Ausweispflicht Polizisten

Hallo zusammen,

man stelle sich folgende Situation vor: auf einem der zahlreichen Oktoberfeste in Baden-Württemberg kommt es zur Unstimmigkeiten zwischen Gästen und Sicherheitspersonal, wobei letztere im Verlauf der Unstimmigkeiten die Polizei herbeirufen.

Müssen sich nun diese Polizisten auf Nachfrage ausweisen? Sprich, wenn die sagen „Herr Betrunkener, bitte Ihren Ausweis!“ ist’s klar, dann muss der Herr Betrunkener sein entsprechendes Dokument zücken. Wenn aber der Herr Betrunkener nun sagt „Herr Polizist, darf ich Ihren Ausweis sehen?“, wie sieht’s dann aus?
Kann der Polizist sagen „Mein Name ist Herr Polizistname“ und das reicht? Oder muss er irgendeine Form der Identifikation (Dienstmarke, Personalausweis oder sowas) zeigen? Oder steht gar der Name auf der Uniform?

Wie gesagt, da sowas ja innerhalb Deutschlands regional unterschiedlich geregelt sein kann, gehen wir hier mal von Baden-Württemberg aus.

*wink*

Petzi

Guten Abend!

Müssen sich nun diese Polizisten auf Nachfrage ausweisen?

Die Situation ist eigentlich klar: Die Beamten tragen Uniform, haben Funkgeräte und Waffen dabei und kommen mit Polizeifahrzeugen und Martinshorn - somit ist es klar, dass es sich um Polizeibeamte handelt und diese brauchen sich nicht extra vorzustellen.
Anders sieht es aus, wenn es sich um Polizeibeamte in Zivil, z.B. Kripo handelt, dann kenne ich es so, dass zumindest einer die Marke zeigt oder aber einen Ausweis, den er an einem Band um den Hals trägt, nach aussen wirft.
Allerdings wäre ich in solchen Fällen auch nicht zu spitzfindisch - es sei denn man ist stärker.
MfG Gerhard Kemme

Servus Petzi,

eine generelle Ausweispflicht für Vollzugsbeamte im Dienst (falls die Umstände nicht dagegen sprechen) ist bloß in den Polizeigesetzen von Bayern, RHP, Sachsen-Anhalt und Thüringen vorgesehen.

In Baden-Württemberg unterscheiden sie sich vom Narrenverein Grün-Weiß Tübingen durch die Form der Kappen.

Aber neugierig bin ich schon geworden: Wo gibts in Baden-Württemberg Oktoberfeste?

Schöne Grüße

MM

Aber neugierig bin ich schon geworden: Wo gibts in
Baden-Württemberg Oktoberfeste?

http://www.wasen.de/index.php?wohin=home

Gruß
Felix

offtopic
Hallo,

http://www.wasen.de/index.php?wohin=home

findet zwar im Oktober statt, ist aber kein Oktoberfest.
Merke: hier war ein Korinthenk** am Werk.

Gruß
Elke

PS: in Hessen gibt es etliche „Kerbs“ im Oktober - sind
aber alles keine Oktoberfeste.
DAfür kann ich aber ein Oktoberfest in Johannesburg,
Südafrika, und eines in Manama, Bahrain, beisteuern.

PS - Koka - MM
Noch eine Anmerkung:

  1. die Koka-Bemerkung sollte mitnichten beleidigend sein
  2. würde ich jedem davon abraten, MM in Bezug auf irgendwas
    Sprachliches oder Kulturelles im Raum Süddeutschland
    versuchen zu übertrumpfen.
    Mit anderen Worten, wenn es zu SChwaben etc. kommt:
    MM rulez!

Elke

Servus Elke,

das hätt ich auch nicht krumm aufgenommen -

(hier muss man sich den bruddelnd nasrümpfenden Stuttgarter Tonfall vorstellen): Abber „Dipfelesscheißer“ hättesch dann scho no rausbrocht, deicht mi.

Obwohl wir uns weit weg vom Brettthema (3 t!) befinden, zur Erläuterung:

Der Cannstatter Wasen ist zwar etwa zwanzig Jahre jünger als das Münchener Oktoberfest, aber eine „vollwertige“, eigenständige Institution, zumal in Verbindung mit dem Landwirtschaftlichen Hauptfest. Ihn als „Oktoberfest“ zu bezeichnen, ist ungefähr so, als würde man den Michelstädter Weihnachstmarkt „Christkindlesmarkt“ nennen, bloß weil es in Nürnberg einen solchen gibt.

