Austritt aus Mietvertrag gem. §1568a sieben Jahre nach der Scheidung?

Hallo,
jemand hat in all der Aufregung nach der Scheidung vergessen, dass er noch im gemeinsamen Mietvertrag der Ehewohnung stehe. Das ist ihm sieben(!) Jahre nach der Scheidung aufgefallen. Gibt es trotzdem noch eine Möglichkeit, gem. § 1568a aus dem Mietvertrag scheidungsbezogen auszuscheiden, ohne dass der Vermieter dem widersprechen kann?

Vielen Dank und herzliche Grüße
derechtebusy

Hallo!

Nein.
Und welche „scheidungsbezogene Kündigung“ meinst Du denn ? Es gibt nämlich bei Scheidung gar kein Sonderkündigungsrecht des Mietvertrages !
Weder gleich nach Trennung noch nach 7 Jahren.

MfG
duck313

ja wenn alle Mieter kündigen.