Außeinandersetzung mit Autovermieter / Rechtsschutz

Guten Tag,

gesetzt den Fall jemand hätte eine private Rechtsschutzversicherung in der „Vertrags- und Sachenrecht“ abgedeckt ist, jedoch kein Verkerhs-Rechtsschutz. Derjenige hat nun einen Mietwagen im Urlaub gemietet und macht damit einen Unfall, wodraufhin ihm die Mietwagenfirma den gesamten Schaden wegen Grober Fahrlässigkeit in Rechnung stellt. Der jenige möchte aber nun dagegen vorgehen, weil er sich im Recht sieht. Müsste seine Rechtsschutzversicherung die Ausseinandersetzung tragen ? Weil strenggenommen geht es doch nicht um eine Verkehrssache, sondern um den Vertrag über einen Mietwagen. Oder wie würdet ihr das sehen ? Verkehrsrecht brauche ich doch normalerweise, wenn es um die Schuldfrage im Strafrecht oder im Zivilrecht geht. Danke für euren Tipp

Hallo wo ist der Unfall passiert , auf der Straße ? also ist der Verkehrs - Rechtschutz dafür zuständig . Man kann ja trotzdem einmal bei der Versicherung nachfragen .
viele Grüße noro

Es geht doch hier aber um die Schuldfrage im Zivilrecht.
Du bist laut Mietwagenfirma verantwortlich für den Unfall und den Schaden und sollst im Rahmen des Mietvertrages dafür haften. Sicherlich geht es um die Selbstbeteiligung, denn Vollkasko wirst Du ja vereinbart haben.

Das ist aber kein Vertragsrecht.

Und in der „normalen“ Haftpflicht ist ja die Haftung für Schäden aus dem Betrieb von Kraftfahrzeugen extra ausgeschlossen !

MfG
duck313

Es wäre interssant zu wissen wie diese grobe Fahrlässigkeit aussieht.
Der Versicherer des Autovermieters wird extrem grobe Fahrlässigkeit wie Fahren unter Drogeneinfluss natürlich ausschließen. So ein Verfahren verliert man dann mit oder ohne Rechtsschutzversicherung.
Dann käme der nächste Prozess, ein Strafverfahren wegen einem Verkehrsvergehen. Da wäre dann die Versicherung natürlich nutzlos.

Nein. Du willst ja nicht gegen eine seltsame Vertragsklausel prozessieren. Sondern gegen die Erfüllung des Vertrags. Wegen eines Verkehrsunfalls. Selbstverständlich ist das Verkehrsrecht.