Außer unterrichtliche Sonderaufgabe

Unser Schulleiter verpflichtet uns zur Teilnahme an im Schnitt 2 zweitägigen Berufsbildungsmessen im Jahr, die an einem unterrichtsfreien Wochenende liegen. Er ist der Meinung, dass dies eine außer unterrichtliche Sonderaufgabe ist, die nicht auf das Unterrichts- Stundenkontingent angerechnet wird.
Meine Frage: Auf welcher rechtlichen Grundlage kann er dies?
Danke für Eure Mühe
Lisemaus

Hallo,

In NRW kenne ich mich nicht aus, aber diese Veranstaltungen müssen durch eine Lehrerkonferenz doch beschlossen werden oder ist das in NRW anders? Dann ist es demokratisch beschlossen und wird also von allen mitgetragen.
Wo ist euer Personalrat?
Legitimiert ist der Schulleiter durch das Schulgesetz.

Gruß
MklMs

Hallo,

in Bayern klingt das so:

1Die Teilnahme an Schüler- und Lehrwanderungen, an Lehr- und Studienfahrten, an Schullandheimaufenthalten, an Schulskikursen oder an sonstigen schulischen
Veranstaltungen sowie deren Vorbereitung gehören zu den dienstlichen Aufgaben der
Lehrkraft.

Unser Schulleiter verpflichtet uns zur Teilnahme an im Schnitt
2 zweitägigen Berufsbildungsmessen im Jahr, die an einem
unterrichtsfreien Wochenende liegen. Er ist der Meinung, dass
dies eine außer unterrichtliche Sonderaufgabe ist, die nicht
auf das Unterrichts- Stundenkontingent angerechnet wird.
Meine Frage: Auf welcher rechtlichen Grundlage kann er dies?

Die eigentliche Arbeitszeit des Lehrers ist eben mal die Unterrichtspflichtzeit. bei uns ist es so, dass nur große Aufgaben oder Projekte mit einer Anrechnungsstunde belohnt werden. Als Überstunden können (in BY) nur gehaltene Unterrichtsstunden vergütet werden, nicht aber das Kleinklein nebenbei, egal ob Berufsbildungsmesse, Exkursionen oder Studienfahrten. Bei uns Bedarf es nicht einmal eines Konferenzbeschlusses für solche Veranstaltungen …

Willkommen in der Welt der Lehrer :smiley:

Wie schon jemand schrieb: Personalrat wäre doch erst mal der geeignete Ansprechpartner.

Gruß
Wawi

Die Arbeitszeit ist arbeitsrechtlich (Dienstrecht d. Landes) festgelegt:
Sie beträgt i.d.R. 40 Std./Woche.
Sie kann meist bis 48 Std./Woche betragen, wenn innerhalb von 4 Wochen ein Ausgleich stattfindet.

Für die Bemessung des Gehalts/der Vergütung werden jedoch nur die Unterrichtsstunden herangezogen, weil nur die objektivierbar sind.

Da weniger Stunden unterrichtet wird, kann durchaus im Rahmen des Arbeitsrechts Arbeit an Wochenenden und ohnehin in den Ferien verlangt werden. Diese Zeit muss man mit der Zeit für Vorbereitung, Korrekturen, Verwaltung, Informationsbeschaffung/Fortbildung verrechnen.

So weit, so gut: so war es immer und ist auch gut so.

Die Krux ist eine andere:
Da nur die Unterrichtszeit objektivierbar ist, wird die Verpflichtung zur Übrigen Arbeitszeit zunehmend ausgehöhlt.

Ein Beispiel:
In Berufsschulen beträgt die Unterrichtsverpflichtung in M-V seit einigen Jahren 27 Std./Woche. Gleichzeitig wurden Ermäßigungsstunden (z.B. für Vielfachklassenleiter, Unterricht mit sonderpädagogischer Klientel, Qualitätsmanagement etc.) abgebaut.

Bei verblocktem Unterricht (immer nur 1 Jahrgangsstufe im Haus) kann so die Unterrichtsverpflichtung in einigen Wochen oft 30Std./Woche betragen. Es blieben nur noch 10 Std./Woche für die übrigen Diensttätigkeiten.

Diese Zeit soll in den anderen Wochen, in denen weniger Schüler im Haus sind durch verminderte Unterrichtsstunden ausgeglichen werden.
Hier fallen nun aber viele Vertretungsstunden an.

Wann soll hier noch Unterricht z.B. für neue Ausbildungsberufe, andere Berufsausbildungsmaßnahmen, technologischen Wandel vorbereitet werden?

Kommentar: In den Ferien!
(klar, Totschlag-Argument, da arbeite ich auch außerhalb meiner 30 Tage Urlaub.)

Einzige Möglichkeit:
Erbarmungslos alles aufschreiben und dann spätestens nach 48Std/Woche mit gutem gewissen „den Hammer fallen lassen“: Dann werden eben Formulare nicht ausgefüllt, Stoffverteilungspläne nicht abgegeben, die Zuarbeit für die Statistik…„tut mir Leid, habe ich nicht geschafft, ich musste noch den Unterricht für morgen…!“

???
Ich hab Lehrer noch nie verstanden…
Als Schüler nicht…
Als Ausbilder mit Kontakt zu Berufsschullehrern nicht…
Als Vater im Elternrat nicht…
Zwei Welten prallen aufeinander!
„Arbeitsverdichtung“ gibt es überall, bei mir kommt noch Angst um den Arbeitsplatz dazu!!!

… wenn Du mal in Rostock bist,
mache mal 1 Woche bei mir mit.

Ich hatte neulich einen Tischlermeister unserer Innung,
der jetzt zum Lehrer studiert, als Praktikanten.
Der hat uns mit ganz neuen Augen gesehen.

Ich selbst komme aus der Wirtschaft (im Westen):
So ist noch kein Arbeitgeber dort mit mir umgegangen.

Bitte keine Totschlagargumente:
Du sagst ja selbst, dass DU Lehrer noch nie verstanden hast.
Vielleicht liegt es ja genau daran.

Mache mal eine Woche mit.

Herzlichst

Ole Welzel (selbst auch Elternvertreter)

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Jeder Fall ist anders…

Bitte keine Totschlagargumente:

Ich hatte gerade eine Diskussion mit einer Altenpflegerin. Eine Grundversorgung dauert eigentlich 30 Minuten, sie muß von 6:15 bis 7:45 15 Menschen versorgen! Wenn Kollegen ausfallen sind es 20 Menschen! Klar, ist ein anders Thema!
Die Unterversorgung in Altenheimen, Krankenhäusern und Schulen läßt mich am Wert unserer Gesellschaft zweifeln.

Du sagst ja selbst, dass DU Lehrer noch nie verstanden hast.

Jeder Fall ist anders, ich will nicht verallgemeinern. Ich habe nur Lehrer erlebt, die bei einem Besuch ihrer Schüler am Praktikumsplatz keine Zeit hatten und immer zu spät kamen!
(Es gibt allerdings auch sonne und solche Ausbilder…)

Vielleicht liegt es ja genau daran.

Kann sein, wenn man Vorurteile hat, will man sie ja auch bestätigt haben!
Mit freundlichen Grüßen
Dino