Hallo,
ich habe einen Pachtvertrag über ein Flurstück auf dem Wein angebaut wird. (Es ist ein Weinberg.)
Durch das Alter der Reben und insbesondere die trockenen letzten Jahre hab ich jetzt schon das zweite Jahr in Folge keinen Ertrag mehr. Ich rechne auch nicht damit nächstes Jahr Ertrag zu haben.
Der Wein ist Teil des Pachtvertrages, d.h. ich muss den Weinberg im ursprünglichen Zustand zurückgeben, kann aber durch die Trockenheit, etc. nicht garantieren das alle Pflanzen die nächsten Jahre „überleben“.
Eine Lösung wäre natürlich eine komplette Neuaufrebung, die ich aber als Pächter finanziell nicht tragen möchte (das es sich finanziell für mich nicht lohnen würde).
Das Pachtjahr läuft vom 1.10. des Kalenderjahres bis 30.9. des nachfolgenden Jahres. Es gibt keine Regelung betreffs Kündigungsfrist, etc. außer „Kündigung aus wichtigen Grund“ im Pachtvertrag
Meine Frage wäre nun:
a) Reicht die Tatsache das ich keinen Ertrag mehr erwirtschafte als Grund für eine außerordentliche Kündigung? Wenn ja, kann ich dann auch vor Ende des Pachtjahres kündigen (unter Beachtung 6 Monate Kündigungsfrist)?
b) Wenn einer außerordentliche Kündigung nicht möglich ist, kann ich dann ganz normal zum Pachtjahresende kündigen?
Danke im Voraus!