Außensteckdose separat über FI absichern?

Hallo Experten, brauche bitte mal Eure Hilfe: muss eine Außensteckdose und/oder ein Außenwandanschluss über eine separate Sicherung im Sicherungskasten abgesichert werden ? Wenn ja, ist das gesetzlich vorgeschrieben oder kann das jeder so handhaben wie er möchte?

Dankeschön vorab.

Hi,

ist gesetzlich so vorgeschrieben, extra FI.

wurde bei uns nicht gemacht (Neubau 2005, fauler Sack!)
haben dafür jetzt neben dem Lichtschalter (Innen) einen separaten Schalter für die Aussensteckdose und finde das eigentlich viel angenehmer.
Wenn ich die Steckdose brauche, betätige ich den Schalter und muss nicht in den Keller laufen.

Grüße
miamei

Hallo !

Nur zur Klarheit,nicht EXTRA FI und NICHT extra Sicherung,aber abgesichert mit einem FI mit 30 mA Nennfehlerstrom,wenn es sich dabei um eine Steckdose handelt.
Eine Außenleuchte braucht das nicht zwingend.

Hat das Haus bereits einen/mehrere FIs dieser Klasse(30 mA) dann schützen die ja auch die Außensteckdose und die Steckdose im Bad,denn auch dort muss es FI-Schutz geben.

Aber nicht extra,wenn es bereits einen Gesamtschutz mit FI gibt.

Gibts aber keinen FI im Sicherungskasten und kommt eine neue Steckdose hinzu,egal ob außen oder innen,dann muss man nachrüsten.
Mind. die neuen Steckdosen,praktikabel wäre allerdings ein Vollschutz im Sicherungskasten für alles,weil das kaum mehr kostet,aber den Schutz wesentlich erhöht.

mfG
duck313

wir können die Steckdosen auch von innen ein- und ausschalten. Aber wenn ich z.B. an die Außensteckdose eine Lichterkette anschließe und die defekt ist, liegt das ganze Haus im dunkeln, weil der FI rausfliegt… Ist das normal ?

Hallo !

Wenn es nur 1 FI für alles gibt,dann würde tatsächlich alles ausfallen,wenn die Lichterkette einen Fehler(Isolationsfehler,Fehlerstrom zur Erde) verursacht.
Das wäre normal.
Ist bei jedem Fehler so,wenn es nur 1 FI gäbe.
Deshalb soll man ja auch aufteilen,mind. 2 FI im Haus,je nach Umfang der installation. Dann fällt nur ein Teil aus und man steht nicht völlig im Dunkeln bis zur Behebung des Fehlers.

mfG
duck313

…das ist aber nicht irgendwie gesetzlich vorgeschrieben oder ? Sowas muss einem der Sachverstand eines Handwerkers oder der normale Menschenverstand sagen, richtig ?

Hallo !

Das verstehe ich nicht,worauf willst Du denn hinaus ?

Ein FI soll und muss abschalten wenn ein Fehler vorliegt. Der Fehler liegt doch nicht am FI,sondern an einer defekten Lichterkette oder sonstigem Anschluss an der FI-geschützten Steckdose.

Es ist vorgeschrieben,jede neu hinzugekommene Steckdose(außen od. innen) durch einen FI mit 30 mA zu schützen.
Vorgeschrieben in den VDE-Bestimmungen,die wiederum die E-Versorger zwingend verlangen einzuhalten,um einen E-Anschluss des Hauses zu bekommen.
Darüberhinaus verlangen Versicherer die Einhaltung der Vorschriften.

Im Altbestand braucht man nichts ändern,man muss nicht nachrüsten,wenn diese Steckedose bereits damals zur Errichtung zur Ausstattung gehörte.

MfG
duck313

Hallo Fragewurm,

…das ist aber nicht irgendwie gesetzlich vorgeschrieben oder
? Sowas muss einem der Sachverstand eines Handwerkers oder der
normale Menschenverstand sagen, richtig ?

Vorgeschrieben ist der Personenschutz!

Dabei spielt es erstmal keine Rolle ob dann nur die Gartensteckdose stromlos ist oder die ganze Hütte.

Das Ganze dann so auf mehrere FIs aufzuteilen, dass man nicht im dunkeln sitzt und auch die Heizung noch geht ist dann eine Komfortfunktion.

MfG Peter(TOO)

hi

…das ist aber nicht irgendwie gesetzlich vorgeschrieben oder
?

ein eigener FI-Schalter für den Garten? nein

Sowas muss einem der Sachverstand eines Handwerkers oder der
normale Menschenverstand sagen, richtig ?

absolut richtig, ja

Schorsch

Hi,

Hai!

ist gesetzlich so vorgeschrieben, extra FI.

Steht wo in welchem Gesetz?

Der Plem

Hi,

ein FI ist nicht erforderlich, wenn bereits in der Unterverteilung einer (30mA) eingebaut ist.
Hierüber wurde ja schon mehrfach berichtet.
Ich empfehle jedoch der Ausensteckdose einem 2 poligen Schalter vorzuschalten.
Es verhindert die Auslösung des FI wenn es mal etwas feucht wird.

nicki

Moin,

muss eine Außensteckdose und/oder ein Außenwandanschluss über eine
separate Sicherung im Sicherungskasten abgesichert werden ?

