Außendienstfahrzeug und Urlaub

Hallo,

im Arbeitsvertrag von Herrn X steht:

„Die Firma stellt dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen gem. separater Vereinbarung zur Verfügung.
Vereinbarung zum Geschäftswagen:
Der Geschäftswagen sollte überwiegend geschäftlich genutzt werden. Das Fahrzeug steht zur privaten
Nutzung zur Verfügung. Der Mitarbeiter wird das Fahrzeug nach der 1 Prozent Regel versteuern.“

Das Wort sollte irretiert ihn hier.
Darf der Wagen im Urlaub genutzt werden?
Wie sieht es mit den Benzinkosten für den Dienstwagen aus, die im Urlaub anfallen?

Danke im voraus

Moin,

im Arbeitsvertrag von Herrn X steht:

Interpretationen werden von Deiner Lohn- oder Personalabteilung gegeben.

Alles was Du hhier lesen wirst, wird Dir nicht weiterhelfen.

Gandalf