Auszahlung, aber keine Ausgabe

Hallo,

ich habe mir gerade dieses Youtube-Tutorium angesehen:

Das Video finde ich soweit super, nur im letzten Beispiel verstehe ich den Lehrer nicht. Bei 11:30 Minuten ist von einem Maschinenkauf mit unterzeichnetem Kaufvertrag die Rede, der eine Auszahlung darstellt, angeblich aber keine Ausgabe (= Zugang von Gütern) - mit dem Hinweis darauf, man müsse unterscheiden zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Verpflichtungsgeschäft. Beudeutet ein unterzeichneter Kaufvertrag etwa kein Verpflichtungsgeschäft?
Kann mir jemand erklären, wieso ein unterzeichneter Kaufvertrag für eine Maschine nicht ausreicht, um die Maschine als Zugang zu klassifizieren?

Danke und beste Grüße
Irmfried

Ich denke, der Lehrer hat sich wohl nur versprochen und meinte, dass man unterscheiden müsse zwischen einem Verpflichtungsgeschäft und einem Verfügunggeschäft.
Rechtsgeschäfte sind beide. Seine Aussage ergibt somit keinen Sinn.

Ganz im Gegenteil, der Kaufvertrag ist das klassische Beispiel für ein Verpflichtungsgeschäft.

Der Lehrer hatte doch gesagt, dass die Maschine zwar gekauft und bezahlt, aber noch nicht zugegangen wäre, also eine Auszahlung, aber keine Ausgabe vorliegt.
Der Verkäufer bleibt auch noch nach Abschluß des Kaufvertrages Eigentümer der Maschine. Erst wenn der Verkäufer die Maschine an den Käufer übergibt und dieser damit Eigentümer wird, ist sie zugegangen und liegt eine Ausgabe vor.
Der Verkäufer könnte z.B. mit zwei Käufern rechtswirksame Kaufverträge über die selbe Maschine abschließen, aber sie nur einmal liefern. Einer der Käufer würde dann diese Maschine nicht erhalten, also auch nicht als Zugang verbuchen können.

Gruß
Pontius