Ausstellung in der Schweiz

Hallo,

als Künstler habe ich die Möglichkeit angeboten bekommen, in der Schweiz auszustellen. Da die Schweiz nicht EU-Land ist, möchte ich gerne wissen, welche Zollformalitäten bei Ein- und Ausreise auf mich zu kommen können.
Wer hat diesbezüglich schon Erfahrung sammeln können?

Gruß
ULGECLAUBE

Schweizer Zoll - Verfahren zur vorübergehenden Verwendung
Servus,

das geht auch ganz ohne einschlägige Erfahrung - man muss halt schauen, wie der Schweizer Zoll das handhabt. In diesem Fall gibt es das „Verfahren zur vorübergehenden Verwendung“ (ZAVV).

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/04203/04306/…

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Bitte fragen Sie speziell beim deutschen und beim eidgenössischen Zoll nach. Die Kontaktdaten finden Sie mit Google.

Ausfuhr zur vorübergehenden Verwendung
Servus,

ach ja, die deutsche Seite fehlt noch: Das Stichwort heißt hier „Carnet A.T.A

Das Carnet A.T.A. wird von der örtlich zuständigen IHK gegen Gebühr ausgestellt. Unter Carnet A.T.A. ist keine Ausfuhrzollerledigung notwendig. Wie genau die zich Teile des Carnets verwendet werden, erzählt die freundliche Mitarbeiterin der IHK.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Moin,

das stimmt nicht ganz mit dem Carnet:

Nach Erstellung des Carnets durch die IHK ist eine erste Abfertigung durch das hiesige Zollamt erforderlich!

Dann kommt noch:

Das Carnet bekommt der Antragsteller nur dann, wenn er Mitglied der IHK ist - das ist bei Künstlern nicht zwangsläufig der Fall.
Und: Bei Erteilung des Carnets wird eine anteilige Bürgschaft der potentiellen Abgaben fällig - das kann beim „klassischen Künstler“, der Nix auf der Naht hat ein finanzielles Problem werden…

Und richtig haarig wird es, wenn dann im Zielland Objekte verkauft werden:

Bei einer individuellen Listung der Werke jeweils mit Wertangabe bei Erstellung des Carnets wird es dann schon zum Problem, wenn das gelistete Werk nicht zum angezeigten Preis verkauft wird!

Alles nicht soooo einfach…

Gruß

Hummel

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Servus,

Nach Erstellung des Carnets durch die IHK ist eine erste
Abfertigung durch das hiesige Zollamt erforderlich!

ja, die Eröffnung des Carnets - aber dabei wird doch bloß die „Nämlichkeit“ überprüft? Oder ist das das volle Ritual der Ausfuhranmeldung, mit Prüfung und bis zur Bestätigung, bloß halt auf einem anderen Zettel?

Dann kommt noch:

Das Carnet bekommt der Antragsteller nur dann, wenn er Mitglied der IHK ist - das ist bei Künstlern nicht zwangsläufig der Fall.

Bei „Nur-Künstlern“ eigentlich nie. Was macht so einer dann? Kann er gar nicht zur vorübergehenden Verwendung ausführen? Muss er sich einen Agenten (Kunsthändler, Galeristen) besorgen, auf dessen Namen und Rechnung die ganze Hin- und Herschickerei durchgeführt wird?

Und: Bei Erteilung des Carnets wird eine anteilige Bürgschaft
der potentiellen Abgaben fällig - das kann beim „klassischen
Künstler“, der Nix auf der Naht hat ein finanzielles Problem
werden

Da geht es im Fall „zeitgenössische Kunstwerke“ halt um die Schweizer Mehrwertsteuer. Die wäre bei einer Behandlung wie endgültige Einfuhr eh fällig, und ich hab keine Idee, von wem die bei der Wiederausfuhr aus der CH erstattet werden könnte.

Was für eine bessere Lösung gäbe es da? (Ist keine rhetorische Frage, es interessiert mich echt - solche Überlassungen von Kunstwerken für die Dauer einer Ausstellung finden ja ständig grenzüberschreitend statt.)

Und richtig haarig wird es, wenn dann im Zielland Objekte
verkauft werden:

Sowas würde ich tunlichst unterlassen, wenn irgendwas im Spiel ist, was durch die Hände einer IHK gegangen ist - die würden im Zweifelsfall noch beanstanden, dass frische Ananas ausgeführt und drei Monate später gammelige Ananas zurückgebracht wurde: Das sei nicht die gleiche Ware!

Ich denke, im Fall eines Verkaufs wird der Käufer auch noch warten können, bis die Ausstellung vorbei ist und er das Bild dann von D aus ausgeführt erwerben kann.

