Aussenbeleuchtung Pflicht?

Hallo,

an einem Mehrparteien-Mietshaus befindet sich eine Aussenbeleuchtung (Laterne) mit Bewegungsmelder. Diese Laterne ist defekt, d. h. das Licht geht nicht mehr aus, sondern brennt 24h am Tag.

Ein Hausmeister meint, dass diese Beleuchtung privat sei. Eine ältere Mieterin im Haus bestätigt das, da die Aussenbeleuchtung vor ewigen Jahren auf Kosten der Hausgemeinschaft beschafft und angeschlossen wurde.

Ist eine ordentliche Aussenbeleuchtung an einem Mehrfamilienhaus nicht Pflicht des Eigentümers? Ohne Beleuchtung ist das Schlüsselloch mehr als schwer zu finden und die Wegeplatten vor dem Haus können auch zur Stolperfalle werden.

Kann der Eigentümer auf seine Verkehrssicherungspflicht hingewiesen werden und müsste Abhilfe leisten , auch wenn die installierte Aussenbeleuchtung von ehemaligen Mietern stammt?

Gruß
Christian

…das Licht geht nicht mehr aus, sondern brennt 24h am Tag.

…Ohne
Beleuchtung ist das Schlüsselloch mehr als schwer zu finden
und die Wegeplatten vor dem Haus können auch zur Stolperfalle
werden.
Kann der Eigentümer auf seine Verkehrssicherungspflicht
hingewiesen werden und müsste Abhilfe leisten

Verstehe nicht, das Licht brennt, das Schluesselloch und der Weg sind zu sehen. Keine Gefahr.

Gruss Helmut

an einem Mehrparteien-Mietshaus befindet sich eine
Aussenbeleuchtung (Laterne) mit Bewegungsmelder. Diese Laterne
ist defekt, d. h. das Licht geht nicht mehr aus, sondern
brennt 24h am Tag.

somit keine gefahr nachts, da licht an.
stromrechnung wird halt etwas höherer, wenn 24h am tag das licht brennt.

Ist eine ordentliche Aussenbeleuchtung an einem
Mehrfamilienhaus nicht Pflicht des Eigentümers?
Ohne
Beleuchtung ist das Schlüsselloch mehr als schwer zu finden
und die Wegeplatten vor dem Haus können auch zur Stolperfalle
werden.

Ich meine ja.

Kann der Eigentümer auf seine Verkehrssicherungspflicht
hingewiesen werden und müsste Abhilfe leisten
, auch wenn
die installierte Aussenbeleuchtung von ehemaligen Mietern
stammt?

nun die jetzige sollte auch im interesse der mieter repariert werden. ich gehe aber nicht davon aus das das tausende von eur kostet. da hier lediglich ein schalter oder soetwas kaputt sein wird.
die anschaffung einer neuen anlage, finde ich hier überzogen.

einvernehmliche lösung finden, rate ich.

Schade dass es für solche Antworten keine Minuspunkte zu verteilen gibt.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

du hast eine korrekte Antwort auf deine Frage bekommen. Dass diese Antwort dir nicht gefällt liegt an deiner Argumentation mit der Verkehrssicherungspflicht des Vermieters (diese ist nun mal bei brennendem Licht gegeben!). Ich schließe mich daher Helmuts Antwort an.

Grüße von
Tinchen

Hallo Christian,

ich denke, hier wurde die Frage falsch gestellt. Hier geht es ja nicht von Anfang an darum, ob die Verkehrsicherungspflicht gewährleistet ist, sondern darum, wer die ständig brennende Lampe bezahlt.

Ein Hausmeister meint, dass diese Beleuchtung privat
sei. Eine ältere Mieterin im Haus bestätigt das, da die
Aussenbeleuchtung vor ewigen Jahren auf Kosten der
Hausgemeinschaft beschafft und angeschlossen wurde.

Meinungen von Hausmeistern sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung natürlich maßgebend und können nicht mehr angefochten werden.

Wenn die Beleuchtung privat ist und den Hausbesitzer nix mehr angeht, dann sollte auch die Abrechnung des Stroms für diese Beleuchtung den Vermieter nix angehen und die darf nicht in den Nebenkosten abgerechnet werden.

Und dann hast du tatsächlich Recht mit der Frage nach der Verkehrssicherungspflicht, denn dann tut der Vermieter rein gar nix mehr dazu.

Auch wenn es einmal im Kreis gedacht ist, kommt es letztendlich zu deiner Frage, wo denn die Verkehrssicherungspflicht des VM ist.

Aber zuerst einmal kommt die Frage: Wieso sollte man dem Vermieter Strom für eine Lichtanlage bezahlen, die der angeblich nicht betreibt?

Gruß!

