Auswanderung + GKV + Nachversicherungspflicht

Hallo,

Frage: Gild die 1-monatige Nachversicherungspflicht auch beim Umzug
ins Ausland? (Etwas länger: Wenn man z.B für März zuletzt die gesetzliche
Krankenversicherung bezahlt. Kann man im April nochmal zum Zahnarzt?)

Erfahrung : Habe bei meiner Krankenkasse angerufen und mir
wurde gesagt, dass die Nachversicherungspflicht nur gültig ist, wenn
man bis zum 28. des Monats dann das Geld für die Monatsbetrag zahlt.
Stimmt das?

Vielen Dank,
Regregreg

Hallo,

Frage: Gild die 1-monatige
Nachversicherungspflicht auch beim Umzug
ins Ausland? (Etwas länger: Wenn man z.B für März zuletzt die
gesetzliche
Krankenversicherung bezahlt. Kann man im April nochmal zum
Zahnarzt?)

Wenn es sich um eine GKV-Kasse handelt ist in diesem Falle mit dem Ende der Mitgliedschaft auch Schluss mit der Leistungspflicht der Kasse - der nachgehende Leistungsanspruch geht nur zwischen zwei versicherungspflichtigen Tatbeständen
und ist an bestimmte Kriterien gebunden.

Erfahrung : Habe bei meiner Krankenkasse
angerufen und mir
wurde gesagt, dass die Nachversicherungspflicht nur gültig
ist, wenn
man bis zum 28. des Monats dann das Geld für die Monatsbetrag
zahlt.
Stimmt das?

Im Bereich der GKV-Kassen bestimmt nicht - da ist nicht entscheideend wann man den Beitrag gezahlt hat sondern bis wann der Leistungsanspruch (Mitgliedschaft/Versicherung/ besteht):Vielen Dank,

Regregreg

Gruss
Czauderna

Zur Frage: Normalerweise ist es so, dass wenn jemand aus der GKV austritt, dass er dann das Recht auf kostenlose Nachversicherungspflicht hat (beträgt vier Wochen). In dieser Zeit besitzt man die gleichen Rechte, Plichten wie bei einer „ganz normalen“ Mitgliedschaft.

Erfahrung: Die Antwort der Krankenkasse erscheint mir etwas fragwürdig. Würde da nochmal nachhaken!

Und Du hast wirklich die Frage vollständig gelesen ?
Es handelt sich um eine Auswanderung - also mit polizeilicher Abmeldung in Deutschland !

Hallo cali871,
ich schließe mich Merger an, hast du die Frage richtig gelesen - und wenn ja, kannst du deinen Beitrag irgendwie begründen - „normalerweise“ reicht hier nicht aus - ich meine nämlich, dass deine Antwort auf die Frage falsch ist - sicher ein Irrtum deinerseits.
Gruss
Czauderna