Moin,
es gibt eine Frage, die mich schon eine Weile bezüglich Steuererklärungen interessiert.
Angenommen eine Person ist Pendler, wohnt in Ort A und arbeitet in Ort B. Diese Person besucht einen Lehrgang, der zwar in Ort B, aber an einer anderen Ausbildungseinrichtung stattfindet. Kann diese Person hierfür eine Auswärtstätigkeit (mit Fahrtkosten und Verpflegungskosten) angeben, oder läuft das unter „Weg zur Arbeit“ (mit Pendlerpauschale), da es ja eigentlich jeden Woche die gleiche Anfahrtsstrecke ist, nur zu einer anderen Einrichtung.
Oder auch das ganze andersrum: Wie sieht es aus bei einem Lehrgang am Wohnort (Ort A), wenn die eigentliche Arbeitsstätte in Ort B ist. Läuft das unter Auswärtstätigkeit oder Weg zur Arbeit?
Ich bin jetzt schon ganz gespannt auf die Antwort.
Schönen Gruß