Australien: 'Simpsons sind Personen'

und Bilder mit einem Schwänzchen an Bart
werden als *Kinderpornographie* gewertet.

WTF!

http://www.heise.de/newsticker/Australisches-Gericht…

 ...
 Der Mann hatte nicht autorisierte Simpsons-Cartoons aus 
 dem Internet geladen, die unter anderem Bart, Lisa and 
 Maggie Simpson bei sexuellen Handlungen zeigten. Der 
 Parramatta Local Court in Sydney verurteilte ihn deshalb 
 im Februar 2008 zur Zahlung von insgesamt 3000 australischen 
 Dollar (umgerechnet 1528 Euro) und verhängte ein 
 zweijährige Bewährungsstrafe.
 ...

Grüße

CMБ

[MOD] Gibt es auch eine Frage? owT
°

und Bilder mit einem Schwänzchen an Bart
werden als *Kinderpornographie* gewertet.

WTF!

http://www.heise.de/newsticker/Australisches-Gericht…

vermutlich ist der mann nicht wegen bart und lisa der kinderpornografie beschuldigt worden - wenn ja, wäre bei allen manga-pornos in zukunft hinzuzufügen, dass die gezeichneten schausteller über 18 jahre alt sind, sie den job freiwillig machen und lohnsteuerpflichtig sind.

Hallo Guido,

die Frage ist:

WTF!

sinngemäß:

„Lassen sich dort die Leute diese From von
Ultrapuritanismus gefallen und kommt das
irgendwann auch mal auf uns zu (siehe
Jugendschutzgesetze)?“

Wer weiß denn, was mit den Aussies los ist?

Grüße

CMБ

[MOD] Danke *g*
Hi!

„Lassen sich dort die Leute diese From von
Ultrapuritanismus gefallen und kommt das
irgendwann auch mal auf uns zu (siehe
Jugendschutzgesetze)?“

Wer weiß denn, was mit den Aussies los ist?

DAS nenne ich mal Interpretation :smile:

VG
Guido

Hallo Semjon,

vorausschicken möchte ich, dass ich mir nicht die Mühe gemacht habe im Netz nach den Bildern zu wühlen, ich deren ‚pornographischen‘ Gehalt mithin nicht beurteilen kann.

"Lassen sich dort die Leute diese From von
Ultrapuritanismus gefallen

Nun, die öffentliche Meinung scheint nicht durchgängig auf der Seite des Richters zu sein: http://www.livenews.com.au/Articles/2008/12/08/Is_Si…

und kommt das
irgendwann auch mal auf uns zu (siehe
Jugendschutzgesetze)?"

Leider ist meine Kristallkugel gerade in der Werkstatt … ;o)

Aber, ehrlich gesagt, finde ich in dieser unserer Welt dieser Tage noch viel Aufregenswerteres als ein irgendein Idiot in Parramatta (btw nicht gerade die beste Ecke von Sydney *g*), der jetzt mit einer Geldstrafe leben muss.

Wer weiß denn, was mit den Aussies los ist?

Nix Besonderes - und so wie ich sie kennengelernt habe, sind sie im Allgemeinen deutlich entspannter, als das, was hier so rumläuft … ;o))

Ta-ta

=^…^=

Hallo

und kommt das
irgendwann auch mal auf uns zu (siehe
Jugendschutzgesetze)?"

Leider ist meine Kristallkugel gerade in der Werkstatt … ;o)

Na ja, es könnte schon hierzulande passieren, daß die Verrückten
sich hierzulande durchsetzen:
http://www.heise.de/newsticker/Indizierung-des-Scorp…

und dann tritt der „des Kaisers neue Kleider-Effekt“ ein,
sprich - Du kannst nichts mehr dagegen sagen weil Du Dich
damit als Gotteslästerer oder gar Kriminellenversteher outest.

Mal sehen.

Grüße

CMБ

Lieber Semjon!

kommt das
irgendwann auch mal auf uns zu (siehe
Jugendschutzgesetze)?"

Zum Urteil in Australien kann ich auf der dürftigen Grundlage dieses Artikels natürlich nichts sagen.

Im Zusammenhang mit den Simpsons klingt das natürlich höchst absurd, ich sehe aber keinen prinzipiellen Unterschied zwischen einem Manga und den Simpsons, und auch nicht unbedingt in jedem Fall zwischen einem Second-Life-Avatar und den Simpsons.

Ansonsten wird das tatsächlich verstärkt „auf uns zukommen“, nämlich spätestens im Maß der technischen Entwicklung der Produktivkräfte der Gestaltungsmöglichkeit virtueller Wirklichkeiten.

