Ausschluss Widerrufsrecht Sonderanfertigung

Hallo,

ich habe einen Drosselsatz für ein Motorrad bestellt. Bei der Bestellung musste man die Fahrgestellnummer angeben, weil diese mit eingetragen wird. Nun ist mein Motorrad kaputt gegangen, noch bevor ich die Drossel überhaupt erhalten habe, das Paket habe ich nicht angenommen und müsste demnächst beim Händler wieder eintreffen. Bezahlt hatte ich aber schon per Paypal.

Als Information auf der Internetseite stand: Hinweise: Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben benötigen wir die 17 Stellige Fahrzeugident-Nr. - bitte oben mit eingeben.

Leistungsänderungen sind Sonderanfertigungen. Sie sind vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen

Wie verfahre ich nun? Das Paket habe ich noch nicht erhalten und wie es scheint zählt hier das Widerrufsrecht nicht ?! Link zum Drosselsatz:

Hallo,

der Link zum Drosselsatz funktioniert leider nicht.

Kenne mich zu wenig mit der Materie aus, aber die Angabe auf der Internetseite passt doch nicht, oder? Der Drosselsatz wird doch nicht in der Leistung geändert, sondern Dein Motarrad wird durch den Drosselsatz in der Leistung geändert? Wenn also der Drosselsatz ein Standardteil ist, dann besteht das Widerrufsrecht. Wenn der Drosselsatz individuell angepasst wurde, dann besteht kein Widerrufsrecht.

Im zweiten Fall hättest Du einfach Pech, dass das Motorrad kaputt gegangen ist und musst den Drosselsatz kaufen und ggf. weiterverkaufen.

Erkläre ggü. dem Händler auf jeden Fall sofort Deinen Widerruf und warte, wie dieser verfährt. Wie gesagt, solltest Du kein Widerrufsrecht haben, musst Du kaufen und wg. Deiner Nichtannahme auch den Rückversand und ggf. neuen Versand an Dich bezahlen, denn Du bist zur Annahme verpflichtet.

Solltest Du ein Widerrufsrecht haben, dann muss der Händler Dir den Kaufpreis und Versandkosten (ab Kaufpreis € 40,00) erstatten. Auch die Rücksendekosten hat er zu tragen. Solltest Du den Widerruf nicht erklärt haben und ‚einfach so‘ das Paket nicht angenommen haben, könnte der Händler aber Dir ggü. ggf. Schadenersatz für die hohen Rücksendekosten wg. Nichtannahme geltend machen denn richtig wäre gewesen: Paket annehmen und dann nach Absprache mit dem Händler zurücksenden (das ist. i.d.R. deutlich billiger).

Viel Erfolg
nch

Tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen.

Friede7

Hallo Slay0r!

Ich bin kein Fachanwalt für solche Internet-Einkäufe in Verbindung mit Paypal. So rein vernunftmäßig nach dem gesunden Menschenverstand stelle ich fest:

  1. Hast Du den Drosselsatz bestellt, dann erhalten und gleich wieder zurückgesandt an den Absender.
  2. Warst Du mit dem ausgeschlossenen Umtauschrecht und ausgeschlossener Rückgabe aber vorher einverstanden.

Daraus folgt, daß, wenn es hart auf hart geht, Dein Geld futsch ist und Du nicht mal mehr den Drosselsatz hast, um ihn möglicherweise mit hohem Preisnachlaß als Dein Eigentum weiterzuverkaufen.

Andererseits ist eine gütliche Einigung mit dem Hersteller und Absender des Drosselsatzes nicht völlig ausgeschlossen. Mach Deinem Kontrahenten doch den Vorschlag, daß er den Drosselsatz zu einem angemessen günstigen Preis weiterverkaufen darf, weil Dein Kaufgrund gegenstandslos geworden ist, und ob er Dir nicht bitte einen gewissen Teil am Erlös zukommen lassen könnte.
Wenn er mit einer Erstattung des Kaufpreises gemäß Vertrag (Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen) schon nicht einverstanden ist bzw. sein muß.

Gutes Gelingen und herzliche Grüße
Bernhard

Hallo.
Sonderanfertigungen sind Anfertigungen die nach Kundenwunsch angerfertigt werden.
Das bedeutet Kaufvertrag ist gültig und es muss bezahlt werden,ggf mit Rückläuferversand.
Mfg,

Der Link kam leider nicht mit. Wenn Du ein Bauteil tatsächlich für dich anfertigen ließest,so hast Du kein Rückgaberecht, das ist richtig. Ein Drosselsatz dürfte jedoch ein oft gebräuchliches Bauteil sein, welches in Serie produziert wird, in diesem Fall kannst Du auch vom Kauf zurücktreten.

