**Hallo Jaenerd. Ich bin Autor des Ratgebers „Deutsche in Österreich“, hier aus dem Buch einige Antworten zu Deinen Fragen. Das Buch mit vielen weiteren Tipps bekommst Du bei Interesse hier
und ja, es gibt noch mehr zu beachten
Hier nun zu Deinen Fragen:
Aufenthalt** Bürger aus der EU und der Schweiz genießen in Österreich Niederlassungsfreiheit. Eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum sind nicht nötig. Für den Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. In Österreich gilt Meldepflicht. Binnen drei Tagen nach Bezug einer Unterkunft ist die Meldung beim zuständigen Gemeindeamt oder Bezirksamt erforderlich. Hierfür gibt es ein Meldeformular, das vom Unterkunftsgeber (Vermieter/Pension/ Hausverwaltung) und dem Einreisenden unterschrieben wird. Die Meldung kann persönlich oder per Post erfolgen. Wer sich dauerhaft, also länger als drei Monate in Österreich aufhalten möchte, muss dies innerhalb von vier Monaten bei der Aufenthaltsbehörde anzeigen. Die Behörde stellt dann eine Anmeldebescheinigung aus. Angehörige müssen ebenfalls gemeldet werden. Für Angehörige von EU-Bürgern, die selber nicht EU-Staatsbürger sind, gelten zusätzliche Bestimmungen. Für den dauerhaften Aufenthalt muss nachgewiesen werden, dass für Unterhalt und Krankenversicherung gesorgt ist. Dies kann durch den Nachweis ausreichender Mittel (Bankguthaben, Pensionsbezug), durch Nachweis einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit (Steuernummer, Auszug aus dem Gewerberegister, Arbeitsvertrag) oder durch Nachweis eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses oder den Besuch einer Schule oder Universität (Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassung) sowie jeweils zusätzlich durch den Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung erfolgen. Entsprechende Dokumente sind im Original und gegebenenfalls in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. EU- oder EWR-Bürger können damit einen „Lichtbildausweis für EWR-Bürger“ beantragen. Bei Angehörigen muss zusätzlich der Nachweis der Gemeinschaft erbracht werden (Heiratsurkunde, eingetragene Lebensgemeinschaft, Nachweis einer dauerhaften Beziehung beispielsweise durch eine Meldebestätigung über einen gemeinsamen Wohnsitz) sowie bei Kindern oder Enkelkindern die Geburtsurkunde.
Auto
Führerscheine, die in einem EU-Staat ausgestellt wurden, sind ohne Einschränkung in Österreich gültig, müssen bei dauerhaftem Aufenthalt jedoch nach 12 Monaten in österreichische umgeschrieben werden.
Wer seinen ersten Wohnsitz nach Österreich verlegt, darf ein mit geführtes Kraftfahrzeug bis zu einem Monat nach der Verlegung weiter mit ausländischem Kennzeichen fahren. Innerhalb dieser Frist muss das Fahrzeug in Österreich zugelassen werden. Die dafür notwendige Kfz-Haftpflichtversicherung kann bei jedem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der EU abgeschlossen werden, man kann also seine alte Versicherung behalten und die „Prozente“ mit nach Österreich nehmen. In Deutschland unbekannt ist die in Österreich fällige Normverbrauchsabgabe (NoVA). Die NoVA ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung eines Fahrzeugs in Österreich fällig wird. Die Steuer wird für ungefähr alles erhoben, was Räder hat, auch für Roller und Wohnmobile. Ausgenommen sind lediglich Lastkraftwagen, Elektrofahrzeuge und die Autos von Diplomaten. Die NoVA ist vom Halter selbst zu berechnen und vor der Zulassung an das am Wohnsitz zuständige Finanzamt abzuführen. Erst mit der erfolgten Entrichtung der Steuer kann das Fahrzeug zugelassen werden. Man sollte sich mit der Sache also nicht allzu viel Zeit lassen, wenn man in Österreich angekommen ist. Wer seinen Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland hat, darf ein Kfz längstens ein Jahr am Stück in Österreich verwenden. Wer bei längerem Aufenthalt auch den Lebensmittelpunkt in Österreich hat, muss das Fahrzeug ebenfalls ummelden. Für die NoVA-Meldung ist das Formular NoVA2 zu verwenden. Die Berechnung ist nicht ganz einfach. Alternativ und gegen Gebühr kann man die NoVA-Berechnung auch vom Österreichischen Automobilclub vornehmen lassen. Die Höhe der Normverbrauchsabgabe richtet sich nach Anschaffungspreis und Verbrauch des Fahrzeugs. Der Höchstsatz der Abgabe liegt bei 16 Prozent des Anschaffungspreises beziehungsweise des Neuwertes, wenn das Fahrzeug nicht älter als sechs Monate ist.
Krankenversicherung
In Österreich kennt man im Gegensatz zu Deutschland keinen Wettbewerb unter den Krankenkassen. Für je den besteht Versicherungspflicht in einer bestimmten gesetzlichen Krankenkasse innerhalb des Netzes von Krankenversicherungsträgern, die der österreichischen Sozialversicherung unterstellt sind. Welcher Krankenversicherungsträger für den Einzelnen zuständig ist, hängt zum einen vom Wohnort und zum anderen von der beruflichen Tätigkeit ab. Die Einteilung erfolgt bei der Anmeldung. Arbeitnehmer werden von ihrem Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenversicherung angemeldet. Im Gegensatz zu Deutschland gilt die Versicherungspflicht in der österreichischen Krankenversicherung auch für Freiberufler, Selbständige und Unternehmer. Der Beitragssatz für diese Gruppe beträgt knapp zehn Prozent des Einkommens. Die Bemessungsgrenze liegt bei 4.300 Euro monatlichem Einkommen. Selbständig Erwerbstätige sind für das Abführen ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst verantwortlich. Sie müssen sich dazu bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) anmelden. Alle Versicherten bekommen die sogenannte E-Card“, eine Chipkarte mit den Versichertendaten, die für jede Leistung notwendig ist. Sie dient auch als Europäische Versicherungskarte bei Auslandsaufenthalten in der EU. Die Krankenversicherung in Österreich deckt unter anderem die kostenlose Behandlung durch Ärzte und in Spitälern und Krankenhäusern ab. Auch für den Bezug von Krankengeld und Mutterschutzgeld ist die Versicherung zuständig. Krankenzusatzversicherungen Auch in Österreich kann man mit privaten Zusatzversicherungen verschiedene weitere Leistungen abdecken. Neben Ver- sicherungen, die im Fall von Zusatzkosten bei Zahnbehandlung, bei Kuren oder alternativen Heilmethoden einspringen, ist die so genannte Sonderklasse-Versicherung weit verbreitet, die im Falle eines Krankenhausaufenthaltes die freie Spital- und Arztwahl sowie mehr Komfort abdeckt. Der österreichische Markt für Zusatzversicherungen ist derzeit noch überschaubar. Deutsche können sich auch bei einer Versicherung im Heimatland privat zusatzversichern. Einzige Voraussetzung: Die Versicherung im Heimatland muss einen Versicherungsschutz anbieten, der nicht auf eine bestimmte Auslandsaufenthaltsdauer begrenzt ist.