In userem RMH ist eine Gastherme Junkers ZSR 11-3 KE 23 Baujahr 1994 eingebaut. Diese funktioniert noch einwandfrei und wurde auch vom Kaminfeger bisher nicht beanstandet. Nun höre ich immer wieder, dass diese alten Heizungen 2015 ausgetauscht werden müssen, stimmt das? Triftt das auch für mich zu? Ferner heisst es auch dass beim Austausch einer Heizung 10 % erneuerbare Energie eingesetzt werden muss. Wie soll das gehen, unser Dach ist hierfür viel zu klein und angeblich zählt ein Kaminofen hierfür nicht.
Wenn ich die Gastherme noch 2014 austausche komme ich dann um diese Vorschrift herum?
Vielen Dank für ausführliche Infos.
Hans-Peter Stoll