Hallo,
an einem Mehrparteien-Mietshaus befindet sich eine Aussenbeleuchtung (Laterne) mit Bewegungsmelder. Diese Laterne ist defekt, d. h. das Licht geht nicht mehr aus, sondern brennt 24h am Tag.
Ein Hausmeister meint, dass diese Beleuchtung privat sei. Eine ältere Mieterin im Haus bestätigt das, da die Aussenbeleuchtung vor ewigen Jahren auf Kosten der Hausgemeinschaft beschafft und angeschlossen wurde.
Ist eine ordentliche Aussenbeleuchtung an einem Mehrfamilienhaus nicht Pflicht des Eigentümers? Ohne Beleuchtung ist das Schlüsselloch mehr als schwer zu finden und die Wegeplatten vor dem Haus können auch zur Stolperfalle werden.
Kann der Eigentümer auf seine Verkehrssicherungspflicht hingewiesen werden und müsste Abhilfe leisten , auch wenn die installierte Aussenbeleuchtung von ehemaligen Mietern stammt?
Gruß
Christian