_Fachtagung
Jugendmedienschutz im Internet-Zeitalter
„Die KJM, eine Bestandsaufnahme nach zwei Jahren“
Dienstag 27. April 2005, 10:15 – 11.15 Uhr
Vortrag Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring,

… Dass die Verbreitung von Kinderpornographie
unzulässig ist, steht allgemein außer Frage. Anders ist dies, zumindest
aus Sicht einiger Länder und insbesondere der Vereinigten Staaten, bei
der so genannten virtuellen Kinderpornographie. Wir haben schon letztes
Jahr beim „Transatlantischer Dialog“ mit Vertretern aus den USA darüber
diskutiert. In den USA wird unter Berufung auf das „First Amendement“
argumentiert, dass ein Verbot der Verbreitung virtueller Pornographie im
Internet das Grundrecht der freien Meinungsäußerung verletzen würde.
Wer sich einmal mit diesen Angeboten im Internet beschäftigt, wird feststellen,
dass die virtuelle Kinderpornographie der realen immer näher
kommt; das geht Hand in Hand mit der Entwicklung der Technik. Aus
unserer Sicht ist es völlig indiskutabel, die virtuelle Kinderpornographie
unter den Freiheitsartikel des „First Amendement“ zu stellen und die
reale Kinderpornographie zu bekämpfen. Dies verstehen wir nicht, und
das haben wir auch kommuniziert. Nach dem JMStV ist die virtuelle
Kinderpornographie der realen ausdrücklich gleichgestellt und beide
Formen sind nach deutschem Recht verboten. Wir haben das durchzusetzen.
Bei der Diskussion letztes Jahr haben die Amerikaner am
Schluss selbst gewisse Zweifel daran geäußert, ob das alles so ganz
richtig ist, was in Amerika an Rechtsprechung gilt, und angedeutet, dass
es vorstellbar sei, dass sich in der weiteren Zukunft vielleicht auch die
amerikanische Rechtsprechung in einem solchen Fall ändern müsste.
Deshalb ist es so wichtig, diese Dinge auch weiterhin entsprechend
offensiv zu diskutieren._

http://www.ajs-bw.de/media/files/download/Hauptvortr…

Dieser Link hat zugleich die die schöne Nebenwirkung, die leichte Erklärung solcher Phänomene als typisches Produkt angelsächsischen Ultrapuritanismus etwas aus dem Tritt zu bringen.

vgl. auch die Diskussion hier:
http://www.juraforum.de/forum/archive/t-2771/wird-lo…

zu Second Life:

_Mainz. Das ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ hat im weltweit populären Online-Spiel „Second Life“ kinderpornografische Inhalte entdeckt. Die Staatsanwaltschaft Halle hat daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. In dem Beitrag von REPORT MAINZ wurde erstmals dokumentiert, dass ein Second Life-Spieler aus Deutschland mit kinderpornografischen Aufnahmen gehandelt hat.

Weitere Aufnahmen von REPORT MAINZ belegen, wie Spieler in Second Life virtuelle Kinder missbrauchen und vergewaltigen. „Mir fehlen einfach die Worte“, so Oberstaatsanwalt Peter Vogt, „dieses Angebot ist ein kinderpornografisches Angebot.“_

Man muss im Fall Second Life zwei Dinge unterscheiden:

  1. die Frage, wie reale Kinder Zugang zu diesem Format haben und davor geschützt werden müssen (das ist unumstritten)
    und aber:
  2. ob es unter §184b fällt, wenn erkennbar ausschließlich Erwachsene mit ihren Avataren Sex miteinander haben, und mind. einer davon seinen Avatar auf ‚kindlich‘ macht.

(das ist m.E. das Grundproblem dabei: die völlige Opferlosigkeit dieses Handelns.
Aber dieses Problem, das auch für sich schon eine gewisse Absurdität darstellt, ist ein altbekanntes, und hat auch nichts mit Virtualität zu tun, eher ist es das Einfallstor, durch das bestehende Gesetze ihre Reichweite auch auf Virtualität ausdehnen können.)

Wie ‚wirklichkeitsnah‘ sind die Simpsons?
Und sind dabei eher gelbe Haut, schlechte Frisuren und die Zahl der Finger von Bedeutung, oder sind es eher die allzumenschlichen Eigenschaften der Charaktere, die Wirklichkeitsnähe herstellen?
Dass sie ‚fiktiv‘ sind, ist klar, aber nicht entscheidend.

Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot – auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen.[3] Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die nur ein fiktives und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 4 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lolicon#Deutschland

_ ℂ Λ ℕ Ð I Ð € _

Hallo Semjon und chatairliner,

und Bilder mit einem Schwänzchen an Bart
werden als *Kinderpornographie* gewertet.

das erinnert mich etwas an die USA, wo ein Verleger in vorauseilendem Gehorsam einen klitzekleinen Penis auf einer Zeichnung wegretuschiert haben wollte. Zum Glück hat die Künstlerin sich geweigert und der Protest in Deutschland hat offenbar dazu beigetragen, daß das Buch dann doch noch erscheinen konnte, allerdings in einem anderen Verlag.
http://diepresse.com/home/panorama/welt/355838/index.do

vermutlich ist der mann nicht wegen bart und lisa der
kinderpornografie beschuldigt worden

wenn die Heise-Meldung stimmt, wohl doch.

wenn ja, wäre bei allen
manga-pornos in zukunft hinzuzufügen, dass die gezeichneten
schausteller über 18 jahre alt sind, sie den job freiwillig
machen und lohnsteuerpflichtig sind.

Was Mangas betrifft (jetzt nicht speziell Manga-Pornos), so sind die allerdings manchmal hart an der Pädophilen-Grenze, auch wenn sie ganz normal in den Buchhandlungen rumliegen. Da wundere ich mich schon, daß da noch keine Diskussion stattgefunden hat. Wenn das Foto-Serien wären, hätte der Staatsanwalt schon manchmal auf der Matte gestanden. Aber vielleicht ist das eben der Unterschied zwischen Zeichnung und Fotografie. Aber so richtig entscheiden, wie ich diese Mangas beurteilen sollte, kann ich mich nicht. Ebensowenig die Frage beantworten, wie ich damit umgehen würde, wenn mein 11-jähriger Sohn eines Tages solche Mangas anschleppen würde. Aber das ist jetzt alles mehr eine Betrachtung für das Pädagogik-Brett.

Aber um wieder aufs Thema zurückzukommen, in der Warnung vor ausufernder Prüderie stimme ich Semjon schon zu. Zumal solche Prüderie oft nur Ausdruck der Angst vor der eigenen sexuellen Natur darstellt. Und sowas geht selten gut, nicht umsonst waren in den 50-er und 60-er Jahren kirchliche Kinder- und Waisenheime oft der Ort brutaler Kindesmißhandlungen.

Viele Grüße
Marvin

Ebensowenig die Frage
beantworten, wie ich damit umgehen würde, wenn mein
11-jähriger Sohn eines Tages solche Mangas anschleppen würde.

aber mangas sind doch ok…mich intressieren sie zwar nicht wirklich, aber dass sie irgendwie sexistisch, pädophil oder pornografisch sind, höre ich hier zum ersten mal.

was ich nicht zum ersten mal höre, ist, dass wieder tolle neue ballerspiele rausgekommen sind, wo viel blut spritzt. ich hoffe, dass dein sohn dich damit genauso beunruhigen würde:smile:

Hallo Marvin

Was Mangas betrifft (jetzt nicht speziell Manga-Pornos), so
sind die allerdings manchmal hart an der Pädophilen-Grenze,
auch wenn sie ganz normal in den Buchhandlungen rumliegen. Da
wundere ich mich schon, daß da noch keine Diskussion
stattgefunden hat. Wenn das Foto-Serien wären, hätte der
Staatsanwalt schon manchmal auf der Matte gestanden.

Ich glaube das ganze wird irgendwie von der falschen Seite aufgerollt. Bei kinderpornografischen FOTOS ist doch der Knackpunkt, dass um sie „herzustellen“ an echten Kindern echte sexuelle Handlungen vorgenommen werden. Sprich diese Kinder werden missbraucht.
Für ein Manga, so geschmacklos man es auch finden mag, wird niemand missbraucht und prinzipiell schadet es erstmal auch keinem. Natürlich muss sichergestellt werden, dass es nicht in die Hände von Minderjährigen kommt usw. usf.
Aber an sich versteh ich nicht, warum Mangas mit diesem Inhalt verboten werden sollten, ausser eben das gesellschaftliche Tabu mit dem sie behaftet sind.

Mir wärs ehrlich gesagt viel lieber, Menschen mit pädophiler Neigung hätten Zugriff auf beliebig viele Mangas, bevor sie sich „echte“ Kinderpornografie beschaffen müssen.

