Hallo, mein Mann ist seit letztem Jahr August krank. Er hat zwischendurch eine Wiedereingliederung gemacht. Er hat nach der Eingliederung 1 Woche voll gearbeitet und ist dann wieder krank geschrieben worden. Nun war er heute beim medizinischen Dienst der Krankenkasse. Dort wurde ihm gesagt, dass er auf Grund seines Gesundheitszustandes nicht mehr in seinem Beruf als Schlosser(Industrieöfen) arbeiten kann. Mein Mann ist 59 Jahre hatte ein tennisballgroßen Tumor in der rechten Herzkammer und ist seit 35 Jahre Diabetiker Typ 1. Nun wird er wohl bald Erwerbsminderungsrente bekommen. Voraussichtlich ab nächstes Jahr März. Nun ist ja noch sein alter Urlaub vom letzten Jahr bis August offen. Meine Frage ist, muss der Chef meines Mannes den offenen Urlaub auszahlen?
Hallo,
es kommt darauf an, ob der AN eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente bekommt und ob die Rente befristet oder unbefristet gewährt wird.
Nur bei einer unbefristeten, vollen Erwerbsminderungsrente endet idR das Arbeitsverhältnis automatisch und der AN kann die Auszahlung gem. § 7 Abs. 4 BUrlG verlangen:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
&Tschüß
Wolfgang
Hallo vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider wissen wir noch nicht ob die Erwerbsminderungsrente befristet ist. Anträge werden wohl erst von der Krankenkasse bei der LVA eingereicht. Müssen wir mal abwarten. Kann ich das so verstehen wenn die Rente befristet ist muss sein Chef ihn dann danach wieder einstellen.?
Hallo,
Die KK kann keinen Rentenantrag stellen, das muß der Antragsteller schon selber tun. Und eine KK würde ich auch nicht damit beauftragen, da sollte man lieber einen Rentenberater aufsuchen. Ihr beauftragt ja auch nicht einen Schreiner, wenn Ihr einen ofen gesetzt haben wollt.
Der AG muß gar nicht „wieder einstellen“, da bei einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente das Arbeitsverhältnis gar nicht endet.
Es ruht für die Zeit der Befristung und lebt nach Ablauf der Rente in vollem Umfang wieder auf. Und eine krankheitsbedingte Kündigung ist bei befristeter Erwerbsminderungsrente für den AG vollkommen aussichtslos.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo, schönen Dank für die Antwort. Bin froh, dass ich mal nachgefragt habe. Jetzt wissen wir was wir zu tun haben. Vielleicht kannst Du mir noch einmal helfen? Mein Mann ist ja seit 8.2014 krank geschrieben. Da hat er noch 20 Tage Urlaub offen. In diesem Jahr war ja die Wiedereingliederung über 6 Wochen. Danach hat er eine Woche voll gearbeitet und musste sich aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes wieder krankschreiben lassen. Man hat uns gesagt, dass auch für dieses Jahr sein Urlaubsanspruch besteht. Was ich gar nicht glauben kann. Denn er hat ja nur eine Woche gearbeitet und wird mit Sicherheit dieses Jahr nicht mehr arbeiten.
Schöne Grüße
Christine
Hallo,
solange das Arbeitsverhältnis besteht, entsteht der Urlaub an jedem 01.01. vollständig neu. Es ist dafür idR gar nicht erforderlich, auch nur einen Tag gearbeitet zu haben.
&Tschüß
Wolfgang
Schönen Dank und schöne Grüße
Christine