Außerordentliche Kündigung Pachtvertrag

Hallo,

ich habe einen Pachtvertrag über ein Flurstück auf dem Wein angebaut wird. (Es ist ein Weinberg.)

Durch das Alter der Reben und insbesondere die trockenen letzten Jahre hab ich jetzt schon das zweite Jahr in Folge keinen Ertrag mehr. Ich rechne auch nicht damit nächstes Jahr Ertrag zu haben.

Der Wein ist Teil des Pachtvertrages, d.h. ich muss den Weinberg im ursprünglichen Zustand zurückgeben, kann aber durch die Trockenheit, etc. nicht garantieren das alle Pflanzen die nächsten Jahre „überleben“.

Eine Lösung wäre natürlich eine komplette Neuaufrebung, die ich aber als Pächter finanziell nicht tragen möchte (das es sich finanziell für mich nicht lohnen würde).

Das Pachtjahr läuft vom 1.10. des Kalenderjahres bis 30.9. des nachfolgenden Jahres. Es gibt keine Regelung betreffs Kündigungsfrist, etc. außer „Kündigung aus wichtigen Grund“ im Pachtvertrag

Meine Frage wäre nun:

a) Reicht die Tatsache das ich keinen Ertrag mehr erwirtschafte als Grund für eine außerordentliche Kündigung? Wenn ja, kann ich dann auch vor Ende des Pachtjahres kündigen (unter Beachtung 6 Monate Kündigungsfrist)?

b) Wenn einer außerordentliche Kündigung nicht möglich ist, kann ich dann ganz normal zum Pachtjahresende kündigen?

Danke im Voraus!

[quote=„prankenandi, post:1, topic:9477253“]
b) Wenn einer außerordentliche Kündigung nicht möglich ist, kann ich dann ganz normal zum Pachtjahresende kündigen?

Ja, und ich frage mich warum Du das nicht machst, wenn keine Frist einzuhalten ist könnte man ja noch zum 30.Sept. kündigen.
Gründe braucht man nicht.

Die braucht man, wenn man abweichend von der regulären Frist kündigen will(muss).

Ich kann kaum glauben, so ein sicher längerfristiger Vertrag hat nicht eine feste Laufzeit und man kann eben nicht vorher raus, nur bei trifftigen Gründen die es einem unzumutbar machen ihn einzuhalten.

Und wenn Du ihn eigentlich gerne behalten und nutzen willst sprich doch den Verpächter mal an ob er nicht auch ein Interesse hätte, die verdorrten Rebstöcke zu ersetzen. Er sich also daran beteiligt oder sogar es ganz übernimmt.

MfG
duck313

Ja, und ich frage mich warum Du das nicht machst, wenn keine Frist einzuhalten ist könnte man ja noch zum 30.Sept. kündigen.
Gründe braucht man nicht.

Weil ich dachte das man dabei immer die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten muss. 6 Monate vor Ende Pachtjahr!

Ich kann kaum glauben, so ein sicher längerfristiger Vertrag hat nicht eine feste Laufzeit und man kann eben nicht vorher raus, nur bei trifftigen Gründen die es einem unzumutbar machen ihn einzuhalten.

Doch er hat eine feste Laufzeit, die geht aber noch 10 Jahre.

Und wenn Du ihn eigentlich gerne behalten und nutzen willst sprich doch den Verpächter mal an ob er nicht auch ein Interesse hätte, die verdorrten Rebstöcke zu ersetzen. Er sich also daran beteiligt oder sogar es ganz übernimmt.

Das hab ich schon. Er will aber definitiv nichts investieren. Er ist da recht stur!

Ja, das hast Du recht.
Wenn nichts anderes vereinbart gelten die im BGB genannten 6 Monate. Also regulär könntest Du erst zum nächsten Jahr raus.

Und ob man die außerordentliche Kündigung nutzen könnte, da bin ich im Zweifel. Denn das Risiko des Ausfalls der Ernte trägst ja Du, es ist sozusagen kein Verschulden des Verpächters. Ebenso wenn Du nicht neu pflanzen willst.
Unsicher bin ich mir ob Du nach Vertrag nicht sogar nachpflanzen müsstest.

Außerordentlich wäre z.B. ein Hangabrutsch der den Weinberg nicht mehr nutzbar macht.

MfG
duck313

Ja, aber beachte die 2jährige Kündigungsfrist!
Du musst bis zum dritten Werktag eines Pachtjahres kündigen(05.10.20), damit der Vertrag am Ende des nächsten Pachtjahres endet - das wäre der 30.09.22.

Denn du hast hier ja einen Landpachtvertrag, da gilt § 594a BGB.

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Vielen Dank für die Antwort.

Ich dachte eigentlich es wäre ein Pachtvertrag über ein Gründstück, da in dem Pachtvertrag steht:
„Verpachtung folgendes Grundstück… Flurnummer…Gemarkung…etc.“

Deswegen hätte ich auch die 6 Monate angenommen.

