Aussehen des Soldaten bei der Bundeswehr

Greeze

Ich werde bald für den Militärdienst eingezogen und ich möchte sogar mich als Offizier versuchen. Da ich mich grossteils gut auf alles vorbereite und denke das es für mich kein Problem sein wird, da ich seit meiner Kindheit schon davon träume Soldat zu werden.
Nur habe ich da ein kleines Problem: Meine Haare.
Ich bin sehr stolz auf meine Haarpracht und ich habe sie mit viel Mühe gepflegt. Sie sind recht lang.

Meine Frage ist, darf ich meine Haare behalten? Auch wenn ich Berufssoldat werde. Ich mag den Gedanken nicht sie mir abschneiden zu lassen. (Ich bin da nähmlich sehr empfindlich, sogar mehr als eine Frau :stuck_out_tongue: )

Ich habe schon viele Freunde und Bekannte gefragt wie es ist, und ich bekamm immer wieder unterschiedliche Antworten: Man muss sie abschneiden lassen; Man daf sie behalten; Man muss sie hochstecken damit Ohren und Nacken frei bleiben; Wenn man sich einen Zopf bindet darf man sie behalten; etc…Ich bin mir jetzt nicht sicher was ich glauben soll.

Ich bitte um eine ehrliche Antwort.
Im Vorraus vielen Dank ^^

Hallöchen!

Meine Frage ist, darf ich meine Haare behalten? Auch wenn ich
Berufssoldat werde. Ich mag den Gedanken nicht sie mir
abschneiden zu lassen. (Ich bin da nämlich sehr empfindlich,
sogar mehr als eine Frau :stuck_out_tongue: )

Ob Du es darfst, weiss ich nicht genau. Aber lass mich folgendes sagen: Spätestens wenn der Ausbildungsabschnitt „Der Soldat im Gefecht“ (oder so ähnlich) kommt, und du andauernd zu Übungszwecken den Helm tragen musst, trennst du dich möglicherweise freiwillig von der Haarpracht. Kurz ist diese auch sehr viel leichter zu pflegen. Letzteres ist natürlich nur meine persönliche Meinung - ich hatte nie lange Haare, daher kann ich vielleicht nicht 100%ig nachfühlen ;o)

Viele Grüsse!
Denis

Hallo,
die Haarpracht wird sicher freiwillig nach etlichen Biwaktagen bzw. Dichtigkeitsüberprüfungen ABC-Schutzmaske gekürzt werden. Zu Haarnetzzeiten in der BW war Dichtigkeitsüberprüfung probates Mittel damit langhaarige Haarnetzträger freiwillig zum Friseur gingen.
A propos Biwak, falls du Mal zwei oder drei Wochen draussen geschlafen hast mit nur Kaltwasser, das noch in der Menge begrenzt, z. B. im November wirst du ganz schnell die Haare kürzen.Im Wald gibt es nicht an jeder zweiten Buche einen Stecker für den Haartrockner.
Gruss
Rainer

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Hallo,

eigentlich gilt für alle Bw-Angehörigen der Haar- und Barterlass.
Darin steht, dass das Haar männlicher Soldaten „am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein muss, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden“. Für Soldatinnen gilt lediglich, dass die Haare „den vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung nicht behindern“ dürfen - nur in Ausnahmefällen ein Haarnetz vorgeschrieben werden kann.

Es gibt allerdings ein Urteil des Truppendienstgerichts München in dem ein Soldat, das Tragen eines Pferdeschwanzes theoretisch eröaubt bekommen hat. Leider hatte er sich seine Haare vor dem Urteil schon abgeschnitten. Das BMVg betitelte dieses Urteil allerdings als Einzelfall und will den Haar- und Barterlass auf jeden Fall weiter durchsetzen.

Falls du Offizier werden willst, kann ich dir aber jetzt schon sagen, dass ich mit langen Haaren garnicht erst zur OPZ fahren würde. Die Fahrt würde ich mir dann schenken.

cu
gk

Aber ist es nicht verfassungswidrig?
Damit setzt man einen Unterschied zwischen Mann und Frau.
Und wenn Frauen do’ lange Haare haben warum dann nicht auch ich?

Hallo,

Aber ist es nicht verfassungswidrig?

Eine Frage für den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, an den auch Du Dich als (noch) Nicht-Soldat wenden kannst.

Damit setzt man einen Unterschied zwischen Mann und Frau.

Ja. Noch deutlicher wird dies daran, dass es die Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr auch (noch) nicht hergibt, dass männliche Soldaten einen Dienstrock tragen dürfen. Aber vielleicht erklagt sich ja bald mal jemand dieses Recht. :wink:

Und wenn Frauen do’ lange Haare haben warum dann nicht auch
ich?

