Nach einem Unfall im EU Ausland und ohne Auslandkrankenversicherung musste ich die Kosten für meine Behandlung beim dortigen Arzt sofort bezahlen. Meine Krankenkasse war zu kulant und hat mir einen Teil dennoch zurückerstattet nachdem ich meinen Unfallablauf geschildert hatte.
Nun wollte ich die Arztkosten als „Außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung gelten machen. Werden dazu die ursprünglichen Kosten angegeben und die Teilerstattung der Krankenkasse in einem anderen Bereich, wenn ja in welchem?
Oder trage ich nur die mir entstandenen Kosten nach Abzug der Teilerstattung ein?