außerordentlichen Kündigung -> Räumungsklage

Hallo!

Interessensfrage, weil ich das gerade bei einem Bekannten erlebe bzw. heute dessen Korrespondenz mit dem Anwalt gelesen habe.

Die Mieterin des Bekannten (Sonderfall: eine von zwei Wohnungen im selbstbewohnten Haus) hat Mietrückstand angesammelt.
Bekannter hat über seinen Anwalt eine außerordentliche Kündigung aussprechen lassen.
Anwalt hat Bekanntem mitgeteilt, dass ggfalls die Aussicht auf Erfolg der Räumungsklage sehr gering ist.
Grund: Mieterin hat 7 kleine Kinder, geringes Einkommen, lokale Wohnungssituation ist angespannt.

Jetzt meine Frage: angenommen die Räumungsklage scheitert und eine Berufung auch? Wie gehts dann weiter? Die lokale Wohnungssituation wird noch 10 jahrelang angespannt sein, die Mieterin wird noch 10 Jahre lang eine Handvoll Kinder und geringes Einkommen haben.

Ist die dann einfach 10 Jahre (u.U. mietfrei) drin?

Gruß
F.

Ob die Räumungsklage nun wirklich scheitern könnte ?
Ich nehme an, es ist etwas anderes gemeint.
Die zuständige Gemeinde würde die vielköpfige Familie womöglich wieder in diese Wohnung einweisen (bzw. sie zieht gar nicht erst aus).
Warum ? Weil sie ja die Obdachlosigkeit verhindern muss und nicht immer eigene Wohnungen zur Verfügung hat. Für alleinstehende oder kleine Fam. eher, aber nicht für 8 Personen von jetzt auf gleich.
Mind. für eine Übergangszeit könnte sie eine „Einweisung“ in die gekündigte Wohnung veranlassen.

Aber natürlich muss sie dann die Miete und NK zahlen !

MfG
duck313