Wenn es Dein Lebenstraum ist, Soldat zu werden, dann gehe ich davon aus, dass Du Dich auch mit diesem Beruf - und allem, was dazu gehört - identifizierst. Und dazu gehört auch, dass der männliche deutsche Soldat in der Regel kurze Haare trägt.

Gruß
tigger

Aber ist es nicht verfassungswidrig?
Damit setzt man einen Unterschied zwischen Mann und Frau.
Und wenn Frauen do’ lange Haare haben warum dann nicht auch
ich?

Willkommen in der BRD-Realität.

A propos Biwak, falls du Mal zwei oder drei Wochen draussen
geschlafen hast mit nur Kaltwasser, das noch in der Menge
begrenzt, z. B. im November wirst du ganz schnell die Haare
kürzen.Im Wald gibt es nicht an jeder zweiten Buche einen
Stecker für den Haartrockner.

Warum wirkt das bei weiblichen Soldaten nicht? Gibt es für die nach einem Urteil des EuGH nur noch Biwak auf dem Zeltplatz?

Hallo,

Eine Frage für den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages,
an den auch Du Dich als (noch) Nicht-Soldat wenden kannst.

das stimmt nicht. Der Wehrbeauftragte ist nur für Soldaten - und eben nicht für solche in Spe - zuständig.

Gruß,
Christian

Ich verfolge Deine bundesrepublikkritischen Aussagen schon seit einiger Zeit und sie erscheinen mir recht diffus. Was ist Dein Problem mit der Regelung? Daß Frauen zum Bund und gleichzeitig ihre Haarpracht behalten dürfen?

Willst Du US-amerikanische Verhältnisse? Hast Du Schwierigkeiten mit der fortschreitenden Gleichberechtigung der Frauen? Willst Du leugnen, daß die Haarpracht bei Frauen einen größeren gesellschaftlichen Stellenwert hat als die der Männer?

Bist Du der Ansicht, daß die Bundeswehr Männer mit einer Matte braucht?

C.

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Hallo, Nebukatnezza

Meine Frage ist, darf ich meine Haare behalten? Auch wenn ich
Berufssoldat werde.

im Prinzip ja:
http://www.jurablogs.com/meldungen/2005/06/20/15394/
"In der Bundeswehr dürfen künftig nicht nur Soldatinnen, sondern auch männliche Rekruten einen Pferdeschwanz tragen. Das Truppendienstgericht Süd in München verwarf den sogenannten Haar-und-Bart-Erlass der Bundeswehr, der für Männer und Frauen unterschiedliche Regeln enthält, als verfassungswidrig.
(…)

Hinweis:
Das Verteidigungsministerium hält trotz Urteil am Haar- und Barterlass fest. Obwohl das Münchener Truppendienstgericht Süd den „Haar- und Barterlass“ der Bundeswehr als verfassungswidrig einstufte, will das Verteidigungsministerium an der Vorgabe festhalten. Das Ministerium verwies in Bezug auf das Urteil auf einen Einzelfall. Nach Auffassung des Ministeriums seien männliche Soldaten weiter dazu verpflichtet, die Haare so zu tragen, dass Ohren und Augen frei blieben. Weibliche Soldaten müssen lediglich den „vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung“ befolgen. Aus der Bundeswehr ließ man verlauten, dass es auch Urteile pro „Haar- und Barterlass“ gebe."

Eigenartige Auslegung.
Entweder ist es zwingend notwendig, dass die Haare kurz sind - oder nicht. Das müsste dann aber für Alle Bundeswehrangehörige gelten - ohne Ansehen des Geschlechtes.

Interessant in diesem Zusammenhang:
"Auch ein Soldat mit langen Haaren könne ein guter Soldat sein, verteidigte Helmut Schmidt den Haarerlass:
„Es gehört leider zum klassischen Erbe des europäischen Soldatentums, dass das äußere Bild wichtiger genommen wurde als der innere Kern.“

Quelle:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kalenderblatt/465…

Wenn Du allerdings eine Karriere in der Bundeswehr anstrebst, solltest Du dir die Haare kurz schneiden lassen.
Ich würde das so einordnen, wie z.B. den („freiwilligen“) Krawattenzwang - der genauso irrational ist.

Gruß
karin

Aber ist es nicht verfassungswidrig?
Damit setzt man einen Unterschied zwischen Mann und Frau.
Und wenn Frauen do’ lange Haare haben warum dann nicht auch
ich?

Willkommen in der BRD-Realität.