Letzten Endes ist es eine ziemlich unangenehme und mühselige Diskussion, die aber auch nicht mit dem einfachen Spruch „alles verbieten“ beendet ist.

Aber das ist jetzt alles mehr eine Betrachtung für das
Pädagogik-Brett.

Richtig.

Viele Grüße,
Seraphim

Hallo Seraphim,

Aber an sich versteh ich nicht, warum Mangas mit diesem Inhalt
verboten werden sollten, ausser eben das gesellschaftliche
Tabu mit dem sie behaftet sind.

Da hast Du mich aber gründlich missverstanden. Ich habe in meinen Bemerkungen über einige Mangas kein Wort über „verbieten“ fallen lassen, sondern lediglich mein Erstaunen darüber ausgedrückt, daß sie in der (Kinder-)Pornographie-Diskussion (wahrscheinlich?) nicht vorkommen, während z.B. eine ziemlich alberne und dürftige Sendung wie die „Mini Playback Show“ von Marijke Amado genau in diese Schusslinie geriet.

Letzten Endes ist es eine ziemlich unangenehme und mühselige
Diskussion, die aber auch nicht mit dem einfachen Spruch
„alles verbieten“ beendet ist.

Na, der Spruch ist nun wirklich nicht gefallen, aber für den Rest gebe ich dir schon recht.

Viele Grüße
Marvin

Hallo Marvin,

mein Post als Antwort auf deinen formuliert, es ging mir aber mehr um eine allgemeine Aussage zu dem Thema. Ich wollte damit jetzt nicht implizieren, dass du diese Haltung vertrittst. Tut mir leid, wenn das so rüber kam.
Ich hatte nur auf deinen Post geantwortet, weil du nochmal speziell auf die Porno-Mangas eingegangen bist.

Nichts für ungut.

Viele Grüße.

vermutlich ist der mann nicht wegen bart und lisa der
kinderpornografie beschuldigt worden - wenn ja, wäre bei allen
manga-pornos in zukunft hinzuzufügen, dass die gezeichneten
schausteller über 18 jahre alt sind, sie den job freiwillig
machen und lohnsteuerpflichtig sind.

hi,

m.e. wäre das sinnlos, da das künftige sexualstrafrecht ein anscheinsalter vorsieht. d.h., auch erwachsene, die den anschein auf einem bild hervorrufen, minderjährig zu sein und auch andere darstellungen dieser art, sollen strafbar werden.

strubbel
=:open_mouth:I

vermutlich ist der mann nicht wegen bart und lisa der
kinderpornografie beschuldigt worden - wenn ja, wäre bei allen
manga-pornos in zukunft hinzuzufügen, dass die gezeichneten
schausteller über 18 jahre alt sind, sie den job freiwillig
machen und lohnsteuerpflichtig sind.

hi,

m.e. wäre das sinnlos, da das künftige sexualstrafrecht ein
anscheinsalter vorsieht. d.h., auch erwachsene, die den
anschein auf einem bild hervorrufen, minderjährig zu sein und
auch andere darstellungen dieser art, sollen strafbar werden.

strubbel

die schöpfer dieser gesetze scheinen insbesondere die schnelligkeit des rechtssystems verringern zu wollen.

Hallo strubbel,

m.e. wäre das sinnlos, da das künftige sexualstrafrecht ein
anscheinsalter vorsieht. d.h., auch erwachsene, die den
anschein auf einem bild hervorrufen, minderjährig zu sein und
auch andere darstellungen dieser art, sollen strafbar werden.

Welch eine sinnige Idee… Wann sieht denn eine Erwachsene wie minderjährig aus? Ein Foto einer 20-jährigen mit kleinen Brüsten und in Schuluniform z.B. (entsprechend freizügig gekleidet oder besser gesagt, entkleidet, rasiert usw. -> mal dir weitere Details aus), gilt dann als Kinderpornographie? Wer denkt sich denn sowas aus…