Horst

Hallo carnivora,

  1. das Licht brennt, also ist keine Gefahr gegeben.
  2. machen wir mal eine kleine Rechnung: als Lampe um das Schlüsselloch zu finden reicht eine 10W-Energiesparlampe, die verbraucht innerhalb von 24h dann 0,24kWh. Im Jahr sind das 87,6kWh, bei einem Preis von 20ct pro kWh sind das dann 17,52 EUR. Wenn das Licht nun am Tage aus ist spart man übers Jahr gesehen etwa die Hälfte, hier werden also weniger als 9 EUR zuviel ausgegeben. Wenn ein Mehrfamilienhaus mindestens 3 Partien hat sind es somit weniger als 3 EUR im Jahr(!!!) die diese Lampe kostet, dafür kann man sich sicher sein immer Licht zu haben, egal zu welcher Zeit man heimkommt.

Ciao, Holger

Hallo Holger,

  1. machen wir mal eine kleine Rechnung: als Lampe um das
    Schlüsselloch zu finden reicht eine 10W-Energiesparlampe, die
    verbraucht innerhalb von 24h dann 0,24kWh. Im Jahr sind das
    87,6kWh, bei einem Preis von 20ct pro kWh sind das dann 17,52
    EUR. Wenn das Licht nun am Tage aus ist spart man übers Jahr
    gesehen etwa die Hälfte, hier werden also weniger als 9 EUR
    zuviel ausgegeben.

Das Leuchtmittel geht aber leider auch doppelt so schnell kaputt, da die Lebensdauer von Leuchtmitteln nach Brennstunden bemessen sind.

Wenn ein Mehrfamilienhaus mindestens 3
Partien hat sind es somit weniger als 3 EUR im Jahr(!!!) die
diese Lampe kostet, dafür kann man sich sicher sein immer
Licht zu haben, egal zu welcher Zeit man heimkommt.

Abgesehen von den Kosten ist es daher eine zweifache Energieverschwendung: Die nicht benötigte Beleuchtung und die schneller notwendige Wiederbeschaffung der Leuchtmittel.

Gruß, Karin

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Lebensdauer Leuchtmittel
Hallo Karin,

Das Leuchtmittel geht aber leider auch doppelt so schnell
kaputt, da die Lebensdauer von Leuchtmitteln nach Brennstunden
bemessen sind.

Jein.
Die Lebensdauer eines Leuchtmittels hängt nicht nur von der Brenndauer ab, sondern auch von der Anzahl der Ein-/Ausschaltvorgängen!
Siehe dazu z.B.:
http://www.testberichte.de/testsieger/level3_leuchtm…
Zitiat:
„Einige Fabrikate reagieren empfindlich auf Schaltvorgänge. Sie gehen schneller kaputt, wenn sie häufig an- und ausgeschaltet werden.“

Ausserdem meine ich mich dunkel zu erinnern, dass irgendwo in Amiland mal ein Bürohochhaus ohne Lichtschalter gebaut wurde. Die Kostenrechnung ergab, dass die Installation der Schalter („Hardware“ und Arbeitszeit) über Jahrzehnte hinweg gerechnet teuer wäre als die Kosten durch Brennenlassen der Lampen.
(Kann dazu aber keine Quelle nennen und hab per Google auch auf die Schnelle nix gefunden)

Grüße von
Tinchen

Hallo,

„Einige Fabrikate reagieren empfindlich auf Schaltvorgänge.
Sie gehen schneller kaputt, wenn sie häufig an- und
ausgeschaltet werden.“

Genau. Einige. Andere eben auch nicht. Zudem steht da: ‚häufig‘, nicht: ‚einmal täglich‘.

Ausserdem meine ich mich dunkel zu erinnern, dass irgendwo in
Amiland mal ein Bürohochhaus ohne Lichtschalter gebaut wurde.
Die Kostenrechnung ergab, dass die Installation der Schalter
(„Hardware“ und Arbeitszeit) über Jahrzehnte hinweg gerechnet
teuer wäre als die Kosten durch Brennenlassen der Lampen.

Du solltest dabei das Verhältnis der Amis zur Umwelt sowie die US-Strompreise berücksichtigen.

Gruß
loderunner (der seine Lampen jedesmal ausschaltet)

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Kostet doch nicht die Welt…!

Das werden sich die Mieter seinerzeit auch gesagt haben, als sie selber für die Installation einer Aussenbeleuchtung sorgten.
Der Vermieter kann sich freuen. Hätte sich da einer im Dunkeln auf die Nase gelegt, hätte er dafür wohl gerade stehen müssen. Die Mieter haben’s gerichtet. Jetzt müssen die auch dafür sorgen, dass es gerichtet bleibt.
Spätestens wenn die Lampe im Eimer ist, kommt wieder die Frage nach der Zuständigkeit. Und wenn dann keiner mehr da ist, der sich zuständig fühlt, dann bleibt es halt dunkel.
Und sollte dann der Fall der Fälle eintreten und jemand im Dunkeln zu Schaden kommen, dann kann der Vermieter ja immer noch behaupten, dass dies Sache der Mieter ist. Das geht sicher so durch.

Aber das Lämpchen brennt ja. Und Strom ist ja auch genug in der Steckdose. Das müssen später Hinzugezogene einfach akzeptieren. Wenn nicht, sollen sie selbst Abhilfe schaffen.

Prima! Wir wollten eigentlich verkaufen, aber solange es noch solche Mieter gibt…

Gruß!

Horst