Ich verfolge Deine bundesrepublikkritischen Aussagen schon
seit einiger Zeit und sie erscheinen mir recht diffus. Was ist
Dein Problem mit der Regelung? Daß Frauen zum Bund und
gleichzeitig ihre Haarpracht behalten dürfen?

Willst Du US-amerikanische Verhältnisse?

Darauf gehe ich nicht ein, ich sehe keine Verbindung zwischen Haarvorschriften und Sozialpolitik, Waffengesetzen etc.

Hast Du
Schwierigkeiten mit der fortschreitenden Gleichberechtigung
der Frauen?

Das spielt für diesen Sachverhalt keine Rolle, zumal kein auszugleichender rechtlicher Nachteil bestanden hat.

Willst Du leugnen, daß die Haarpracht bei Frauen
einen größeren gesellschaftlichen Stellenwert hat als die der
Männer?

Das hat in der Gesetzgebung nicht relevant zu sein. Wer als Frau unbedingt nach traditioneller Vorstellung seine Weiblichkeit betonen will, sollte nicht zum Militär gehen.

Bist Du der Ansicht, daß die Bundeswehr Männer mit einer Matte
braucht?

Bin ich nicht. Im Prinzip braucht sie auch überhaupt keine Frauen, keine Brillenträger, Rothaarigen oder Schleswig-Hosteiner, solange für ihren Bedarf genug andere zur Verfügung stehen.

Aber ist es nicht verfassungswidrig?
Damit setzt man einen Unterschied zwischen Mann und Frau.
Und wenn Frauen do’ lange Haare haben warum dann nicht auch
ich?

Willkommen in der BRD-Realität.

Ich verfolge Deine bundesrepublikkritischen Aussagen schon
seit einiger Zeit und sie erscheinen mir recht diffus. Was ist
Dein Problem mit der Regelung? Daß Frauen zum Bund und
gleichzeitig ihre Haarpracht behalten dürfen?

Willst Du US-amerikanische Verhältnisse?

Darauf gehe ich nicht ein, ich sehe keine Verbindung zwischen
Haarvorschriften und Sozialpolitik, Waffengesetzen etc.

Es ging mir eigentlich um das zwanghafte Verhalten, das man dort inzwischen an den Tag legt, daß nämlich alles und jeder gleich zu behandeln ist - unabhängig davon, wie absurd das im Einzelfall sein kann.

Hast Du
Schwierigkeiten mit der fortschreitenden Gleichberechtigung
der Frauen?

Das spielt für diesen Sachverhalt keine Rolle, zumal kein
auszugleichender rechtlicher Nachteil bestanden hat.

Die Bundeswehr hat sich für Frauen auch jenseits des Sanitätsbereichs geöffnet. War der Zustand davor nicht nachteilig?

Willst Du leugnen, daß die Haarpracht bei Frauen
einen größeren gesellschaftlichen Stellenwert hat als die der
Männer?

Das hat in der Gesetzgebung nicht relevant zu sein. Wer als
Frau unbedingt nach traditioneller Vorstellung seine
Weiblichkeit betonen will, sollte nicht zum Militär gehen.

Was hat es mit Betonung der Weiblickeit zu tun, wenn man seine Haare nicht auf Streichholzlänger runtergeschnitten haben will?

Warum wirkt das bei weiblichen Soldaten nicht? Gibt es für die
nach einem Urteil des EuGH nur noch Biwak auf dem Zeltplatz?

Nein, die Frauen mit langen Haaren entschwinden in der Regel recht schnell in den San Bereich.
Die wenigen mit langen Haaren, die durchhalten, haben beim nächsten mal kurze Haare (wenn es ein nächstes mal gibt).

Darauf gehe ich nicht ein, ich sehe keine Verbindung zwischen
Haarvorschriften und Sozialpolitik, Waffengesetzen etc.

Es ging mir eigentlich um das zwanghafte Verhalten, das man
dort inzwischen an den Tag legt, daß nämlich alles und jeder
gleich zu behandeln ist - unabhängig davon, wie absurd das im
Einzelfall sein kann.

Dasselbe wird in der EU ja auch einseitig vorangetrieben, solange nicht Frauen die Benachteiligten sind.

Hast Du
Schwierigkeiten mit der fortschreitenden Gleichberechtigung
der Frauen?

Das spielt für diesen Sachverhalt keine Rolle, zumal kein
auszugleichender rechtlicher Nachteil bestanden hat.

Die Bundeswehr hat sich für Frauen auch jenseits des
Sanitätsbereichs geöffnet. War der Zustand davor nicht
nachteilig?

