Hallo liebe Steuerexperten,
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung. Im vergangenen Jahr (2009) habe ich mit
einem mir zur Nutzung überlassenen PKW (PKW ist auf meinen Vater zugelassen)
mehrere Auswärtstätigkeiten bestritten. Kann ich in einem solchen Fall auch die
Kostenpauschale i. H. v. 30ct/km geltend machen?
In der Richtlinie 9 LStR ist unter Punkt 9.5 (Fahrtkosten als Reisekosten) von „seinem
Fahrzeug“ bzw. „von ihm gestellten Fahrzeug“ die Rede. Ich finde das total
schwammig.
Ich hoffe, jemand kann weiterhelfen. Habe unermüdlich gegoogelt und einfach keine
Antwort gefunden.