Außenbeleuchtung im Hauseingangsbereich

Hallo,

ich bin zusammen mit meiner Frau 50%iger Eigentümer eines Hauses. Das Haus hat 2 Einliegerwohnungen, von denen eine der Vater meiner Frau ( Opa = 86 Jahre )bewohnt.

Ich habe die Eingangstreppen ( ca. 8 m lang, Höhendifferenz ca. 2 m, ca. 15 Stufen ) mit Lampen über Bewegungsmelder beleuchtet.

So ist gewährleistet, daß auch bei Dunkelheit alle Bewohner sicheren Fußes die Wohnungen erreichen können.

Ich habe die Beleuchtung schon umgebaut und sie wird über meinen Stromzähler abgerechnet; ich rechne nur die Kosten über die Umlagen ab.

Opa hat nun mit jahrelanger Stänkerei und wiederholter Beschädigung der Bewegungsmelder erreicht, daß auch meine Frau der Auffassung ist, diese „Beleuchtung“ braucht man nicht.

Ich bin der Auffassung, daß der Zugang zu den Wohnungen bei Dunkelheit ausreichend beleutet sein muß.

Ich kenne den Begriff „Verkehrssicherungspflicht“ und kann mir vorstellen, daß bei einem Unfall in der Dunkelheit ( die Straßenbeleuchtung hilft nicht )die Krankenkasse des Geschädigten an mich heran tritt.

Daß meine Haftpflichtversicherung dann noch einspringt, erscheint mir unwahrscheinlich.

Zur Zeit ist die Anlage wegen Sachbeschädigung durch Opa ( leier nicht beweißbar )wieder außer Betrieb; es entstehen ständig Kurzschlüsse.

Daher 3 Fragen:

  1. Ist meine Auffasung über die Beleuchtung
    richtig ??

  2. Wie kann ich Opa für die Schäden haftbar
    machen ( Er hat wiederholt erklart: Wenn
    Du das Licht nicht ausmachst, mache ich es
    !!! Aber er hat keinen Schalter ) ??

  3. Wie ist die Rechtslage, wenn eine
    Beleuchtungspflicht besteht, ich dieser
    nachkommen will und alle Voraussetzungen
    geschaffen habe, aber meine Frau
    eigenmächtig diese ausschaltet ??

Ich will ja keinen Streit, aber der alte Mann kann mich auch nicht in die Gefahr der Haftung bringen.

Für jeden Hinweis wäre ich dankbar.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,
da es sich um Rechtsfragen handelt müssten Sie eher einen Anwalt um Auskunft bitten.
Ich kann da nicht weiter helfen.
MfG und guten Rutsch /ins Neue Jahr und nicht in die Dunkelheit!!!

Hallo,

da es sich hier ausschließlich um Rechtsfragen handelt, darf ich diese nicht beantworten, um nicht mit dem Rechtsberatungsgesetz in Konflikt zu kommen.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Hallo

1tens,Ja,
2tens, wenn sie es ihm nicht nach weißen können bringen sie doch versteckt eine Kamera an.
3tens, die Treppe muss nachts beleuchtet sein, wenn sie ausfällt und das nicht ihre schuld ist haben sie nichts zu befürchten.

MfG