrere Möglichkeiten:

  1. Du verschiebst den Termin mit dem Lehrer zu nem Zeitpunkt, an dem Du besser Zeit hast
  2. Du nimmst Dir Gleitzeit
  3. Du nimmst Dir Urlaub
  4. Du verzichtest auf den Termin

Mehr gibt’s leider nicht :wink: Wobei ich denke, wenn Du’s irgendwie hinkriegen kannst, wäre es gut, wenn Du zu dem vorgeschlagenen Termin zu dem Lehrer kommen könntest. Macht nen positiven Eindruck und denn mögt Ihr brauchen…

Und was mir noch einfällt. Die „Strafe“ ist ja - mit Verlaub - keine besonders schlimme… Und ich meine mich zu erinnern, dass Du auch hier schonmal um Rat gefragt hattest, weil sie auch daheim mehr am Handy rumdaddelt als Dir lieb war. Vielleicht kannst Du Dich ja mit dem Lehrer verbünden und Ihr findet eine gemeinsame Strategie, wie ihr ihren Handykonsum auf ein vernünftiges Maß bringt.

In jedem Fall: viel Erfolg, wenn Du magst, kannst gerne berichten!

Wir haben Baden-Württemberg, da ist der Wortlaut ""Ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht, seine Androhung oder eine Androhung des Ausschlusses aus der Schule sind nur zulässig, wenn ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet. " Ernstlichkeit ist somit nicht erforderlich, sondern nur Wiederholung. Und das ist zweifelsfrei gegeben. Dazu eine Verweigerung der Herausgabe auf Aufforderung… Sprich: auf die Pauke mit Disziplinarverfahren zu hauen ist in dem Fall unergiebig, zumal Töchterlein ja recht eindeutig im Unrecht ist. Darüber hinaus sieht man sich bekanntlich immer zweimal im Leben, so daß eher zu versuchen wäre die Tochter mit Einsicht nochmal herauszuhauen anstatt gleich den großen Max zu geben.

Ich habe mir mal die Freiheit genommen den Titel der tatsächlichen Situation anzupassen

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Sorry von mir falsch erklärt, es ist Ausschluß vom Unterricht. Danke für den Link!

Gilt wiederholt eigentlich auf mehrere Schuljahre hin? Und es hieß nach 3 maligem Verstoß einen Tag Ausschluss vom Unterricht. Das werde ich mal erfragen.