Hallo zusammen,
handelt es sich um eine Auswärtstätigkeit, wenn ein AN vorrübergehend (47 Tage) einem anderen Standort zugewiesen wird (Entfernung 45km)? Der Arbeitnehmer nimmt nach diesen 47 Tagen wieder die Arbeit an seinem bisherigen Standort auf!
Falls ja, kann er nun in seiner ESt.-Erklärung die gefahrenen km und Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen???