Hallo,
ich bin zusammen mit meiner Frau 50%iger Eigentümer eines Hauses. Das Haus hat 2 Einliegerwohnungen, von denen eine der Vater meiner Frau ( Opa = 86 Jahre )bewohnt.
Ich habe die Eingangstreppen ( ca. 8 m lang, Höhendifferenz ca. 2 m, ca. 15 Stufen ) mit Lampen über Bewegungsmelder beleuchtet.
So ist gewährleistet, daß auch bei Dunkelheit alle Bewohner sicheren Fußes die Wohnungen erreichen können.
Ich habe die Beleuchtung schon umgebaut und sie wird über meinen Stromzähler abgerechnet; ich rechne nur die Kosten über die Umlagen ab.
Opa hat nun mit jahrelanger Stänkerei und wiederholter Beschädigung der Bewegungsmelder erreicht, daß auch meine Frau der Auffassung ist, diese „Beleuchtung“ braucht man nicht.
Ich bin der Auffassung, daß der Zugang zu den Wohnungen bei Dunkelheit ausreichend beleutet sein muß.
Ich kenne den Begriff „Verkehrssicherungspflicht“ und kann mir vorstellen, daß bei einem Unfall in der Dunkelheit ( die Straßenbeleuchtung hilft nicht )die Krankenkasse des Geschädigten an mich heran tritt.
Daß meine Haftpflichtversicherung dann noch einspringt, erscheint mir unwahrscheinlich.
Zur Zeit ist die Anlage wegen Sachbeschädigung durch Opa ( leier nicht beweißbar )wieder außer Betrieb; es entstehen ständig Kurzschlüsse.
Daher 3 Fragen:
-
Ist meine Auffasung über die Beleuchtung
richtig ?? -
Wie kann ich Opa für die Schäden haftbar
machen ( Er hat wiederholt erklart: Wenn
Du das Licht nicht ausmachst, mache ich es
!!! Aber er hat keinen Schalter ) ?? -
Wie ist die Rechtslage, wenn eine
Beleuchtungspflicht besteht, ich dieser
nachkommen will und alle Voraussetzungen
geschaffen habe, aber meine Frau
eigenmächtig diese ausschaltet ??
Ich will ja keinen Streit, aber der alte Mann kann mich auch nicht in die Gefahr der Haftung bringen.
Für jeden Hinweis wäre ich dankbar.
MfG
Stefan Seidel