Ausschluss Widerrufsrecht Sonderanfertigung

Hallo,

ich habe einen Drosselsatz für ein Motorrad bestellt. Bei der Bestellung musste man die Fahrgestellnummer angeben, weil diese mit eingetragen wird. Nun ist mein Motorrad kaputt gegangen, noch bevor ich die Drossel überhaupt erhalten habe, das Paket habe ich nicht angenommen und müsste demnächst beim Händler wieder eintreffen. Bezahlt hatte ich aber schon per Paypal.

Als Information auf der Internetseite stand: Hinweise: Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben benötigen wir die 17 Stellige Fahrzeugident-Nr. - bitte oben mit eingeben.

Leistungsänderungen sind Sonderanfertigungen. Sie sind vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen

Wie verfahre ich nun? Das Paket habe ich noch nicht erhalten und wie es scheint zählt hier das Widerrufsrecht nicht ?! Link zum Drosselsatz:

Hallo!

das Paket habe ich nicht angenommen und müsste demnächst beim
Händler wieder eintreffen.

Das Paket habe ich noch nicht erhalten…

äh…ah ja…

Am einfachsten ist es eigentlich, dass man das Paket annimmt, Kontakt mit dem Verkäufer aufnimmt, ihn vom Widerruf in Kenntnis setzt und fragt, an welche Adresse man zurückschicken soll.

…wenn das nicht auch alles schon auf dem Begleitschreiben der Ware aufgeführt ist, sogar mit entsprechendem Aufkleber…

Jetzt hast Du das Paket erst gar nicht angenommen,
was auch immer Du Dir davon versprochen hast…

Warum klärst Du das denn nicht mit dem Verkäufer?

Hier bekommst Du jetzt 5 verschiedenen Meinungen, von 3 verschiedenen Lesern…

…aber wenn Dir das reicht…

Nicky

Hallo Slay0r

das Paket habe ich nicht angenommen und müsste demnächst beim
Händler wieder eintreffen.

Wie verfahre ich nun? Das Paket habe ich noch nicht erhalten

Ist das nicht ein Widerspruch in sich?
Paket erhalten und retour schicken lassen, oder noch nicht erhalten?

Leistungsänderungen sind Sonderanfertigungen. Sie sind vom
Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen

Wenn das in den AGB´s stand hast du es akzeptiert und bist zur Annahme und Zahlung verpflichted. Der Verkäufer kann nix dafür, dass dein Motorrad „just in Time“ den Geist aufgegeben hat.
MfG

Hallo

Leistungsänderungen sind Sonderanfertigungen. Sie sind vom
Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen

Wenn das in den AGB´s stand hast du es akzeptiert und bist zur
Annahme und Zahlung verpflichted.

Nicht richtig! Wenn Inhalte in den AGB falsch sind, warum sollten diese dann Gültigkeit haben. Reinschreiben kann man viel.

M.E. ist vielmehr zu prüfen, ob es sich bei der Bestellung eines Drosselsatzes um eine nach Kundenangaben spezifische Sonderanfertig handelt oder nicht. Dies bezweifle ich mal stark. Und eine Leistungsänderung diesbezüglich kann ich nicht einsortieren.

Hierzu ein recht netter Artikel - insb. das Widerrufsrecht zu Computer und Autoreifen:

http://www.it-recht-kanzlei.de/widerrufsrecht-aussch…

Gruß
Falke