Hallo zusammen! Kann mir jemand eine Auskunft geben? Unser Sportstudio wurde verkauft und der neue Eigentümer übernahm einfach die Verträge, d.h. wir bekamen keine neuen. Kann man dann eigentlich fristlos Kündigen? Schließlich besteht ja mit dem neuen Eigentümer kein Vertrag. Für eure Antworten im Voraus besten Dank!
wie wärs denn mit einem Blick in den vorhandenen Vertrag bzw. die Kopie desselben ?
Ansonsten würde ich es einfach mal ausprobieren, fristlos kündigen ohne Begründung geht doch per Einschreiben ganz easy und dann kommt die Antwort …
Hallo
Hallo zusammen! Kann mir jemand eine Auskunft geben? Unser
Sportstudio wurde verkauft und der neue Eigentümer übernahm
einfach die Verträge, d.h. wir bekamen keine neuen. Kann man
dann eigentlich fristlos Kündigen? Schließlich besteht ja mit
dem neuen Eigentümer kein Vertrag. Für eure Antworten im
Der neue Eigentümer ist der Rechtsnachfolger und übernimmt alle Rechte und Pflichten. Meiner Ansicht nach ergibt sich daraus kein Sonderkündigungsrecht, solange sich an der Leistung nichts ändert.
Grüße,
.L
Werde ich wohl auch versuchen, ist allerdings (nachdem ich nachgesehen habe weiss ich das, eine GmbH ) Hoffentlich komm’ ich trotzdem raus. Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Hallo !
Man kann ein Geschäft mit allen Rechten und Pflichten verkaufen. Der neue Eigentümer wird Rechtsnachfolger unter den bei Übernahme geltenden Bedingungen.
Seitens der Vertragspartner ändert sich nichts an den vertraglich geregelten Fristen.
Gruß
Monika
In Deutschland herscht Vertragsfreiheit und Verträge werden geschlossen um sie einzuhalten und nicht mit Winkelzügen zu brechen. Hier scheint jemand aus einen Vertrag zu wollen. Ich empfehle ehrlich mit dem neuen Eigentümer zu reden - warum soll jemand gehalten werden, der nicht zufrieden ist. Hier sehe ich für Verhandlungsspielraum mit finanz. Beteiligung Lösungswege.
Die Gedankensprünge des Fragestellers sind dagegen nicht naxchvollziehbar! Wird z.B. Strom-, Heizung- oder Telekommunikationsanbieter verkauft ständen alle ohne da und müssten sich neue Vertragspartner suchen.
Falls es eine juristische Person ist, können Verträge vom Eigentümer der Firma übernommen werden, ohne dass diese ihre Gültigkeit verlieren. Sollte der Neue sich seiernseits aber nicht an diese halten, kannst du kündigen, z.B. bei einer Preiserhöhung oder einer Verschlechterung, resp. Nichteinhaltung der zuvor erhaltenen Gegenleistung.