Guten Tag,
gesetzt den Fall jemand hätte eine private Rechtsschutzversicherung in der „Vertrags- und Sachenrecht“ abgedeckt ist, jedoch kein Verkerhs-Rechtsschutz. Derjenige hat nun einen Mietwagen im Urlaub gemietet und macht damit einen Unfall, wodraufhin ihm die Mietwagenfirma den gesamten Schaden wegen Grober Fahrlässigkeit in Rechnung stellt. Der jenige möchte aber nun dagegen vorgehen, weil er sich im Recht sieht. Müsste seine Rechtsschutzversicherung die Ausseinandersetzung tragen ? Weil strenggenommen geht es doch nicht um eine Verkehrssache, sondern um den Vertrag über einen Mietwagen. Oder wie würdet ihr das sehen ? Verkehrsrecht brauche ich doch normalerweise, wenn es um die Schuldfrage im Strafrecht oder im Zivilrecht geht. Danke für euren Tipp