Ausweisung strafrechtlich aufgefallener Ausländer

Hallo,

der VGH Baden-Württemberg hat eine sehr gute Entscheidung getroffen. Unter AZ. 11S255/02 hat der VGH entschieden, dass trotz einer Aufenthaltserlaubnis nicht EU-Ausländer, die zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, ausgewiesen werden dürfen. Dies trifft gem. VGH insbesondere für den Drogenhandel zu. Dies ist eine gute Entscheidung.

Gruss Günter

Hallo,

der VGH Baden-Württemberg hat eine sehr gute Entscheidung
getroffen. Unter AZ. 11S255/02 hat der VGH entschieden, dass
trotz einer Aufenthaltserlaubnis nicht EU-Ausländer, die zu
einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, ausgewiesen
werden dürfen. Dies trifft gem. VGH insbesondere für den
Drogenhandel zu. Dies ist eine gute Entscheidung.

prinzipiell hast du recht. mir wäre es allerdings lieber, es ginge weniger um drogenhandel (drogen schaden nur dem, der sie nimmt und das tut er zumindest am anfang freiwillig) als um gewalt- und sexualverbrechen.
und natürlich gilt wie immer, dass die ausweisung z.b. von hier geborenen oder als kleinkind nach d gekommenen ausländern ohne deutsche staatsbürgerschaft ein kontroverses thema ist. das argument „ist hier hingekommen, hat sich nicht benommen, fliegt wieder raus“, was ich durchaus nachvollziehbar finde, greift hier ja nicht, s. auch den fall mehmet/mulis.

gruss

Hallo,

das Urteil ist zwar in Verbindung mit Drogenhandel gefallen. Es ist trotzdem klar, dass auch Gewalt- und Sezualverbrechen die öffentliche Sicherheit gefährden, also auch aus solchen Gründen abgeschoben werden darf.

Der VGH Mann heim hat entgegen dem VG München im Falle Mehmet eine entscheidende Aussage getroffen. Es geht nicht wie im Falle Mehmet um dessen Anzahl von Straftaten. Diese Begründung war einfach falsch. Hier geht es nach der Entscheidung des VGH Mannheim um die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

Gruss Günter

der VGH Baden-Württemberg hat eine sehr gute Entscheidung
getroffen. Unter AZ. 11S255/02 hat der VGH entschieden, dass
trotz einer Aufenthaltserlaubnis nicht EU-Ausländer, die zu
einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, ausgewiesen
werden dürfen. Dies trifft gem. VGH insbesondere für den
Drogenhandel zu. Dies ist eine gute Entscheidung.

prinzipiell hast du recht. mir wäre es allerdings lieber, es
ginge weniger um drogenhandel (drogen schaden nur dem, der sie
nimmt und das tut er zumindest am anfang freiwillig) als um
gewalt- und sexualverbrechen.
und natürlich gilt wie immer, dass die ausweisung z.b. von
hier geborenen oder als kleinkind nach d gekommenen ausländern
ohne deutsche staatsbürgerschaft ein kontroverses thema ist.
das argument „ist hier hingekommen, hat sich nicht benommen,
fliegt wieder raus“, was ich durchaus nachvollziehbar finde,
greift hier ja nicht, s. auch den fall mehmet/mulis.

gruss