Auswanderen/andere Nationalität annehmen

Hallo allerseits,

in der letzten Woche hat Kabel Eins eine „Rückwanderer-Reportage“ ausgestrahlt. Es wurde eine Familie begleitet, die nach Jahren in Las Vegas zurück nach Deutschland gezogen ist. Nebenbei wurde erwähnt, dass die Mutter selbst als Kind mit ihrer Familie nach Amerika gezogen sei und seit dem die amerikanische Staatsbürgerschaft hat. Jetzt wollte sie wieder die deutsche Nationalität annehmen. Das kam so rüber, als ob es möglich wäre „mal eben so“ nach Lust und Laune die Nationalität zu wechseln. Ist es nicht eher so, dass es– vor allem in den USA – sehr schwer ist dort die Staatsbürgerschaft zu bekommen? Werden da Unterschiede gemacht, ob die Auswanderer Kinder oder Erwachsene sind? Und muss man dann nicht seine bisherige Nationalität aufgeben? Oder kann man eine doppelte Staatsbürgerschaft bekommen?

Grüße,
Zwerg

Wer in USA geboren wird ist automatisch US-Bürger, nachträglich die Staatsbürgerschaft zu beantragen ist dagegen schwerer.
In D wird man Deutscher, wenn die Eltern deutsch sind und in D die Geburt angemeldet wird, also auch der derzeitige Wohnort der Eltern Deutschland ist.
Auch da wirds nachträglich schwerer.

Also ein Kind das bei einem USA-Urlaub geboren wird, aber dann gleich nach D ausgeflogen und dort am Wohnort der Eltern angemeldet wird, kann unter Umständen Zwei Nationalitäten (US/D) haben.
Meist wird man dann mit 18 aufgefordert sich zu entscheiden.

Einfach mal so nach Belieben zu wechseln ist nicht so leicht, aber wenn man als ehemals deutscher wieder deutsch werden möchte, weil man nun seinen Lebensmittelpunkt in D für die nächsten Jahrzehnte haben will, dann geht das. Und bietet auch Vorteile.
Sollte man statt Ami irgendwas europäisches geworden sein, dann ist der Aufwand nicht unbedingt lohnenswert.

Gruß Susanne

Hallo Susanne,

ich weiß, dass ein in Amerika geborenes Kind die Staatsbürgerschaft erhält.
Aber in diesem TV-Fall ist die Frau damals im Grundschulalter mit den Eltern ausgewandert. Und das wurde in dem Beitrag so rübergebracht, dann hat sie mal eben die Nationalität dort angenommen. Und jetzt lebt sie wieder in D. und will die Ursprüngliche wieder zurück. Naja, wahrscheinlich nur schlecht kommentiert.

Danke.

Hallo,

Aber in diesem TV-Fall ist die Frau damals im Grundschulalter
mit den Eltern ausgewandert. Und das wurde in dem Beitrag so
rübergebracht, dann hat sie mal eben die Nationalität dort
angenommen. Und jetzt lebt sie wieder in D. und will die
Ursprüngliche wieder zurück.

Im Normalfall erlaubt der deutsche Staat nur eine Staatsbürgerschaft, also ist früher oder später eine Entscheidung fällig.
Ausnahme: Bei Juden toleriert der deutsche Staat - aus bekannten historischen Gründen - mehrfache Staatsbürgerschaften. Jemand aus meinem Bekanntenkreis hat die deutsche, israelische und argentinische Staatsbürgerschaft.

Viele Grüße

Iris

Hallo Susanne,

also auch der derzeitige Wohnort
der Eltern Deutschland ist.

Zumindest das ist falsch, sonst hätte meine Tochter keine deutsche Staatsbürgerschaft, alldieweil meine Frau und ich zum Zeitpunkt der Geburt nachweislich nicht in D gelebt haben.

Also ein Kind das bei einem USA-Urlaub geboren wird, aber dann
gleich nach D ausgeflogen

Das muß nicht gleich sein, mehrere Jahre später tut es auch. Man muß die Geburt nur in D anzeigen.

und dort am Wohnort der Eltern
angemeldet wird, kann unter Umständen Zwei Nationalitäten
(US/D) haben.

Kann nicht nur, sondern wird. Es sei denn natürlich, die Eltern verzichten auf die US-Staatsbürgerschaft für ihr Kind.

Meist wird man dann mit 18 aufgefordert sich zu entscheiden.

Nein, IMHO bleibt in diesen Fällen alles so, wie es ist. Das Kind wird für den Rest seines Lebens eine doppelte Staatsbürgerschaft haben.

Einfach mal so nach Belieben zu wechseln ist nicht so leicht,

das stimmt wohl, und mit was? Mit Recht.

