Auswärtstätigkeit mit fremden PKW?

Hallo liebe Steuerexperten,

ich sitze gerade an meiner Steuererklärung. Im vergangenen Jahr (2009) habe ich mit
einem mir zur Nutzung überlassenen PKW (PKW ist auf meinen Vater zugelassen)
mehrere Auswärtstätigkeiten bestritten. Kann ich in einem solchen Fall auch die
Kostenpauschale i. H. v. 30ct/km geltend machen?

In der Richtlinie 9 LStR ist unter Punkt 9.5 (Fahrtkosten als Reisekosten) von „seinem
Fahrzeug“ bzw. „von ihm gestellten Fahrzeug“ die Rede. Ich finde das total
schwammig.

Ich hoffe, jemand kann weiterhelfen. Habe unermüdlich gegoogelt und einfach keine
Antwort gefunden.

Hallo liebe Steuerexperten,

ich sitze gerade an meiner Steuererklärung. Im vergangenen

Jahr (2009) habe ich mit
einem mir zur Nutzung überlassenen PKW (PKW ist auf meinen
Vater zugelassen)
mehrere Auswärtstätigkeiten bestritten. Kann ich in einem
solchen Fall auch die
Kostenpauschale i. H. v. 30ct/km geltend machen?

In der Richtlinie 9 LStR ist unter Punkt 9.5 (Fahrtkosten als

Reisekosten) von „seinem
Fahrzeug“ bzw. „von ihm gestellten Fahrzeug“ die Rede. Ich
finde das total
schwammig.

Ich hoffe, jemand kann weiterhelfen. Habe unermüdlich

gegoogelt und einfach keine
Antwort gefunden.

Hallo,
leider haben Sie nicht geschrieben, ob Sie den PKW selbst unterhalten und er nur wegen der hohen Versicherungsbeiträge auf ihren Vater läuft. Auch fehlt leider der Hinweis, warum Sie die Reisekosten über eine Steuererklärung abrechnen und nicht als Reisekostenabrechnung über den Arbeitgeber, was ja weitaus günstiger für Sie wäre.
Im Lexikon für das Lohnbüro 2010 steht zu den PKW-Kosten: Ohne Einzelnachweis kann der Arbeitgeber folgende pauschalen Kilometersätze bei Auswärtstätigkeiten steuerfrei ersetzen:
für Kraftwagen 0,30 Euro/KM. Dass es der eigene PKW sein muss, steht hier nicht. Demnach könnten Sie es dann auch als Werbungskosten in gleicher Höhe geltend machen. In einem anderen Fachbuch „Handbuch RK-Recht 2010“ steht, dass die 0,30 Euro/KM für alle eigenen PKW, auch die der Ehefrau, selbst geleast oder geliehen, bei Dienstreisen steuerfrei erstattet werden können.
Hat ihr Arbeitgeber diese Aufwendungen bereits als Reisekosten erstattet, können Sie diese über Ihre Steuererklärung aber nicht nochmals geltend machen.
Gruß Tina

es kommt drauf an wer die lasten des kfz trägt, auf wessen anmen der wagen angemeldet ist egal. also, kfz kosten nahweisen und alles paletti

HALLO, ohne in die Tiefe des Themas einzusteigen, sehe ich den Sachverhalt wie folgt:

In der Anlage N der EST-Erklärung steht in der entsprechenden Spaslte für die Km:

"mit eigenenm… bzw. ÜBERLASSENEM …!!!

DAS IST HIER SCHON EINDEUTIG.

Ich hoffe das hilft!

Ansonsten gerne noch mal zurückfragen.

Gruss
Helmut

Hallo nicht so viel nachdenken einfach 30 ct ansetzten. Du bist ja nicht zufuss gegangen.
Gruß MB

Hallo,

ich bin kein steuerberater - deshalb keine rechtsverbindliche auskunft.
Wenn sie tatsächlich pkw-kosten zu tragen hatten (benzingeld), dann können sie dies auch in der est-erklärung entsprechend angeben.

mfg ignaz

Hallo Herr Goetz, natürlich können Sie auch für das Auto des Vaters die Kilometerpauschale für Ihre Fahrten zur Arbeit ansetzen. Der Tatbestand ist doch dieser, dass Sie Fahrten zur Arbeit haben und diese als Werbungskosten ansetzen können. Sie fahren ja zur Arbeit.Welches Fahrzeug Sie nutzen ist eigentlich unerheblich, ausgenommen ein von der Firma zur Verfügung gestelltes, da gelten andere Vorschriften.

Ich hoffe es hilft Ihnen.
MfG Peter

Du mußt tatsächlich die Kosten für die Fahrten getragen haben. Am besten in der Nutzungsvereinbarung schriftlich fixieren. Das Finanzamt braucht einen Nachweis.