Ich würde mal beim Verbraucherschutz nachfragen. Bei einer Sonderanfertigung gibt es nach meinem Gefühl kein Widerrufsrecht. Das Teil musst Du aber dennoch erhalten. Ich bin aber kein Experte.

Hallo,
ich habe einen Drosselsatz für ein Motorrad bestellt. Bei der Bestellung musste man die Fahrgestellnummer angeben, weil diese mit eingetragen wird. Nun ist mein Motorrad kaputt
gegangen, noch bevor ich die Drossel überhaupt erhalten habe, das Paket habe ich nicht angenommen und müsste demnächst beim Händler wieder eintreffen. Bezahlt hatte ich aber schon per Paypal.
Als Information auf der Internetseite stand: Hinweise: Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben benötigen wir die 17 Stellige Fahrzeugident-Nr. - bitte oben mit eingeben.
Leistungsänderungen sind Sonderanfertigungen. Sie sind vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen

Wie verfahre ich nun? Das Paket habe ich noch nicht erhalten und wie es scheint zählt hier das Widerrufsrecht nicht ?! Link zum Drosselsatz:

Hallo,
Es erscheint ein Widerspruch Ihrer Aussagen.
Zuerst teilen Sie mit, dass Sie die Annahme verweigerten, später sagen Sie dass Sie das Packet noch nicht erhalten haben.
Was bitte wollen Sie ?
„Leistungsänderungen sind Sonderanfertigungen und vom Umtausch ausgeschlossen“ ist das nicht klar genug ?

Nehmen Sie unverzüglich mit dem Versender wie auch dem Hersteller der Sonderanfertigung Kontakt auf, erklären Sie wahrheitsgemäß ihre Unbill und dass Sie Packet nicht angenommen haben, insofern ging dieses unfrei zurück. Vielleicht lässt sich noch etwas auf Kulanz machen.
Anderenfalls sehe ich keine Chance. Motorrad hätte auch nach Eintreffen und Annahme der Lieferung der Drossel-Sonderanfertigung kaputt gehen können - oder nicht. Sowas ist die Unwägbarkeit, die schlicht PECH genannt wird. Sorry, aber das ist vergebene Liebesmühe bzw. sinnloses Rackern.
freundliche Grüsse und bitte auch daran denken „es gibt schlimmeres, was man nicht entbehren kann“.

Da hast Du Pech gehabt,denn Gravuren sind immer von der Rücknahme ausgeschlossen.Schreibe den VK an,daß er das Paket an Dich zurück senden soll.Sonst bekommst Du mächtig Ärger.
MfG

Guten Tag,

falls es eine Sonderanfertigung für Sie ist
denke ich ist das Teil vom Umtausch ausgeschlossen.
Wurde die FG Nr. im Teil eingraviert ???
Entscheidend sind wohl auch die AGB S auf die der
Händler Sie als Kunden hingewiesen hat.-

Allerdings könnten sie sich Rat als Privatperson
beim Verbraucherschutz in Ihrer ( Landeshauptstadt )
oder Stadt holen. Die haben Juristen die
dann wohl auch ( kostenlos ) beraten können.
Vielleicht gibt es ja den Ausschluss der Rückgabe
nicht.-

mfg
Heumond

Stichwort: öffentliche Rechtsauskunft, ansonsten empfehle ich Dir die Verbraucherzentrale, da wird Dir sicher geholfen!

Hallo SlayOr,
bei PayPal kannst du dein Geld auch zurück holen !
Es könnte sein dass sie auf Einhaltung des Vertrages pochen dann könnte es ärgerlich werden :frowning:
ok es steht zwar Sonderanfertigung usw da aber deine Fahrgestellnummer ist sicherlich nicht eingraviert oder eingestanzt ?? Soviel Ahnung hab ich da leider nicht, ob das jetzt nur für dein Motorrad geht?
Aber wenns anderweitig einsetzbar ist gibts keinen Grund das nicht zurück zu nehmen.
Wenn sie nicht drauf einssteigen dauerts bestimmt etwas länger und du musst dir vlt. eine Rechtsauskunft holen aber ich bin zuversichtlich dass du dein Geld zurück erhältst !
Schau aber zuerst ob du es über PayPal einfach zurück holen kannst.
Du hasst doch die Fa sicherlich schriftlich davon in Kenntnis gestzt dass du das Teil nicht mehr nimmst ??
Ich hoffe für dich das klärt sich.
Alles Gute sagtt sweetsour

Hallo,

wurde der Drosselsatz speziell für dein Krad angefertigt oder handelt es sich um ein Serienbauteil?

mfG

Keine Ahnung, aber wenn das eine Sonderanfertigung war, müssen Sie wohl bezahlen