Hallo,
Frage: Gild die 1-monatige
Nachversicherungspflicht auch beim Umzug
ins Ausland? (Etwas länger: Wenn man z.B für März zuletzt die
gesetzliche
Krankenversicherung bezahlt. Kann man im April nochmal zum
Zahnarzt?)
Wenn es sich um eine GKV-Kasse handelt ist in diesem Falle mit dem Ende der Mitgliedschaft auch Schluss mit der Leistungspflicht der Kasse - der nachgehende Leistungsanspruch geht nur zwischen zwei versicherungspflichtigen Tatbeständen
und ist an bestimmte Kriterien gebunden.
Erfahrung : Habe bei meiner Krankenkasse
angerufen und mir
wurde gesagt, dass die Nachversicherungspflicht nur gültig
ist, wenn
man bis zum 28. des Monats dann das Geld für die Monatsbetrag
zahlt.
Stimmt das?
Im Bereich der GKV-Kassen bestimmt nicht - da ist nicht entscheideend wann man den Beitrag gezahlt hat sondern bis wann der Leistungsanspruch (Mitgliedschaft/Versicherung/ besteht):Vielen Dank,
Regregreg
Gruss
Czauderna