Das ist auch bei der Landpacht der Fall. Landpacht ist, wenn ein Grundstück zur landwirtschaftlichen Nutzung gepachtet wird.
Ich las nur „Weinberg“ und hatte daher auf „Landpacht“ geschlossen.
Ich nehme an, dass es nur als Hobby betrieben wurde und der Pachtvertrag auch nicht der zuständigen Behörde gemeldet wurde? Dann dürfte es eher nicht ein Landpachtvertrag sein.
Ich kenne mich da aber nicht aus und werde dir daher nicht sicher sagen können, ob du jetzt einen Pacht- oder Landpachtvertrag hast.

Danke für deine Antwort.
Ja, ist nur Hobby und es geht nur um knapp 1500 m².

Ich würde jetzt einfach 6 Monate annehmen. Schauen wir mal was passiert.

Dennoch möchte ich einen landwirtschaftlichen Pachtvertrag nicht ausschliessen.
Ein Anruf bei der Landwirtschaftskammer/Landwirtschaftsamt könnte Licht ins Dunkel bringen.

Gruss
Jörg Zabel

Steht etwas in Konkurrenz zu einander, wie viele der 10 Jahre sind denn schon um? Denn wenn du noch in der Bindung der 10 Jahre bist, dann kannst du zwar Kündigen, aber eben zum Ende der Laufzeit.

Die Kündigung aus wichtigen Grund wird wohl kaum durchgehen. Sind die Gründe näher aufgeführt?

Denke daran, dass bei einer vorzeitigen Kündigung man nicht Haftungsfrei sein muss. Sondern dem Verpächter gegenüber .für die Laufzeit noch für Schäden haftet.

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Die Gesamtlaufzeit geht über 15 Jahre und 5 Jahre sind jetzt um.

Ja, das stimmt. Aber nach einer außerordentlichen Kündigung kann man ja trotzdem fragen. Mehr als „nein“ sagen kann er auch nicht.

Aber doch bis zum Termin der Kündigung, d.h. dem Termin an dem die Pachtzeit endet.

Wenn dich dein Verpächter jetzt raus läst, kann er sich wegen der vorzeitigen Auflösung des Vertrags zum ersatz des Schadens heranziehen, da ja der Vertrag noch 10 Jahre laufen würde.

Zahlt z.b. der neue Pächter nur die Hälfte der Pacht, kann er von dir die Diverenz einfordern.

Nach dem Grundsatz, Verträge sind Einzuhalten.

Da bin ich mir nicht so sicher. Wenn nichts betreffs Kündigung im Vertrag steht dann gelten einfach die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Das ich dann trotzdem noch die theoretische restlichen 10 Jahre bezahlen muss hab ich noch nirgends gelesen und ich denke dem ist auch nicht so.

Es steht aber was drin. Nämlich was über 15 Jahre Laufzeit.

Es sollte dir einleuchten, dass eine 15jährige Laufzeit nicht bedeuten kann, dass man auch jederzeit vorher mit gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen kann.

… ist der Schadensersatz für deinen Vertragsbruch.

Da bin ich mir auch nicht sicher.
Zuerst gilt der Vertrag bis zu einem bestimmten Datum. Unter welchen Bedingungen ist eine Kündigung vorher möglich? Einfach „gesetzliche Kündigungsfrist“ wird nicht gehen.

Ob Du schon mal gehört hast, ob da Jemand noch 10 Jahre weiter bezahlt hat oder nicht und was Du dazu denkst, ist möglicherweise ohne Belang. Du hast einen Vertrag, der noch 10 Jahre läuft, wenn der Verpächter den erfüllt haben möchte, dann hast Du ihn zu erfüllen.

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Leider habe ich diesen Zsuammenhang erst jetzt bemerkt.

Bei einer festen Laufzeit kann man nicht kündigen, außer aus „wichtigem Grund“.

Man kann einen Aufhebungsvertrag aushandeln, in der Regel wird der Verpächter eine Entschädigung für die entgangene Pacht verlangen - oder aber schlicht und einfach „Nein.“ sagen.

Vielen Dank für die Antwort.

Was wäre denn dann aus wichtigem Grund?

Auf Grund der Trockenheit hab ich jetzt schon das zweite Jahr in Folge keine Ernte. Jegliche Aufpflanzung war bis jetzt erfolglos, da es auch weder Strom noch Wasser gibt.

Ich würde ihn ja nicht zwingend abgeben, aber unter den aktuellen klimatischen Bedingungen ist er einfach nicht mehr tragbar. Ich erwarte auch kein Gewinn, will aber wenigstens +/- 0 machen. Dies ist aber nicht der Fall, weswegen ich auch aus dem Vertrag will.

Dazu wurde schon was geschrieben.

eine ausserordentlicher Kündigung wäre möglich, wenn du z.B. keine Pacht mehr Zahlst, oder der Verpächter dir den Zugang entzieht. sprich sämtliche grobe Vertragsverletzungen.

Es muss dir faktisch unzumutbar sein, dass Pachtverhältnis fortzusetzen.
Ob der ausgebliebene Ertrag und die Aussicht auf weitere ertragslose Jahre (was ja nur eine Annahme ist) dazu ausreicht, kann ich nicht beurteilen.

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