Der Gegenstand der Betrachtung waren die Haarvorschriften und nicht die ehemaligen Verwendungsbeschränkungen.

Willst Du leugnen, daß die Haarpracht bei Frauen
einen größeren gesellschaftlichen Stellenwert hat als die der
Männer?

Das hat in der Gesetzgebung nicht relevant zu sein. Wer als
Frau unbedingt nach traditioneller Vorstellung seine
Weiblichkeit betonen will, sollte nicht zum Militär gehen.

Was hat es mit Betonung der Weiblickeit zu tun, wenn man seine
Haare nicht auf Streichholzlänger runtergeschnitten haben
will?

Wenn nicht, dann ist ja keine Grundlage dafür vorhanden, wieso ein Mann dies in Kauf nehmen soll und eine Frau nicht.

Ja, so ähnlcih habe ich es mir gedacht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallöchen,

Eine Frage für den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages,
an den auch Du Dich als (noch) Nicht-Soldat wenden kannst.

das stimmt nicht. Der Wehrbeauftragte ist nur für Soldaten -
und eben nicht für solche in Spe - zuständig.

richtig. Und genau deshalb kann er sich sehr wohl - auch schon jetzt - an den Wehrbeauftragten wenden, weil von der derzeitigen Handhabe zum Haarerlass, in der er eine Verfassungswidrigkeit befürchtet, bereits Tausende von Soldaten betroffen sind. Der WB wird nicht nur auf Eingaben von Soldaten zu einer konkreten „Unrechtsvermutung“ tätig, sondern auch auf Eingaben von anderen Personen und Instanzen. Der Wehrbeauftragte kann sogar aufgrund von Pressemitteilungen tätig werden, wenn diese Hinweise auf rechtswidrige Handlungen gegen die Soldaten liefern.

Besondere Vorkommnisse, die Anlass zur Überprüfung geben, können dem Wehrbeauftragten bei Truppenbesuchen, durch Pressemeldungen, durch Mitteilungen von Mitgliedern des Bundestages oder durch Eingaben von Soldaten bekannt werden. […] Die Eingabe muss nicht von dem Soldaten persönlich kommen.

http://www.bundestag.de/wehrbeauftragter/aufgaben/in…

Der Wehrbeauftragte ist überdies eine Petitionseinrichtung des Bundestages und nicht der Bundeswehr. Daher zählt zu seinen Rechtsgrundlagen auch der Artikel 17 GG:

_ Petitionsrecht
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden._

Ansonsten kann ich nur empfehlen: Einfach ausprobieren. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass auch ein Nichtsoldat, der eine Anfrage an den Wehrbeauftragten richtet, einen anständigen Zwischenbescheid mit dem Hinweis auf eingeleitete Untersuchungen und eine abschließende Antwort bekommt.

Gruß
tigger

Hallo,

richtig. Und genau deshalb kann er sich sehr wohl - auch schon
jetzt - an den Wehrbeauftragten wenden, weil von der
derzeitigen Handhabe zum Haarerlass, in der er eine
Verfassungswidrigkeit befürchtet, bereits Tausende von
Soldaten betroffen sind. Der WB wird nicht nur auf Eingaben
von Soldaten zu einer konkreten „Unrechtsvermutung“ tätig,
sondern auch auf Eingaben von anderen Personen und Instanzen.

in der Tat, aber eben auch nur dann, wenn die Rechte eines Soldaten betroffen sind. Zitat von http://www.bundestag.de/wehrbeauftragter/aufgaben/in…

"Petitionsinstanz für Soldaten

Neben der Kontrollfunktion übernimmt der Wehrbeauftragte noch eine weitere wichtige Aufgabe. Er ist der Ombudsmann der Streitkräfte und damit Ansprechpartner für alle Soldatinnen und Soldaten, vom Grenadier bis zum General. Ohne Einhaltung des Dienstweges kann sich jeder einzelne Soldat direkt an den Wehrbeauftragten wenden. Er kann ihm alles vortragen, was er als falsch oder ungerecht empfindet. Die Eingaben können somit die gesamte Bandbreite des militärischen Alltags umfassen. Dies können dienstliche, soziale und auch persönliche Probleme sein.

Die Eingabe muss nicht von dem Soldaten persönlich kommen. Auch Kameraden, Vertrauenspersonen oder Familienangehörige können sich zu Gunsten eines Soldaten an den Wehrbeauftragten wenden. Der Betroffene wird dann aber vor dem Tätigwerden des Wehrbeauftragten um sein Einverständnis gebeten."

