Aussentreppe unterschiedliche Stufenhöhen und stehendes Wasser ?

Hallo, wir haben eine Eigentumswohnung gekauft und sehr viel Ärger mit dem Bauträger.
Nach einem Jahr wurde jetzt endlich die Aussentreppe 15 Stufen mit Fliesen belegt.
1.
Leider stellen wir nun fest, das die Stufenhöhen unterschiedlich sind von 18 -20cm- ist das im Toleranzbereich?? ich glaube nicht, ich finde es aber nirgends schriftlich.
2. Die Stufen sind nicht mit ausreichendem Gefälle gelegt, teilweise total waagerecht- bei Regen steht das Wasser und läuft nicht ab.
3. Vor der Haustür haben wir eine große Pfütze und im hinteren Podestbereich steht eine Riesenpfütze.

Wir sind im April 2012 hier eingezogen und erst in diesem Jahr konnte die AussenTreppe gemacht werden Ende Mai 2013. Wir hatten wirklich vierl Geduld, aber jetzt reicht es.

Wer weiß Rat was zu tun ist? Die Treppe muss ja komplett neu gemacht werden, oder?

hi,

Leider stellen wir nun fest, das die Stufenhöhen
unterschiedlich sind von 18 -20cm- ist das im
Toleranzbereich?? ich glaube nicht, ich finde es aber
nirgends schriftlich.

DIN 18065
grob: Abweichen vom Sollmaß +/- 5mm, aber nicht mehr als 5mm bei benachbarten Stufen.
Da ich die DIN aber nicht zur Hand habe, bin ich mir nicht sicher ob 15mm am Antritt oder auch 5mm aktuell sind.

  1. Die Stufen sind nicht mit ausreichendem Gefälle gelegt,
    teilweise total waagerecht- bei Regen steht das Wasser und
    läuft nicht ab.

das ist schlecht.

  1. Vor der Haustür haben wir eine große Pfütze und im hinteren
    Podestbereich steht eine Riesenpfütze.

ebenfalls schlecht. 2% Gefälle sollte das Podest schon aufweisen, sonst läuft da nix, schon gar nicht ab.

Die Treppe muss ja komplett neu gemacht werden, oder?

nicht unbedingt. Eventuell sind es nur einzelne Stufen die nicht passen, dazu würde man sich die Treppe erstmal ausrechnen und jede Stufe nachmessen.
Wenn in der Treppe 2cm unterschied sind (Antritt mal ausgenommen) läuft sie sich nicht sonderlich gut.

grüße
lipi

Danke erst mal für deine Antworten. Wo bekomme ich diese DIN 18065 denn her?

Leider finde ich sie im Internet nirgends…

Moin,

Wo bekomme ich diese DIN
18065 denn her?

wenn Du Mitglied einer Kammer bist, dann dort. Wenn eine Uni-Bibliothek in der Nähe ist, lohnt sich nettes Nachfragen dort, aber leider nicht immer.

Leider finde ich sie im Internet nirgends…

Wirst Du auch sehr wahrscheinlich nicht.
Der Beuth-Verlag ist für sein rigides Verhalten gegenüber Veröffentlichern bekannt.

Käuflich erwerben kannst Du die DIN natürlich auch, nur ist der Preis doch schon sehr happig
http://www.beuth.de/de/artikel/din18065

Auszüge mit einigen Daten sind aber schon zu finden
http://www.google.de/#safe=off&output=search&sclient…

Gandalf

Hallo damejasi,

es gibt natürlich schon minimale Unterschiede in den Treppen als solches (Gartentreppe Innentreppe Speichertreppe)

Soweit ich weiss, müssen zwei Stufenhöhen und ein Auftritt immer ein festes Mass ergeben. 63 cm

