Hallöchen Chris,
in der Tat, aber eben auch nur dann, wenn die Rechte
eines Soldaten betroffen sind. Zitat von
http://www.bundestag.de/wehrbeauftragter/aufgaben/in…
das auch. Aber, wie gesagt, auch als Nicht-Soldat kannst Du jederzeit gegen eine von Dir vermutete Rechteverletzung gegen einen, alle oder eine Gruppe von Soldaten petitieren, weil das Petitionsrecht ein Jedermannsrecht ist. Das kannst Du Dir jederzeit per Mail durch den WB selbst mal bestätigen lassen…wenn Dir diese Frage wichtig genug ist.
Ich kann zumindest als Soldat fast nur von guten Erfahrungen
berichten.
Das kann ich bestätigen, hatte auch so gut wie nie Probleme. Und wenn es mal Probleme gab, dann waren das solche, die keinen Beschwerdegrund lieferten…ein Vorgesetzter wird nicht für Freundlichkeit bezahlt. Aber manche Soldaten wittern halt schon eine Verletzung ihrer Grundrechte und Menschenwürde, wenn sie morgens nicht von ihrem Zugführer wachgeküsst werden und weil sie sich unter der „Mutter der Kompanie“ (also dem Spieß) nicht anderes vorgestellt haben als sowas wie die eigene Mama, die einem die Wäsche wäscht und das Frühstück ans Bett serviert.
Es gab allerdings durchaus auch Repressalien gegen
Soldaten, die sich an den Wehrbeauftragte wandten,
Ein guter Bekannter von mir, Professor der Rechtswissenschaften und Oberstleutnant d. R., pflegt in solchen Fällen immer zu fragen: „Was hast du gesehen? Was kannst du bezeugen?“ Da Du ja insofern eine Behauptung aufstellst, muss dem ja vorausgehen, dass Du etwas entsprechendes bezeugen kannst. Dann bitte ich Dich, mir die Frage zu erlauben, warum ihr ein solches schwerwiegendes disziplinares Fehlverhalten nicht gemeldet habt, zumal Repressalien wegen einer Petition an den WB für den entsprechenden Vorgesetzten das dienstliche Aus bedeutet hätten. Hier gilt die Regel: Die Nichtmeldung eines disziplinaren Fehlverhaltens ist ein disziplinares Fehlverhalten.
ohne vorher
mit ihren Vorgesetzten über das betreffende Thema zu sprechen.
Gut, das kann ich aber auch nicht verstehen. Ich bin immer der Meinung, dass man Probleme, Sorgen und Nöte zunächst mal einheits- oder verbandsintern zwecks Lösungsfindung ansprechen sollte, bevor man Dritte ins Boot holt - auch wenn man das Recht dazu hat. Leider entwickelt sich in unserer Gesellschaft an vielen Stellen der Trend, lieber gleich die eigenen Rechte zur Geltung zu bringen, weil es einfacher ist, einige Minuten lang eine saftige Beschwerde zu verfassen als sich mit den Verursachern der Probleme zunächst mal im Gespräch auseinanderzusetzen. Dass das nicht nur bei vielen Richtern einen gewissen Unmut verursacht, liegt doch auf der Hand.
Ích stelle mir vor, ich hätte was verbockt, es wäre mir vielleicht noch nicht mal aufgefalle und bevor man mich zuerst mal drauf anspricht, hat sich der Betroffene schon beschwert und ich bekomme begnadet einen mit der groben Kelle. Natürlich wäre ich da auch sauer.
Gruß
tigger