Ausweispflicht in deuschland

Hallo,
ich, Ösi, möcht nach Dtl (eh nicht weit, nur bis zur Wiesn :smile:

Ich hab gelesen, man braucht in Dtl einen gültigen Personalausweis.
Gilt da der österreichische Führerschein auch? Wer weiß das?
Sind Polizisten unter euch?

Danke & Gruß
Gerald

Hallo!

Für die Einreise nach Deutschland ist ein gültiger Personalausweis oder bis zu fünf Jahr abgelaufener Reisepass notwendig. Ein Führerschein ist kein Reisedokument!

Eine Ausnahme besteht nur auf der Transitstrecke Salzburg-Lofer (kleines deutsches Eck) für die Dauer einer Stunde. Da genügt der Führerschein.

Gruß
Tom

Auch hallo.

ich, Ösi, möcht nach Dtl (eh nicht weit, nur bis zur Wiesn :smile:
Ich hab gelesen, man braucht in Dtl einen gültigen
Personalausweis.

Zumindest sollte man einen besitzen. Mit sich herumführen ist nicht
explizit vorgeschrieben.

Gilt da der österreichische Führerschein auch? Wer weiß das?

Es sollte zumindest ein Dokument sein, welches zweifelsfrei beweist, dass man der ist für den man sich ausgibt (z.B. ein Reisepass). Und ausgerechnet in B***** brät man sich mit der Ausweispflicht seine eigene (Weiss)Wurst: http://www.lehrstellen-verein.de/lupus/?p=95
Quelle: jurablogs.com @ Persoanlausweis

HTH
mfg M.L.

Hi

ich, Ösi, möcht nach Dtl (eh nicht weit, nur bis zur Wiesn :smile:

Ich, ebenfalls Ösi *g*, war schon mehrfach in Deutschland und habe nach wie vor keinen Personalausweis, hatte aber immer den Reisepaß mit, falls ich mich mal ausweisen muß und beim Grenzübertritt braucht man auch innerhalb der EU nach wie vor ein Reisedokument. Auch wenn man es heutzutage nur noch selten bis nie herzeigen muß.

Du mußt Dich notfalls ausweisen können - so wie das auch in Österreich der Fall ist - mußt aber keinen Ausweis mit Dir führen. Da es aber in D schwierig sein dürfte, schnell mal nach Hause zu gehen, um einen Ausweis zu holen, empfiehlt es sich natürlich den Reisepaß bei sich zu haben.

Gruß
Edith

Hallo!

Du mußt Dich notfalls ausweisen können - so wie das auch in
Österreich der Fall ist

Nein, das ist in Österreich nicht der Fall. Es gibt keine Pflicht irgendeinen Ausweis zu besitzen.

Gruß
Tom

1 Like

Hallo!

Beides ist falsch.

Zumindest sollte man einen besitzen. Mit sich herumführen ist
nicht
explizit vorgeschrieben.

Bei der Einreise muss er mitgeführt werden, während des Aufenthaltes besessen werden. Ebenso ist die Ausreise aus Österreich ohne gültiges Reisedokument nicht zulässig.

Gilt da der österreichische Führerschein auch? Wer weiß das?

Es sollte zumindest ein Dokument sein, welches zweifelsfrei
beweist, dass man der ist für den man sich ausgibt (z.B. ein
Reisepass). Und ausgerechnet in B***** brät man sich mit der
Ausweispflicht seine eigene (Weiss)Wurst:
http://www.lehrstellen-verein.de/lupus/?p=95

Ein Führerschein ist kein Passersatzdokument. Ist auch logisch, da er unabhängig von der Staatsangehörigkeit ausgestellt wird.

Gruß
Tom

Hi Tom

Du mußt Dich notfalls ausweisen können - so wie das auch in
Österreich der Fall ist

Nein, das ist in Österreich nicht der Fall. Es gibt keine
Pflicht irgendeinen Ausweis zu besitzen.

*wiederwasdazugelernthab*

Aber wie weise ich im Fall der Fälle dann nach, daß ich ich und österreichische Staatsbürgerin bin?

Gruß
Edith

Hallo!

Man weist das nach mit Identitätszeugen, ist aber nicht besonders praktisch.

Gruß
Tom

Gibt es in A ein neueres Gesetz über Ausweise?
Hallo Tom,

Nein, das ist in Österreich nicht der Fall.
Es gibt keine Pflicht irgendeinen Ausweis zu
besitzen.

wir reden über Reisen und nicht vom zu Hause bleiben!

nach dem Krieg mußte man für Reisen über die „Demarkationszone“ z.B.: von Wien über die Enns ein viersprachiges Dokument mit Bild besitzen. Wenn Du also behauptest, man bräuchte in Österreich kein Reisedokument um in andere Länder zu gelangen, müsste dies in einem neueren Gesetz festgelegt worden sein.

Ist das tatsächlich der Fall?

Zweifelnde Grüße, Rudolf

Identitätsausweis
Hallo!

nach dem Krieg mußte man für Reisen über die
„Demarkationszone“ z.B.: von Wien über die Enns ein
viersprachiges Dokument mit Bild besitzen.

So ist es. Ich weiß aber jetzt nicht auswendig, was das für eine Gesetzesgrundlage war. Also ob das ein österreichisches Bundesgesetz war oder irgendetwas vom Alliierten Kontrollrat. Das war aber nicht deswegen so, weil man an der Enns von Niederösterreich nach Oberösterreich wollte, sondern weil an der Enns die Grenze zwischen sowjetischer und US-Zone war. Der I-Ausweis war also das Dokument für den österreichischen Interzonenverkehr.

Wenn Du also
behauptest, man bräuchte in Österreich kein Reisedokument um
in andere Länder zu gelangen, müsste dies in einem neueren
Gesetz festgelegt worden sein.

Man hat 1955 bewusst keine Ausweispflicht eingeführt, so einfach ist das. Die Aufhebung der Ausweispflicht galt als Symbol der Freiheit von den alliierten Besatzern. So neu ist das nun wieder nicht, wenn man bedenkt, dass das seit mehr als fünfzig Jahren her ist.

Um in einen anderen Staat zu fahren (d.h. die österreichische Bundesgrenze zu überschreiten) benötigt man Pass oder Personalausweis - das habe ich auch geschrieben.

Gruß
Tom

Hallo Gerald,

siehe dazu einmal die EU-Vorschrift:
*snip*
(EG) Nr. 1091/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über den freien Personenverkehr
sowie
12 Nach Artikel 4 Absatz 1 sowohl der Richtlinie 68/360 als auch der Richtlinie 73/148 gewähren die Mitgliedstaaten den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten und deren Familienangehörigen, die einen gültigen Personalausweis oder Reisepaß vorlegen, das Aufenthaltsrecht in ihrem Hoheitsgebiet
*snip*
Somit must du den Perso bzw.Pass aus Österreich mitführen…

Hallo!

Siehe dazu die RL 2004/38/EG mit welcher die von dir genannten Rechtsvorschriften (außer 1091/2001/EG) außer Kraft gesetzt wurden. Man beachte auch: die RL 1091/2001/EG ändert das SDÜ und gilt nicht für den Aufenthalt von Unionsbürgern.

Manchmal kann man auch danebenhauen… - dein Endergebnis ist natürlich richtig, wurde aber schon geschrieben.

Gruß
Tom

danke danke
Hi!

ja, ja, schon gut, ich nehm meinen Reisepass mit. :smile:

Danke euch,

Gruß
Gerald