Ausstellungsstücke-Anlagevermögen od. Wareneingang

Hallo,

Ausstellungstücke (der Unterhaltungselektronik) im Homeoffice, werden diese oder kann man diese als Wareneingang verbuchen?
Was, wenn sie sich als nicht verkaufbar erweisen, nach einer gewissen Zeit? Kann/muss man Sie dann ins Anlagevermögen überführen? Wenn ja, wann?

Was, wenn man diese Geräte auch Privat nutzt?

Grüße
Oliver

Hallo,

Ausstellungstücke (der Unterhaltungselektronik) im Homeoffice,
werden diese oder kann man diese als Wareneingang verbuchen?
Was, wenn sie sich als nicht verkaufbar erweisen, nach einer
gewissen Zeit? Kann/muss man Sie dann ins Anlagevermögen
überführen? Wenn ja, wann?

Erlasse gibt es dazu, soweit ich sehe, nicht. Dann mal den Ablauf durchplanen: Bei Anschaffung ist ja der baldige Verkauf vorgesehen, also eher Umlaufvermögen.
Dann stellt sich zum Jahresende bzw. bei Erstellung der Gewinnermittlung heraus, dass das Ausstellungsstück immer noch dasteht. Dann würde ich den Übergang zum Anlagevermögen sehen. Ansatz mit Anschaffungskosten abzüglich regelmäßiger AfA. Insoweit ist eine Gegenbuchung zum Warenaufwand erforderlich.

Aber sehr realistisch ist das nicht, denn bei großen Betrieben werden solche Geräte einfach mit Preisnachlass an den Mann gebracht. Unverkäuflich sind die Geräte dann nicht mehr und es ist auch nicht sinnvoll, einen Fernseher von vor z.B. 5 Jahren als Ausstellungsstück stehen zu haben. Also warum man so ein altes Ding (=älter als ein halbes Jahr) noch hat, sollte man schon erklären können.

Was, wenn man diese Geräte auch Privat nutzt?

bei der Situation „Homeoffice“ ist der Ärger mit dem Finanzamt vorprogrammiert. Also nicht übertreiben und z.B. alle privaten Fernsehgeräte flugs vor Erscheinen des Betriebsprüfers dort reinstellen…sowas fällt schon auf.
Wenn man für Kunden den Fernseher laufen lässt, braucht sich der Betriebsinhaber nicht die Augen zu verbinden.

Es kommt bei sowas immer auf den Einzelfall an und für den kann hier keine Prognose abgegeben werden.

Schöne Grüße
C.