Hallo
ich habe einen alten BSV, der seit knapp 10 Jahren zuteilungsreif ist. Wegen der Konditionen ist er „nur“ als Geldanlage geeignet (gewesen). Ich lasse ihn auszahlen und hoffe auf Bonus und Abschlussgebühren zurück. Irgendwo habe ich gelesen, dass bei Verwendung des BSV zum ImmoKauf keine KAP Steuern fällig werden (das wird aber immer im Zusammenhang mit Inanspruchnehmen des Kredits gesehen, was ich wegen o.g. Konditionen nicht tun werde). Der Vertrag ist sehr klein, aber der Bonus wird auf einmal fällig und da wäre es interessant, ob das so ist, wenn ich das dann zur Verfügung stehende Geld tatsächlich im selben Jahr in einen Immokauf stecke (könnte vielleicht knapp für den Notar reichen). Zufällig könnte beides tatsächlich im selben Jahr stattfinden (Ausz. d. Vertr. u. Kauf e. Immob.). Oder ist in jedem Fall für über den Freistellungsauftrag hinausgehende Erträge KAPSt fällig?
Danke für euer Wissen,
Grüße ynot
Guten Tag, das mit der Steuerbefreiung ist gut, jedoch nicht zutreffend. Vermutlich liegt da ein Missverständnis vor und Ihre Information bezieht sich auf die Wohnungsbauprämienberechtigung
bei einer sogenannten wohnungswirtschaftlichen Verwendung des Vertrages. Sehen Sie es positiv:
Ihr altes Möhrchen stammt aus einer Zinsphase, von der die Menschen heute denken, das sei ein
Märchen.
das hatte ich hier gefunden:
Das ist sehr missverständlich formuliert.
Selbstverständlich besteht eine Einkünfterzielungsabsicht, solange Geld verzinslich angelegt wird - völlig egal, ob die Anlage ein Sparkonto, ein Bausparvertrag oder sonstwas ist, was vom Liegenlassen mehr wird.
Dass man belastete Zinsen aus Vorfinanzierungsdarlehen mit den Zinserträgen verrechnen kann, wenn sich beides auf das selbe Objekt bezieht, bleibt davon übrig, wenn man die Wortwolken weglässt.
Wenn jemand solche Sachen erzählt, ohne auf die Rechtsquelle zu verweisen, auf die er sich bezieht, braucht man der Erzählung nicht weiter nachzugehen. Selbst die reißerischsten „Steuerspar“-Tippgeber sagen, woher sie ihre Weisheit saugen, wenn es Hand und Fuß hat, was sie sagen: „Das höchste Steuergericht hat dem blutsaugerischen Staat jetzt ordentlich auf die Finger geklopft! Sie werden es ihr Leben lang bereuen, wenn Sie BFH v. 4. August 2020 VIII R 24/17 nicht jetzt sofort nutzen!“ usw. usw.
Schöne Grüße
MM
Danke, ich dachte mir schon, dass da kein genialer belastbarer Tipp irgendwo lauert. Ist ja derzeit auch nicht wahnsinnig tragisch, von um 10% Zinsen ein paar Steuern abzugeben, dann hat man immer auf jeden Fall mehr, als -0,5% Zinsen