Hallo!
Ich habe folgende Frage:
Ich bin in der PKV im Basistarif mit privater Pflegepflichtversicherung versichert.
Nun habe ich ein Schreiben bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass sich mein Beitrag zur Pflegepflichtversicherung zum 01.01.2020 erhöht.
Soweit ich weiß, habe ich jetzt ein außerordentlichen Kündigungsrecht. Gilt dieses nur für die Pflegepflichtversicherung oder auch inklusive für die Krankenversicherung?
Anders ausgedrückt: Kann ich jetzt komplett zu einem anderen Anbieter wechseln oder nicht?
Ich freue mich auf Antworten!
Viele Grüße,
Palmchen