Kurz: Ja, so mal eben macht sich das sicher nicht, aber ich denke, der Versand unter Carnet A.T.A. ist da schon der passende Weg; wie würdest Du vorgehen (obwohl man bei Dir wahrscheinlich fragen müsste: „Wie hast Du das denn bei den Sachen für die Klee-Ausstellung in Bern gemacht?“ - oder so ähnlich -)

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Moin
mit der Nämlichkeitssicherung geht es schon mal los:

Tumbe Zöllner bestehen auf ein individuelles nicht manipulierbares und protokollierbares Merkmal der Ware - das ist bei technischen Geräten mit Seriennummer relativ einfach… wo aber keine Seriennummer etc. vorhanden ist, da setzt der Zoll einen kleinen Stempel auf das Produkt - der Stempel hat ungefähr den Durchmesser von 0,5 cm - eher etwas weniger…
Ein Foto reicht denen üblicherweise nicht - es ist zu manipulierbar.

Auf teuren Computerplatinen ohne Seriennummer hat das schon mal Probleme gegeben, weil die Stempelfarbe nicht sooo affin auf Metall ist, und bei Kunstwerken kann das in meiner Phantasie in eine Katastrophe ausarten, wenn ich mit vor Augen halte, welche Beanstandungen Joseph Beuys schon bei geringster Manipulation seiner Werke vorbrachte… ein winziger Stempel auf Rahmen oder Rückseite könnte den Gesamteindruck verpfuschen…

Die Rückerstattung der hinterlegten Sicherheit ist kein großes Trara - das läuft routinemäßig über die IHK, wenn das Carnet nach Abschluss des Projektes zollamtlich mit bestätigter Wiedereinfuhr „erledigt“ und zurückgegeben wird.

Allerdings muss ich zugeben, dass ich selbst bei grenzüberschreitenden Aktionen der Kunstlogistik kaum Ahnung habe - aber ich werde mal Kollegen vom Tagesgeschäft befragen und dann hier Infos nachreihen , wenn es ein greifbares Ergebnis gibt.

Gruß

Hummel

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Moin

für meine Fachkollegen ist das auch insofern Neuland, da sie keine Situation kennen, dass ein Künstler so was in Eigenregie macht - der „normale“ Organisator einer Ausstellung ist eine Galerie oder eine Museum:

Der dritländische Aussteller ( z.B. in der Schweiz ) kooperiert im Abgangsland ( z.B. Deutschland ) mit einem „Kurator“ für solche Aktionen - das ist eine ordentlich eingetragene Person/Firma mit allen Rechten incl. Carnet-Zuteilung seitens der IHK.

Ein Verkauf im Zielland ist meinen Kollegen noch nicht vorgekommen - ist auch bei einer Klee-Sammlung schwer vorstellbar…

Es sollte sich jedoch darstellen lassen, wenn auf dem Carnet jedes einzelne Bild mit Wertangabe gelistet wird - richtige Probleme entstehen dann erst, wenn genannter Wert und Verkaufswert für das Finanzamt NICHT ÜBEREINSTIMMMEN::

Gruß

Hummel

1 Like

Servus,

ja, sowas hab ich schon befürchtet, als Du dran erinnert hast, dass die IHK nur für Mitglieder tätig wird. Ein Künstler, der sich sein kärgliches Brot mit dem Verkauf von Modeschmuck, Zettelverteilen oder sowas aufbessert, hätte es da leichter…

  • Das Thema „Verkauf vor Ort“ wird sich relativ leicht umschiffen lassen, auch wenn sich ein interessanter Kontakt auftut - und sollte auch unbedingt umschifft werden, da es ziemlich unmöglich sein dürfte, einem Zöllner beizubringen, dass es für Kunstwerke keine Listenpreise gibt, die bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste gelten: Es sind ja keine so großen Entfernungen im Spiel, da nimmt man das Werk dann halt bis Lörrach oder Konstanz zurück, nimmt es aus dem Wagen raus und führt es anschließend in die CH aus, unter Kenntnis des „wirklichen“ Wertes.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

DAs CArnet A.T.A. ist DIE Lösung, das ist ein internationales Verfahren in dem gewisse Länder gerade für Ausstellungen ein Prozedere machen. Beide Länder sind dabei. Zu beachten ist auch die Mehrwertsteuerabrechnung in der Schweiz, da hilft der Zoll weiter! bitte rechtzeitig mit dem Kontakt nehmen (das heisst vor der Ausstellung), dann kann das sehr leicht von statten gehen. Besser als im Nachhinein!!!