Moin,
in einem „Arbeitsvertag Minijob“ steht unter §1 Tätigkeiten folgender Punkt:
- Der Arbeitnehmer haftet dem Arbeitgeber gegenüber für alle Schäden, die diesem aufgrund Handlungen oder pflichtwidrigen Unterlassungen des Arbeitsnehmers entstehen. Auf ein Verschulden des Arbeitnehmers kommt es in soweit nicht an.
Hm, wenn ein AN grob fahrlässig handelt, mutwillig oder … einen Schaden anrichtet, muss er zahlen, klar. Da hilft dann i.d.R. auch keine Haftpflichtversicherung, aber ohne Schuld?
Der Punkt heißt „5“, steht so in der Vorschau wird aber nicht übernommen ???
Bin euch für eine Aufklärung sehr dankbar.
Gruß Volker