Nach „DIN VDE 0100-410:2007-06“ müssen alle Steckdosenstromkreise
im Laienbereich und alle Endstromkreise im Außenbereich bis 32A
mit Fehlerstromschutz-Einrichtungen ausgestattet werden.
http://www.de-online.info/archiv/2008/23-24/index.ph…

Wenn ja, ist das gesetzlich vorgeschrieben
oder kann das jeder so handhaben wie er möchte?

Die Stromkreisaufteilung sollte grundsätzlich, sinnvoll erfolgen.

Infos dazu gibt es in der „DIN 18015-2:2010-11“.
Anforderungen an die Mindestausstattung elektrischer Anlagen in
Wohngebäuden.
http://www.hager.de/wissen-weiterbildung/hager-tipps…

Dankeschön vorab.

mfg
W.

separater FI für die Terasse? nein!
hi

ich hab aber in deinen Links nicht finden können, wo da ein EIGENER SEPARATER FI für die Terasse gefordert wird.
Schätze so war die Anfrage gemeint

Zeigst du es uns?

S.

Hi,

mein „Gesetzlich“ ist bei einer DIN natürlich etwas hoch gegriffen, aber eine DIN ist eine DIN.

Guck mal hier:
http://www.hager.de/aktuelle-themen/normen/din-vde-0…

Grüße
miamei

Vielen herzlichen Dank an alle ! Ihr habt mir sehr gute Hinweise und Tipps gegeben

…das ist aber nicht irgendwie gesetzlich vorgeschrieben oder
? Sowas muss einem der Sachverstand eines Handwerkers oder der
normale Menschenverstand sagen, richtig ?

Doch, seit 2009 ist vorgeschrieben, dass nicht alles über einen einzigen FI abgeschaltet werden darf, aber das gilt nur für neue Installationen, alte darf man noch unbegrenzt weiter betreiben, selbst ganz ohne FI (aber nicht erweitern!).

Aber ein guter Handwerker sollte einen drauf hinweisen, was nicht mehr zeitgemäss und/oder unpraktisch ist. Wer hat heute schon noch Kerzen und Streichhölzer parat, und Taschenlampen sind sowieso immer leer. Wenn man allerdings einen Elektriker braucht, um eine neue Steckdose zu legen, ist dafür sowieso ein FI vorgeschrieben (auch seit 2009), das darf er garnicht anders machen. Für diesen Zweck gibt es auch die sauteuren Steckdosen mit eingebautem FI.

Gruss Reinhard

muss eine
Außensteckdose und/oder ein Außenwandanschluss über eine
separate Sicherung im Sicherungskasten abgesichert werden ?

Nein, nicht zwingend SEPARAT.

Der VDE fordert schon seit Jahrzehnten, dass Steckdosen IM Außenbereich und auch solche, die innen montiert sind, aber FÜR den Außenbereich genutzt werden, über einen empfindlichen FI-Schalter (höchstens 30mA Differenzstrom) abgesichert sein müssen.
Das kann der ohnehin schon vorhandene FI sein.
Es kann auch ein separater FI sein.

Ich meine, dass der Verband der Sachversicherer (VDS) fordert, dass Außensteckdosen abschaltbar sein müssen. (Eine Vorschrift, die wohl noch aus einer Zeit stammt, in der Einbrecher keine Akkuwerkzeuge hatte…).

Ich empfehle, Außensteckdosen zweipolig (!) abschaltbar zu installieren. Und zwar mit einem Schalter, der auch 16A schalten darf. Die einfachen Installationsschalter können nur bis zu 10A belastet werden.

Ich empfehle zudem, für den Außenbereich (Garten, Außenlicht, Terasse, Hütte…) einen separten FI zu nehmen. Denn gerade außen entstehen oft Fehler, die zum Auslösen des FI führen.

Es ist seit Jahren vorgeschrieben, dass das Auslösen einer Sicherung / eines FI-Schalters nicht zum Stromausfall in der kompletten Anlagen führen darf.

Moin,

ich hab aber in deinen Links nicht finden können, wo da ein
EIGENER SEPARATER FI für die Terasse gefordert wird.
Schätze so war die Anfrage gemeint

Dafür gibt es nur die Empfehlung,
nach TAB 2007 zu Stromkreisverteilern,
Stromkreise für den Außenbereich,
durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) seperat abzusichern.
Alternativ sind ist der Einsatz von FI/LS (RCBO) möglich.

Dieser Empfehlung sollte man, IMO folgen.

Zeigst du es uns?

Weiter unten im Link von „de“, Umsetzungsbeispiele der Forderungen aus DIN VDE 0100-410.

S.

mfg
W.

Empfehlung ja, selbstverständlich, aber…
Danke für die Mühe, hab alles durchgeschmökert, aber eine Forderung nach EIGENEM SEPARATEM FI steht da nirgends

Dann bleibt es eine Empfehlung - schon des gesunden Menschenverstandes. Aber das schrieb der Frager ja schon selber

Die Frage dürfte dann damit beantwortet sein

Schorsch

Es ist seit Jahren vorgeschrieben, dass das Auslösen einer
Sicherung / eines FI-Schalters nicht zum Stromausfall in der
kompletten Anlagen führen darf.

Kannst du mir sagen, seit wann diese Regel greift?