Hatte mir damals ein Buch gekauft, Friedrich Verlag, Tabellenbuch Bau- und Holztechnik
Hier stehen zahlreiche Informationen drin und das Buch ist nicht allzu teuer. Über Masshaltigkeit fand ich da in meinem Buch leider nichts …

gegoogelt . .
http://www.hark-treppen.de/technisches/htmtechnische…

Über die Maße als solches gibt es die ensprechende DIN Norm, aber über Abweichungen konnte ich nichts finden. rein aus dem baugefühl heraus würde ich sagen, keine Toleranzen, ist ja lebensgefährlich, musst ja imemr dran denken, dass Stufe 1 und 8 anders ist, Frage der Zeit bis zur bruchlandung :smile:

Viel glück

Jürgen

Hi an alle die mir geantwortet haben-vielen Dank für die Links…

damit konnte ich schon etwas klarer sehen…

Ich hoffe nun das der Fliesenleger die oberen 3 Stufen irgendwie noch anpassen kann…

Die ersten Stufen sind nämlich 18 cm hoch und die letzten 3 Stufen sind dann bei 20 cm.

Vielleicht kann er es ja anpassen…

Viele Grüße

damejasi

Grundsätzliche Anmerkung
Moin

Dir würde ja schon geschrieben, dass dein Treppenbauwwerk, so wie beschrieben (Höhenunterschied in den Stufen und Podestflächen ohne Gefälle) warscheinlich nich korrekt errichtet wurde.
Wenn du jetzt anfängst dir Literatur oder DIN-Normen zusammenzusuchen, ist das verschwendete Zeit und Mühe.
Wenn du bei deinem Bauträger mit der DIN-Norm wedelst, lacht der dich aus.

Die beste Möglichkeit dürfte sein sich einen Bausachverständigen zu suchen, der sich das ganze ansieht, und ggf. ein Gutachten schreibt.

Mit dem Gutachten lässt sich gut wedeln.
Wenn die Zicken eben zum Anwalt.

Aus lauter Freundlichkeit könntest du deinen Bauträger auf die mangelhafte Ausführung hinweisen, und ihn bitten das in Ordnung zu bringen(Das das klappt glaub ich eher nicht).

Viel Spaß noch

Uwe

Hi Uwe,

danke für deine Anmerkung… leider eiert der Bauträger nur rum und sitzt alles aus.
Der jenige,der gefliest hat, will am WE nochmal kommen und versuchen es besser zu machen.

Wir können nur hoffen das es dann auch klappt!

Schöne Grüße

Damejasi

Hai

danke für deine Anmerkung… leider eiert der Bauträger nur
rum und sitzt alles aus.
Der jenige,der gefliest hat, will am WE nochmal kommen und
versuchen es besser zu machen.

Wir können nur hoffen das es dann auch klappt!

Auch ein Fliesenleger kann aus Scheiße (der Vorleistung „Treppe“) nicht Gold machen.

Mit Bauträgern baut man nur, wenn es sich um Baufachleute handelt und nicht um Immobilienwirtschaftsheinis oder ähnliche Heißluftpumpen. Außerdem braucht man bei der größten Investition seines Lebens von Anfang an einen Baufachmann auf der eigenen Seite, wenn man selbst so gar keine Ahnung hat. Der hätte den Fliesenleger gar nicht erst an die Treppe rangelassen und im übrigen dem Bauträger terminlich Beine gemacht.

Bauträgern kommt man wie beschrieben bei: Entweder Treppe austauschen oder teures Gutachten, teuren Prozess und dann Treppe austauschen. Die Treppe ist vertragrechtlich mangelhaft, da sie nicht „mittlerer Art und Güte“ entspricht und darüber hinaus sogar bauordnungsrechtlich unzulässig, da sie nicht den Vorgaben der DIN 18065 entspricht, welche in allen Bundesländern eine bauaufsichtlich eingeführte technische Baubestimmung ist. Es droht da in manchen Landesbauordnungen ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro.

Bauträger lachen regelmäßig nur dann, wenn sie an die aus ihrer Sicht „richtigen“ Bauherren geraten.

