Hallo
Ein bekannte ist Rentner (Deutscher) und ist nach 42 Jahre in Seine Alte Heimat in die Tschechische Republik ausgewandert. Jetzt hat sich herausgestellt das er auch eine Rente in die Tschechische Republik bekommt ( ca. 70€) und damit ist automatisch in Tschechien auch Krankenversichert.
Die deutsche Krankenversicherung soll nicht mehr bestehen bleiben.
Kann er die Deutsche Krankenversicherung weiter hin behalten?
Kann er Freiwillig die Beiträge für die Deutsche Krankenkasse zahlen, damit die Versicherung weiterhin gültig bleibt?
Er wohnt direkt auf die grenze und für ihm ist es einfacher ein Arzt in Deutschland aufzusuchen.
Hallo,
wenn mich meine Erinnerung nicht im Stich gelassen hat - ja, das sollte gehen, wobei die Betonung auf „behalten“ liegt - er bekommt doch sicher auch aus Deutschland eine Rente ?
Er ist in Deutschland freiwillig versichert, er nimmt seine Leistungen per Krankenversichertenkarte in Deutschland in Anspruch - ich sehe da kein Problem -verbindlich bekommt er die Auskunft allerdings bei seiner Krankenkasse direkt.
Gruss
Czauderna
Danke für die Antwort.
Nach Auskunft bei der AOK BW hat kein Anspruch auf Krankenversicherung im Deutschland so lange
er Wohnsitz in die Tschechische Republik hat und dort eine Rente (70€) kriegt.
Deutsche Staatsbürger.
Knapp 40 Jahre Sozialbeiträge im Deutschland bezahlt hat.
Hallo,
ich habe mich mal durchgegoogelt und dazu das hier gefunden - https://www.dvka.de/media/dokumente/merkblaetter/merkblatt_fuer_rentner/Krankenversicherung_Ausland.pdf
Ja, wie es aussieht, musst du dich aufgrund des Rentenanspruchs dort auch im dortigen System versichern und fällst nicht mehr unter deutsches Recht. Allerdings kannst im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens trotzdem auch Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen, wenn du dich vorübergehend in Deutschland aufhältst.
Von daher muss ich leider meinen obigen Beitrag entsprechend revidieren - sorry.
Gruss
Czauderna
Wo bezahlt er Einkommensteuer? Wenn das in Tschechien ist, dann sollte er seinen Steuerstatus in Deutschland bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Wenn er beschränkt steuerpflichtig ist, dann kann er KV-Beiträge nicht absetzen. Wenn er in größerem Umfang Einkommen neben den gesetzlichen Rentenbezügen hat, sollte er daran denken, dass er darauf den vollen KV-Beitrag bezahlen muss.
Ich kenne eine ähnliche Situation aus einem anderen EU-Land und würde von daher dazu raten, sich zu informieren, ob nicht mit dem Rentnerstatus im Wohnstaat weitere Vorteile verbunden sind. Ich denke u.a. an das Thema Pflege im Alter. Da leistet die deutsche KV im Ausland weniger als im Inland. Und für häusliche Pflege kann man nicht über die Grenze gehen.
Hallo
Ich habe der Merkblatt gelesen, nur der begriff „vorübergehen“ ist nicht definiert.
Kurz über die Grenze fahren oder muss ein längere Aufenthalt in Deutschland nachweisen werden.
Hallo,
wenn ich beispielsweise heute meinen Urlaub in Tschechien verbringe und dort zum Arzt muss, dann kann ich dort meine Internationale Krankenversichertenkarte einsetzen, welche sich auf der Rückseite meiner normalen Krankenversichertenkarte befindet. Die erhaltenen Leistungen werden dann im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens mit der hiesigen Krankenkasse abgerechnet.
Das gilt für alle ungeplanten Leistungen. Handelt es sich um planbare Leistungen, wie z.B. Zahnersatz oder stationäre Behandlungen, dann muss ich das vorher mit meiner Krankenkasse hier in Deutschland abklären. Also, kurz über die Grenze fahren und den Hausarzt aufsuchen, das wird so nicht klappen. Ich empfehle hier, sich von der hiesigen Kasse eingehend beraten zu lassen, was geht und was nicht im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens.
Gruss
Czauderna
Danke für die Antworten.