Hallo,
ich habe mir gerade dieses Youtube-Tutorium angesehen:
Das Video finde ich soweit super, nur im letzten Beispiel verstehe ich den Lehrer nicht. Bei 11:30 Minuten ist von einem Maschinenkauf mit unterzeichnetem Kaufvertrag die Rede, der eine Auszahlung darstellt, angeblich aber keine Ausgabe (= Zugang von Gütern) - mit dem Hinweis darauf, man müsse unterscheiden zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Verpflichtungsgeschäft. Beudeutet ein unterzeichneter Kaufvertrag etwa kein Verpflichtungsgeschäft?
Kann mir jemand erklären, wieso ein unterzeichneter Kaufvertrag für eine Maschine nicht ausreicht, um die Maschine als Zugang zu klassifizieren?
Danke und beste Grüße
Irmfried