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach kann man die Kilometerpauschale auch bei einem zur offiziellen beruflichen Nutzung überlassenen fremden PKW ansetzen.
Im Steuerformular das richtige KFZ-Kennzeichen eintragen.
Ungefragt muss man ja nicht jedem die Information aufzwingen, dass es sich um den PKW vom Vater handelt.

In jedem Fall muss eine vom Fahrzeughalter unterschriebene Erklärung vorhanden sein, dass er dem Sohn erlaubt das Fahrzeug für berufliche Auswärtstätigkeiten auf eigene Kosten zu benutzen und dass der Sohn im Schadenfalle für alle Schäden aufkommen muss.
Diese Bestätigung natürlich erst auf Verlangen beim Finanzamt vorzeigen!

Hallo Sascha,

die Pauschbeträge (hier 30 Ct/km) werden bei Dienstreisen grundsätzlich dann angesetzt, wenn man mit dem eigenen privaten Pkw fährt.

Diese Pauschbeträge sind nicht anzuwenden, wenn sie zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn im Einzelfall erhebliche Kostenbestandteile, die bei der Bemessung der Pauschbeträge berücksichtigt worden sind, nicht anfallen. Ein solcher erheblicher Kostenfaktor ist die Abschreibung (Wertverzehr). Die Pauschbeträge beruhen darauf, dass der Steuerpflichtige die Vollkosten des Kfz trägt. Ist dies nicht der Fall kann der Steuerpflichtige nur die tatsächlich bei ihm angefallenen Kosten absetzen.

So ist das Steuerrecht :wink: Es liegt jetzt an Dir, wie Du vor dem Finanzamt begründest, dass Du die Vollkosten (inkl. Abschreibung) trägst. Ansonsten kannst Du nur die tatsächlich angefallenen von Dir getragenen Kosten (Sprit, evt. lfd. Kosten wie Versicherung, Steuer, Reparaturen) ansetzen: Kosten geteilt durch insgesamt gefahrene km ergibt den km-Satz, den Du für Deine Dienstreisen ansetzen kannst.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Rosenberger, Dipl. Finanzwirt (FH)

Hallo liebe Steuerexperten,

HALLO, ICH WÜSSTE GERNE OB DIE INFORMATION,
DASS BEI DER ANLAGE N DER HINWEIS AUF DIE
NUTZUNG EINES FAHRZEUGES VON JEMAND ANDEREM
AUSREICHEND WAR !!!

ANSONSTEN WÜRDE ICH AUCH NOCH DIE KONKRETE FORMULIERUNG
HERAUSSUCHEN, KDASS DAS SO’ 'OK IST.

BITTE KURZ UM RÜCKANTWORT-

DANKE

GRUSS HELMUT

ich sitze gerade an meiner Steuererklärung. Im vergangenen
Jahr (2009) habe ich mit
einem mir zur Nutzung überlassenen PKW (PKW ist auf meinen
Vater zugelassen)
mehrere Auswärtstätigkeiten bestritten. Kann ich in einem
solchen Fall auch die
Kostenpauschale i. H. v. 30ct/km geltend machen?

In der Richtlinie 9 LStR ist unter Punkt 9.5 (Fahrtkosten als
Reisekosten) von „seinem
Fahrzeug“ bzw. „von ihm gestellten Fahrzeug“ die Rede. Ich
finde das total
schwammig.

Ich hoffe, jemand kann weiterhelfen. Habe unermüdlich
gegoogelt und einfach keine
Antwort gefunden.

Hallo Sascha,

alle Gesetze sind schwammig, sonst hätten Rechtsanwälte nix zu tun :smile:.
Kannst Du absetzen, aber das gleiche Auto darf nicht noch bei Deinem Vater im gleichen zeitraum auftauchen.

Viel Erfolg wünscht Dir

wolfgang

liebe Steuerexperten,

ich sitze gerade an meiner Steuererklärung. Im vergangenen
Jahr (2009) habe ich mit
einem mir zur Nutzung überlassenen PKW (PKW ist auf meinen
Vater zugelassen)
mehrere Auswärtstätigkeiten bestritten. Kann ich in einem
solchen Fall auch die
Kostenpauschale i. H. v. 30ct/km geltend machen?

In der Richtlinie 9 LStR ist unter Punkt 9.5 (Fahrtkosten als
Reisekosten) von „seinem
Fahrzeug“ bzw. „von ihm gestellten Fahrzeug“ die Rede. Ich
finde das total
schwammig.

Ich hoffe, jemand kann weiterhelfen. Habe unermüdlich
gegoogelt und einfach keine
Antwort gefunden.

Hallo Sascha,

du hast ja schon die perfekte Zitatstelle herausgesucht. Du kannst die Kosten des Kfz ohne Probleme ansetzen. Die Zulassung auf deinen Vater ist unerheblich.

Gruß Evelyn

Auf jeden Fall probieren. Nutzungsvereinbahrung mit dem Vater abschließen.

Gruß Hendrik Entschuldige die verspätete Antwort.