Ein AN wechselt für ein Projekt für 12 Monate an einen, von der ersten Tätigkeitsstätte, 500 km entfernten Standort. Der Erstwohnsitz bleibt an der ersten Tätigkeitsstätte (Eigentum) und an dem Projektstandort wird eine Wohnung angemietet.
Wie verhält es sich mit dem steuerfreien Ersatz der Kosten durch den Arbeitgeber???Gibt es dort Einschränkungen bzw. kann dieser z. B. die Kosten für die Wohnung übernehmen?
Welche Vorteile entstehen bei einem solchen Auswärtstätigkeit im Idealfall für den AN?
Vielen Danke im voraus für eure Hilfe!!!
LG