Ralph

hallo iris,

nicht nur juden und kinder aus binationelen ehen können eine andere stattsbürgerschaft mit der deutschen zusammen haben, ohne sich jemals entscheiden zu müssen:

als in der schweiz lebende deutsche habe ich mit einer gewissen freude mitbekommen, das seit ca 3 wochen eine doppelte staatsbürgerschaft für deutsche möglich ist, wenn die neu erworbene eine eu- oder schweizerische staatsbürgerschaft ist. auch umgekehrt kann ein eu-bürger oder ein schweizer seine ursprüngliche staatsbürgerschaft bei einbürgerung in deutschland behalten. dies ist meiner beobachtung nach kaum durch die deutschen medien gegangen, wohl auch, um neue diskussionen zu vermeiden. da ja in der eu/schweiz eine sehr grosszügige arbeitsfreiheit/wohnfreiheit gilt, werden auch nicht allzuviele einbürgerungen erwartet.

gruss, sama

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
das hat sich geändert *froy*
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/…
Sofern der andere Staat nichts dagegen hat, behält ein Kind beide Staatsbürgerschaften.

Gruß
Elke

Hallo Iris

Im Normalfall erlaubt der deutsche Staat nur
eine Staatsbürgerschaft, also ist früher
oder später eineEntscheidung fällig.

Good news.
Das scheint sich geaendert zu haben. Guck mal hier:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Willkommenin…

סוכות שמח
וולן

Hallo,

und was hat dir an meinem Link nicht gefallen?

Gruß
Elke

Hallo

und was hat dir an meinem Link nicht gefallen?

Nee, Dein Link ist Ok. Bezieht sich aber auf Kinder, also die Originalfragestellung, waehrend sich mein Hinweis auf den Beitrag von Iris:

Im Normalfall erlaubt der deutsche Staat nur
eine Staatsbürgerschaft, also ist früher
oder später eine Entscheidung fällig.

im Allgemeinen bezog, also die Aenderung des Staatsbuergergesetzes.

Nun ja, doppelt genaeht haelt besser:smile:

Gruesse

Wolf

Hallo,

es ist also so, dass meistens nur Kinder eine doppelte Staatsbürgerschaft bekommen können. Wer als Erwachsener auswandert muss sich entscheiden ob er die des neuen Landes irgendwann annehmen möchte (oder seine behalten)?

Hallo,

es ist also so, dass meistens nur Kinder eine doppelte
Staatsbürgerschaft bekommen können. Wer als Erwachsener
auswandert muss sich entscheiden ob er die des neuen Landes
irgendwann annehmen möchte (oder seine behalten)?

Das ist richtig.
Es gibt ganz wenige Ausnahmen. Wenn das neue Land z.B. automatisch die eigene Staatsbürgerschaft verleiht (dies also nicht auf Antrag geschieht), dann kann man (muss aber nicht) die deutsche Staatsbürgerschaft behalten. Beantragt man eine fremde Staatsbürgerschaft, verliert man die deutsche automatisch.

Gruß
Elke

Hallo,

es ist also so, dass meistens nur Kinder eine
doppelte Staatsbürgerschaft bekommen können. Wer
als Erwachsener auswandert muss sich entscheiden
ob er die des neuen Landes irgendwann annehmen
möchte (oder seine behalten)?

"Deutsche, die eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, können nunmehr unter erleichterten Voraussetzungen ihre deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten. Dabei sind nach § 25 Abs. 2 StAG bei der Entscheidung über eine Beibehaltungsgenehmigung öffentliche und private Belange abzuwägen. Bei Deutschen im Ausland ist insbesondere zu berücksichtigen, ob diese fortbestehende Bindungen an Deutschland haben. Diese Bindungen können etwa nahe Verwandte in Deutschland oder aber auch Eigentum etwa an Immobilien sein. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung über die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit erhalten worden sein muss.

Deutsche, die freiwillig ohne Zustimmung der zuständigen Behörde in den Dienst von Streitkräften oder vergleichbaren bewaffneten Verbänden eines Staates eintreten, dessen Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzen, verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch kraft Gesetzes.

Personen im Ausland können sich über die für sie wichtigen Neuregelungen bei den für sie zuständigen Auslandsvertretungen erkundigen."

Quelle:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Willkommenin…

W.

Zwei Staatsbürgerschaften nicht erlauben

Guten Tag, Zwerg

Ich finde es nicht richtig, dass viele Leute, die eine neue
Staatsbürgerschaft erhalten, die alte Staastbürgerschft behalten
können: Dadurch haben diese z. B. das Wahl- und Stimmrecht in zwei
Staaten, und im Kriegsfall würden sie von zwei Armeen eingezogen …

Ich fände es aber zweckmässig und fair, dass man bei Aufgabe der
neuen Staatsbürgerschaft ein Anrecht auf die Aktivierung der alten
Staatsbürgerschaft hätte. Diese Regelung könnte z. B. bei Scheidungen
manches erleichtern.

Freundlich grüsst

Rolfus

Konntest du die Antworten brauchen?

Hallo, Zwerg

Konntest du die Antworten brauchen?

Rolfus