Außenfester streichen: Haftung ich beim selber Streichen?

Hallo liebe Gemeinde,

kann mir jemand weiterhelfen?

Bei uns ist ein Fenster von außen in sehr schlechtem Zustand:
Die Farbe fehlt z.T. fast vollständig, das Holz ist „noch“ Gott sei Dank in Ordnung.

  1. )Das Fenster sollte im letzten Jahr nach der Zusage des Vermieters von außen bereits gemacht werden. Nichts ist geschehen, da er ein Pfennings-Fuchser ist. Nun ist April.
  2. ) Nun haben wir einen sehr guten Maler, der das zum fairen Preis machen würde
    und wir würden ihn auch selber bezahlen und zwar
    „um endlich die Sache zu erledigen,
    vor allem aber, da der Zustand des Holzfensters zusehend immer schlechter und „unansehnlicher“ wird! und es nachher weg fault und undicht wird“.

Meine Frage:
Könnten für uns irgendwelche Nachteile in Form von Haftung entstehen, etwa der Art,
dass der Vermieter später einfach behauptet: „Das Fenster sei nicht ordnungsgemäß behandelt worden, es hätte Dieses oder Jenes vorher gemacht werden müssen,… Nun zahlt mal eine Kompletterneuerung, oder Komplettfenster“.

ganz lieben Dank
Hanno

Hallo!

Mag ja sein, aber die Fenster sind Eigentum des Vermieters, mindestens deren Außenanstrich ist Vermietersache. An anderer Leute Eigentum solltest Du über mietvertragliche Pflichten hinaus gar nichts machen. Zudem gibt es bei den Außenflächen von Fenstern auch Wandanschlüsse und Dichtungen. Tue Dir selbst den Gefallen und lasse die Finger davon, selbst wenn die Rahmen alsbald verfault aus dem Gemäuer fallen - ist nicht Dein Bier und solltest Dich strikt weigern, es zu trinken.

Gruß
Wolfgang

Hallo Hanno,

Das Fenster ist Eigentum des Vermieters. Insofern wäre es ein Sachbeschädigung.

Als Mieter hast du nur Anspruch auf ein funktionierendes Fenster. Es darf da nicht reinregnen und muss sich Öffnen und Schliessen lassen, wenn dies so vorgesehen ist.

Auch wenn die Farbe ab ist, scheint es noch dicht zu sein, also hast du keinen weiteren Anspruch.

Du kannst natürlich den Vermieter fragen, ob du das Fenster, auf deine Kosten, streichen darfst. Die Erlaubnis sollte man sich aber Schriftlich geben lassen. Wenn die Arbeit fachmännisch ausgeführt wird und möglicherweise gestellte Bedingungen erfüllt werden, kann der Vermieter keine weiteren Ansprüche stellen.

MfG Peter(TOO)

Hallo,
der Mieter ist (normalerweise) verpflichtet, jeden Schaden zu melden. Darauf sollte man in dieser Situation Wert legen, dass die Meldung und evtl eine Antwort in Jharen noch rechtssicher beweisbar ist.
Als guten Willen zusaetzlich ein Angebot vom Maler an den Vermieter senden.
Bitte bedenken, moeglicherweise will der Vermieter kein Geld in funktionierende Fenster stecken, weil er in einigen Monaten sowieso komplett neue Fenster einbauen mag.
Gruss Helmut