Gruß
smalbop

Wenn ich das jetzt so lese, kann ich nur sagen, der Fliesenleger hat den Pfusch verursacht und sich nicht das richtige Mitelmass der STufen errechnet.
Z. B.: 6 Stufen x 18cm = 108cm
3 Stufen x 20cm = 60cm
60cm + 108cm = 168cm Gesamthöhe diese geteilt durch 9 Stufen = 18,67 cm pro Stufe.

Mach dem Fliesenleger Druck und rechne Ihm das so vor.

Jetzt liegt es an den Fliesen…die sind zu rauh…
Hallo…

ja der Fliesenleger hat so gerechnet, weil er auf dem Podest sonst kein kleines bisschen Gefälle reinbekommen hätte…der Estrich war dort zu hoch.

Die unteren Stufen sind alle so ca 18 hoch und die letzten 5 Stufen gehen dann immer bis max 5mm höher, also war der Arbeitsaufwand zu groß alle Treppenstufen anzugleichen !!!
Wurde ihm vom Bauträger nicht bezahlt…

Der Hammer ist aber folgender.
Selbst wenn man eine Fliese mit ca 3 cm, (kein Tippfehler haben eine Wasserwaage quer drunter gelegt) Gefälle macht, bleibt das Wasser an der unterern Kante stehen. Das haben wir anhand einer Fliese getestet die noch über war-somit sind die Fliesen total ungeignet für diesen Einsatzbereich.

Das Fachgeschäft hat uns diese Fliesen aber ausdrücklich für eine Aussentreppe empfohlen, es handelt sich um Villeroy & Boch Fliesen.

Langsam aber sicher „nervt“ mich dise Treppe! Immer wieder neue Probleme.

Wir wollten es doch nur schön haben…

Viele Grüße damejasi

hi,

Die unteren Stufen sind alle so ca 18 hoch und die letzten 5
Stufen gehen dann immer bis max 5mm höher, also war der
Arbeitsaufwand zu groß alle Treppenstufen anzugleichen !!!
Wurde ihm vom Bauträger nicht bezahlt…

Ein Ausgleichen nach oben ist relativ einfach.
Da muss er sich eben vorher an den Bauträger wenden, wenn die Vorleistung ‚Treppe‘ nicht ok ist.
Das er es unbezahlt nicht ausgleicht ist verständlich. Dann lässt man hald die Finger von der Treppe, wenn die vereinbarte Dicke des Ausgleichs überschritten wird.

Der Hammer ist aber folgender.
Selbst wenn man eine Fliese mit ca 3 cm, (kein Tippfehler
haben eine Wasserwaage quer drunter gelegt) Gefälle macht,
bleibt das Wasser an der unterern Kante stehen. Das haben wir
anhand einer Fliese getestet die noch über war-somit sind die
Fliesen total ungeignet für diesen Einsatzbereich.

Das ist völlig normal. Glatte Fliesen sind für außen ungeeignet. Das Wasser läuft zwar besser ab, aber es wird auch mal Winter.
Eine Pfütze bildet sich nur, wenn kein Gefälle mehr vorhanden ist.

Das Fachgeschäft hat uns diese Fliesen aber ausdrücklich für
eine Aussentreppe empfohlen, es handelt sich um Villeroy &
Boch Fliesen.

Was sollen sie auch sonst tun. Privat darf man sich zwar poliertes Feinsteinzeug vor den Eingang legen, aber das geht unschön aus.
Auch bei rauen Fliesen läuft Wasser gleichmäßig ab. Die anfangs beschriebenen Pfützen liegen nicht an der Oberfläche.
Die erwähnten 3cm (Wasserwaage quer sind eher 2,5) müssen immer im Verhältnis gesehen werden. Erreicht man sie bei einer maximal 2 Meter Wasserwaage ist es gerade noch, mit beiden Augen zu, hinzunehmen. Alles darüber läuft nicht mehr ab.

Wie ihr ja scheinbar schon getestet habt: Wasser braucht sehr viel Gefälle um abzulaufen. Bei strukturierten Fliesen gibt man eher mehr Gefälle.

grüße
lipi