Hallo,
Hallo,
ich habe mich fast schon zu Tode gegoogelt, habe aber noch
keine eindeutige Antwort gefunden.
Angenommen jemandem wird vom Gegenverkehr der Außenspiegel
abgefahren. Täter nicht auffindbar.
Wenn man nur nach den Versicherungsbedingungen geht ist lediglich der Glasschaden über die Teilkasko versichert.
A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder
Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden
Ereignisse:
Brand und Explosion - trifft nicht zu !
Entwendung
A.2.2.2 Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub.
Sturm, Schneelawine, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung - trifft nicht zu !
Zusammenstoß mit Tieren - trifft nicht zu !
Glasbruch
A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden
sind nicht versichert. Bei Bruch des Scheinwerferglases ersetzen wir auch
die Leuchtmittel, wenn dies erforderlich ist.
- trifft zu - bezieht sich allerdings nur auf Glasbruch und Leuchtmittel !
Kurzschlussschäden an der Verkabelung - trifft nicht zu !
Tierbiss - trifft nicht zu !
Diebstahl der Fahrzeugschlüssel - trifft nicht zu !
Natürlich hat jeder Versicherungsvermittler die Möglichkeit für seinen Kunden einen Kulanz-Antrag zu stellen.
Möglich ist natürlich auch, dass andere Versicherer ergänzende Versicherungsbedingungen hinsichtlich der Teilkasko haben.
Also ist es sinnvoll die Versicherungsbedingungen zu lesen oder seinen Vermittler kontaktieren. Vielleicht kann dieser entsprechend seiner Schadensregulierungsvollmacht den Schaden vollständig regulieren.
Gruß Merger