Um zum Bretthema zurückzukommen: Es würde mich ja aus lokalchauvinistischen Gründen interessieren, ob es zwischen Wasen und Wiesn eine vergleichende Kriminaltiätsstatistik gibt - unbesehen täte ich wetten, daß die Münchener in dieser Hinsicht weit vorne liegen…

Schöne Grüße

MM

Hallo Gerhad und Martin,

ich gebe ich Euch ja Recht, dass prinzipiell Polizisten in Uniform als solche zu erkennen sind. Aber gingen wir mal davon aus, dass man die Jungs nun nicht provozieren wollte, sondern wirklich unsicher wäre. Hätten die dann irgendwas dabei, womit sie mir „beweisen“ können, dass sie wirklich Polizisten sind? Hierbei soll es um die uniformierten Streifenpolizisten mit Uniform, Peterwagen und Blaulicht gehen. Und müssten die das auch vorzeigen?

Oder wie könnte ich als Laie einen echten Polizisten von einem verkleideten Spassvogel/Verbrecher unterscheiden?

Und weiter gesponnen, man bekäme im Verlauf der Diskussion mit einem Polizisten das Gefühl, dass der Kerl irgendwas falsch macht und verspürt das Gelüst, sein Verhalten bei seinen Vorgesetzten zu rügen. Wie kriegt man dann seinen Namen raus? Steht der auf der Uniform? Oder muss er auf eine solche Frage wahrheitsgemäss antworten? Wäre ja doof, wenn er da was falsches (oder undeutliches) sagen würde.

@Martin: Zum Thema Oktobärfest in BW. Google gibt einige Treffer http://www.google.de/search?hl=de&q=oktoberfest+bade… und ich kenne auch eines, das sich wirklich Oktoberfest nennt, und in BW ist *fg* Aber das hat natürlich gar keinen Bezug zu obiger Frage (eh klar, oder?)

*wink* und danke Euch beiden!

Petzi

Hallo, Petzi,
Polizei ist Ländersache. Es gab einmal den Versuch, Namensschilder für Streifenbeamte einzuführen, der wurde aber wieder abgebrochen. Ist auch verständlich. Der Polizist in Uniform ist Amtsträger und seine Person hat hinter seiner Aufgabe zurückzutreten. (So wie hier bei w-w-w ja auch unwichtig ist, wer einen Beitrag schreibt).

Darüber hinaus ist Amtanmaßung strafbewehrt und in § 132 StGB geregelt. Der Wortlaut ist:
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das unbefugte Tragen einer Uniform ist also offenbar solange nicht strafbar, wie der Träger sich nicht als Polizist ausgibt. (aber: IANAL!)

Gruß
Eckard

Hallo

Hätten die dann irgendwas dabei, womit sie mir „beweisen“ können, dass
sie wirklich Polizisten sind?

Polizisten haben Dienstausweise und teilweise auch eine bronzefarbene Polizeimarke dabei. Der Beweis durch Ausweis oder Marke ist nicht nachhaltiger als der äußere Anschein, d.h. eine „Schauspieltruppe“ könnte dann auch locker soetwas vorzeigen. Die Handlungsweise der Polizei ist in den Einzelheiten prinzipiell für einen Bürger nicht 100%ig durchschaubar, sonst wäre Bankraub wieder simpel, wenn der Komplize nach der Festnahme die namentlich bekannten Beamten, die ja auch eine Zeugenfunktion wahrnehmen, bedrohen kann.

Und müssten die das auch vorzeigen?

Die müssen gar nix, es kann sein, dass sie mal aus Jux und guter Laune auf einen solchen Ausweiswunsch zusätzlich zur Uniformierung eingehen - aber üblich wäre das nicht. Wenn jemand ernsthaft den Eindruck hätte, dass es sich um keine Polizei handelt, dann könnte ja immer noch auf dem Revier oder in der Zentrale telefonisch nachgefragt werden.

Oder wie könnte ich als Laie einen echten Polizisten von einem
verkleideten Spassvogel/Verbrecher unterscheiden?

Wie gesagt, hundert%ig ist nichts - aber es wäre schon ziemlich aufwendig mit der Kostümierung. Insbesondere kann sich niemand gegen ein Verbrechen schützen, das mit hoher krimineller Energie durchgeführt wird.

Und weiter gesponnen, man bekäme im Verlauf der Diskussion mit
einem Polizisten das Gefühl, dass der Kerl irgendwas falsch
macht und verspürt das Gelüst, sein Verhalten bei seinen
Vorgesetzten zu rügen.

Aus Hamburg kenne ich das so, dass dann von einem Beamten eine Beschwerde aufgenommen wird - und weitere Wünsche „Bitte, den Geschäftsführer, Herr Ober!“ nur akzeptiert werden, wenn man langjährig bekannt ist.

Wie kriegt man dann seinen Namen raus?

Im allgemeinen wäre das eine Sache des eigenen Rechtsanwaltes.

Steht der auf der Uniform? Oder muss er auf eine solche Frage
wahrheitsgemäss antworten?

