Hallo Experten!
Man nehme an, ein paar Schüler (15-16 Jahre) haben sich auf einem von der Schule organisierten Austausch im Land X „danebenbenommen“ und demzufolge wurde dieses Verhalten mit einem Verweis geahndet.
Wenn der Schulleiter nun den Ausschluss von den Klassenfahrten im nächsten Schuljahr bzw. Ende des aktuellen Schuljahres für Alkoholkonsum außerhalb der Schule - also abends auf „eigene Faust“ - beim Rückbesuch androht, würde er bei der Durchsetzung eben dieser Drohung auf der bloßen Grundlage von einigen Aussagen von Mitschülern („petzen“) ordnungswidrig bzw. anfechtbar handeln?
Wie könnte dagegen vorgegangen werden?
Und was ist grundsätzlich zu den schulrechtlichen Aspekten von Alkoholkonsum außerhalb der Schule zu sagen? (aber während eines Austausches als Teilnehmer)
Alle Angaben beziehen sich auf eine fiktive bayerische Schule.
Danke für eure Hilfe und Quellen!
Christian