Viele Grüße
Marvin

Nicht nur Australien
hi marvin,

unsere politiker unter der prämisse kindesmissbrauch zu bekämpfen. nur aufgeschoben ist ja das verbot jeglicher sexueller handlungen unter 18 jahren.
http://karlweiss.twoday.net/stories/3834997/

zitat daraus:
Abgesehen von der eigentlichen Unzuständigkeit des EU-Rates sind auch die
materiellrechtlichen Vorschriften teilweise problematisch. Kann man in Übereinstimmung mit
dem deutschen Sexualstrafrecht noch akzeptieren, dass Herstellung, Vertrieb,
Zugänglichmachen und Besitz von Kinderpornografie strafbar sind (Art. 3 Abs. 1), so müsste aber doch der Begriff der Pornografie weniger diffus sein: Nach Art. 1 (b) genügt jegliche „bildliche Darstellung", also auch eine obszöne Zeichnung oder ein Kunstwerk. Auch erscheint die - bei unklarer Formulierung offenbar gemeinte - Strafbarkeit dann unangemessen, wenn die pornografisch dargestellte Person zwar über 18 ist, aber „wie ein Kind aussieht" (Art. 3 Abs. 2). Damit wird die hoch bedeutsame rechtsstaatliche Sicherung unterlaufen, dass der Täter die Tatsachen gekannt haben muss und ihm diese
Kenntnis nachgewiesen werden muss (Beweislastumkehr). Der „Straftatbestand der sexuellen Ausbeutung von Kindern" (Art. 2) ist hinsichtlich der konkret bezeichneten, nicht jedoch hinsichtlich „sonstiger" die Kinderprostitution betreffenden Handlungen akzeptabel (Art. 2a). Er erscheint jedoch unter (b) zu weit und damit grundgesetzwidrig unbestimmt (§ 1 StGB und Art. 103 Abs. 2 GG).
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/034/1603439.pdf

kommt also alles noch auf uns zu!
nicht nur die australier und amis sind durchgeknallt, auch die deutschen lassen ihre politiker machen, was sie wollen.

strubbel

hi marvin,

unsere politiker unter der prämisse kindesmissbrauch zu
bekämpfen. nur aufgeschoben ist ja das verbot jeglicher
sexueller handlungen unter 18 jahren.
http://karlweiss.twoday.net/stories/3834997/

zitat daraus:
Abgesehen von der eigentlichen Unzuständigkeit des EU-Rates
sind auch die
materiellrechtlichen Vorschriften teilweise problematisch.
Kann man in Übereinstimmung mit
dem deutschen Sexualstrafrecht noch akzeptieren, dass
Herstellung, Vertrieb,
Zugänglichmachen und Besitz von Kinderpornografie strafbar
sind (Art. 3 Abs. 1), so müsste aber doch der Begriff der
Pornografie weniger diffus sein: Nach Art. 1 (b) genügt
jegliche „bildliche Darstellung", also auch eine obszöne
Zeichnung oder ein Kunstwerk. Auch erscheint die - bei
unklarer Formulierung offenbar gemeinte - Strafbarkeit dann
unangemessen, wenn die pornografisch dargestellte Person zwar
über 18 ist, aber „wie ein Kind aussieht" (Art. 3 Abs. 2).
Damit wird die hoch bedeutsame rechtsstaatliche Sicherung
unterlaufen, dass der Täter die Tatsachen gekannt haben muss
und ihm diese
Kenntnis nachgewiesen werden muss (Beweislastumkehr). Der
„Straftatbestand der sexuellen Ausbeutung von Kindern" (Art.
2) ist hinsichtlich der konkret bezeichneten, nicht jedoch
hinsichtlich „sonstiger" die Kinderprostitution betreffenden
Handlungen akzeptabel (Art. 2a). Er erscheint jedoch unter (b)
zu weit und damit grundgesetzwidrig unbestimmt (§ 1 StGB und
Art. 103 Abs. 2 GG).
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/034/1603439.pdf

kommt also alles noch auf uns zu!
nicht nur die australier und amis sind durchgeknallt, auch die
deutschen lassen ihre politiker machen, was sie wollen.

da muss die EU alle pornos von asien verbieten, denn ostasiaten sehen nicht nur wie kinder aus, die schreien auch so beim sex, auch wenn sie schon über 20 oder 30 sind. und wenn ich eine kleinwüchsige heirate, bin ich dann pädophil? die durchführbarkeit einer kontrolle eines solchen gesetzes ist unmöglich - personen würden nach aussehen beurteilt werden. etwas personenfeindlicheres kann ich mir nicht vorstellen.
dann wird bei der erklärung auch „kinderpornografie“ und „unter 18“ etwas extrem miteinander vermischt. kind ist man mit 13 abwärts.

aber was bei dieser beschreibung völlig untergeht…ich glaube, es gibt zahlreiche länder, in denen kinder auf der straße von sexuellen handlungen leben und es gibt länder, in denen kinder mit der waffe in der hand ihren alltag beschreiten.
und wer macht sich gedanken darüber, ob ein bild ein zeichen für perversion des beobachters ist?..leute, die fern jeglicher realität zu leben scheinen…