Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs wegen erlöschens des Versicherungschutzes!

Hallo, ich habe da mal eine frage wenn das Fahrzeug Auserbetrieb gesetzt worden ist. kann man es dann auch wieder am selber Tag anmelden wenn man eine neue EVB NUMMER hat von einer anderen Versicherung!
wer kann mir weiterhelfen oder ähnliche Erfahrung

Könnte man, aber man wird es wohl nicht zeitlich schaffen.

Versicherungsschutz erloschen bedeutet doch Wagen wurde von Polizei/Ordnungsamt stillgelegt, Plakette abgekratzt und Aufkleber auf Scheibe für den Halter.

Mit neuer EVB und den entstempelten Kennzeichen kann man zur Zulassungsstelle gehen und neu zulassen.

MfG
duck313

danke erstmal für die info hier in dem schreiben steht man bräuchte eine EVB Ü nummer dies bedeutet aber für Versicherungswechsel ist doch Richtig. wieso haben sie erfahrung damit ? die kennzeichen sind wunschkennzeichen die kann man weiternutzen ??

Moin,

klar kann man die Kennzeichen weiter verwenden.
Aber wurden die Kennzeichen und die ZB1 (Fahrzeugschein) überhaupt schon entstempelt? Das Ü steht für Übermittlung. Diese Art von eVB wird bei jedem normalem Versicherungswechsel direkt vom neuen Versicherer an die Zulassungsstelle versendet. Als Halter bekommt man da nichts.
Ich würde empfehlen, einfach mal den zuständigen Sachbearbeiter anzurufen. Die Kontaktdaten stehen bestimmt auf dem zugesendeten Brief. Denn für mich hört sich das so an, als ob da noch nichts Außerbetrieb gesetzt wurde und dann muss man auch nicht zur Zulassungsstelle hin.

Beste Grüße
Guido