Ansonsten kann ich nur empfehlen: Einfach ausprobieren. Aus
eigener Erfahrung weiß ich, dass auch ein Nichtsoldat, der
eine Anfrage an den Wehrbeauftragten richtet, einen
anständigen Zwischenbescheid mit dem Hinweis auf eingeleitete
Untersuchungen und eine abschließende Antwort bekommt.

Ich kann zumindest als Soldat fast nur von guten Erfahrungen berichten. Es gab allerdings durchaus auch Repressalien gegen Soldaten, die sich an den Wehrbeauftragte wandten, ohne vorher mit ihren Vorgesetzten über das betreffende Thema zu sprechen.

Gruß,
Christian

Hallöchen Chris,

in der Tat, aber eben auch nur dann, wenn die Rechte
eines Soldaten betroffen sind. Zitat von
http://www.bundestag.de/wehrbeauftragter/aufgaben/in…

das auch. Aber, wie gesagt, auch als Nicht-Soldat kannst Du jederzeit gegen eine von Dir vermutete Rechteverletzung gegen einen, alle oder eine Gruppe von Soldaten petitieren, weil das Petitionsrecht ein Jedermannsrecht ist. Das kannst Du Dir jederzeit per Mail durch den WB selbst mal bestätigen lassen…wenn Dir diese Frage wichtig genug ist.

Ich kann zumindest als Soldat fast nur von guten Erfahrungen
berichten.

Das kann ich bestätigen, hatte auch so gut wie nie Probleme. Und wenn es mal Probleme gab, dann waren das solche, die keinen Beschwerdegrund lieferten…ein Vorgesetzter wird nicht für Freundlichkeit bezahlt. Aber manche Soldaten wittern halt schon eine Verletzung ihrer Grundrechte und Menschenwürde, wenn sie morgens nicht von ihrem Zugführer wachgeküsst werden und weil sie sich unter der „Mutter der Kompanie“ (also dem Spieß) nicht anderes vorgestellt haben als sowas wie die eigene Mama, die einem die Wäsche wäscht und das Frühstück ans Bett serviert.

Es gab allerdings durchaus auch Repressalien gegen
Soldaten, die sich an den Wehrbeauftragte wandten,

Ein guter Bekannter von mir, Professor der Rechtswissenschaften und Oberstleutnant d. R., pflegt in solchen Fällen immer zu fragen: „Was hast du gesehen? Was kannst du bezeugen?“ Da Du ja insofern eine Behauptung aufstellst, muss dem ja vorausgehen, dass Du etwas entsprechendes bezeugen kannst. Dann bitte ich Dich, mir die Frage zu erlauben, warum ihr ein solches schwerwiegendes disziplinares Fehlverhalten nicht gemeldet habt, zumal Repressalien wegen einer Petition an den WB für den entsprechenden Vorgesetzten das dienstliche Aus bedeutet hätten. Hier gilt die Regel: Die Nichtmeldung eines disziplinaren Fehlverhaltens ist ein disziplinares Fehlverhalten.

ohne vorher
mit ihren Vorgesetzten über das betreffende Thema zu sprechen.

Gut, das kann ich aber auch nicht verstehen. Ich bin immer der Meinung, dass man Probleme, Sorgen und Nöte zunächst mal einheits- oder verbandsintern zwecks Lösungsfindung ansprechen sollte, bevor man Dritte ins Boot holt - auch wenn man das Recht dazu hat. Leider entwickelt sich in unserer Gesellschaft an vielen Stellen der Trend, lieber gleich die eigenen Rechte zur Geltung zu bringen, weil es einfacher ist, einige Minuten lang eine saftige Beschwerde zu verfassen als sich mit den Verursachern der Probleme zunächst mal im Gespräch auseinanderzusetzen. Dass das nicht nur bei vielen Richtern einen gewissen Unmut verursacht, liegt doch auf der Hand.

Ích stelle mir vor, ich hätte was verbockt, es wäre mir vielleicht noch nicht mal aufgefalle und bevor man mich zuerst mal drauf anspricht, hat sich der Betroffene schon beschwert und ich bekomme begnadet einen mit der groben Kelle. Natürlich wäre ich da auch sauer.

Gruß
tigger

Ich werde bald für den Militärdienst eingezogen und ich möchte
sogar mich als Offizier versuchen.

Löblich löblich - aber wenn dir angesichts des Berufswunsches (da „versucht“ man sich nicht - das will man werden oder man lässt es) deine Haartracht als das entscheidende Problem erscheint, dann solltest du vielleicht doch lieber Zivildienst ableisten.

By the way:
„Unten kurz für die Bundeswehr, oben etwas länger für die Freundin“ (Stylingdefinition der Truppenfrisörin in der Kaserne in Wildflecken)