Wie gesagt, solche detaillierten Verhaltensregeln von Polizisten sind kaum bestimmbar. Es gibt die BüNaBe, die teilweise ein Namensschild tragen und auch sonst unter ihrem Namen bekannt sind. Allerdings kann es immer sein, dass die Identität von Personen aus dem Sicherheitsbereich nicht feststellbar ist.

Wäre ja doof, wenn er da was falsches (oder undeutliches) sagen würde.

Sei froh, wenn er dir nicht einfach was in die Fresse haut oder deinen Arm auskugelt - da grinst dann die Kollegin.

MfG Gerhard Kemme

Servus Petzi,

nicht von ungefähr führt der erste Treffer nach Haigerloch.

Es gibt eine schwäbische Schöpfungsgeschichte (nicht die von Sebastian Sailer), in der nach dem Sündenfall und der Vertreibung der Schöpfer, immer noch in Rage, geschildert wird mit den Worten:

„…und sprach in seinem Zorne noch: Es werde Horb und Haigerloch!“

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Hierbei soll es um die uniformierten Streifenpolizisten mit
Uniform, Peterwagen und Blaulicht gehen. Und müssten die das
auch vorzeigen?

Ich hätte da noch ein Argument aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Dabei geht es im § 57, wer Verwarnungen aussprechen darf und ein Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro kassieren darf. Und dort steht: Auch die Polizei darf Verwarnungen aussprechen und Verwarngelder kassieren, wenn, und jetzt kommt die spannende Stelle:
Sie sich „durch ihre Dienstkleidung ODER in anderer Weise ausweisen“, § 57 II OwiG.
Das mag nicht der Weisheit letzter Schluss sein, ist aber schon ein ziemlich starkes Argument dafür, dass die Uniform als Ausweis ausreicht.

Gruß,

Florian.

Hallo!

Polizei ist Ländersache. Es gab einmal den Versuch,
Namensschilder für Streifenbeamte einzuführen, der wurde aber
wieder abgebrochen.

Tragen nicht die Beamten mit den neuen blauen Uniformen in Hamburg Namensschilder auf der linken Brusttasche? Wenn ich mich da nicht verguckt habe, müsste das zutreffend sein.

Gruß,

Florian.

Hallo, Petzi,
Polizei ist Ländersache.

Das ist auf jeden Fall richtig.

Es gab einmal den Versuch,
Namensschilder für Streifenbeamte einzuführen, der wurde aber
wieder abgebrochen.

Das ist in jedem Bundesland anders - in Berlin z.B. freiwillig. Dafuer MUESSEN sich auch Pollizisten in Uniform in Berlin ausweisen, wenn dazu aufgefordert und natuerlich wenn das moeglich ist - also nicht bei gefaht fuer den beamten etc.
Ist aber wie Du richtig geschrieben hast in jedem Land anders.

Darüber hinaus ist Amtanmaßung strafbewehrt und in § 132 StGB
geregelt.

Richtig. Deshalb kann auch ein Polizist ohne ausweis in zivil (also wenn z.B. privat unterwegs ist) Amtshandlungen durchfuehren und sich ueber den Anruf „Polizei!“ als Polizist zu erkennen geben. Der Buerger muesste amtsmassnahmen gegen ihn widerstandslos dulden.

Das unbefugte Tragen einer Uniform ist also offenbar solange
nicht strafbar, wie der Träger sich nicht als Polizist
ausgibt. (aber: IANAL!)

Das ist leider falsch, dafuer braucht man kein Anwalt sein, ein Blick ins Gesetz genuegt:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html

Es kam in einigen Laendern auch schon zu verurteilungen weil Leute ein t-shirt mit dem Aufdruck „POLIZEI“ trugen und dies in aehnlicher Aufmachung zur dienstlichen Ausstattung der LAndespolizei gehoert.

DM

Es kam in einigen Laendern auch schon zu verurteilungen weil
Leute ein t-shirt mit dem Aufdruck „POLIZEI“ trugen und dies
in aehnlicher Aufmachung zur dienstlichen Ausstattung der
LAndespolizei gehoert.

Moin moin,

dazu eine kleine Anekdote, gestern erlebt. Auf einer breiten Straße in der Stadt fahren mehrere Autos mit mehr als 50 km/h. Auf einer freien Fläche sieht man einen Mann mit eben so einem T-Shirt stehen (Dunkelgrün, weisse Aufschrift). Alle Autos bremsen reflexartig runter auf ca. 50 km/h, manche sogar auf noch weniger. Bei dem Mann handelte es sich um einen Bauarbeiter, der seine Maurerkübel einsammelte.

Die Szene hab ich von der gegenüberliegenden Seite beobachtet und mich schon etwas amüsiert.

Aber das nur am Rande.

Gruß

ALex