Hallo,
jemand hat in all der Aufregung nach der Scheidung vergessen, dass er noch im gemeinsamen Mietvertrag der Ehewohnung stehe. Das ist ihm sieben(!) Jahre nach der Scheidung aufgefallen. Gibt es trotzdem noch eine Möglichkeit, gem. § 1568a aus dem Mietvertrag scheidungsbezogen auszuscheiden, ohne dass der Vermieter dem widersprechen kann?
Vielen Dank und herzliche Grüße
derechtebusy